meine Tochter wird 18

22. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
ralfbauer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
meine Tochter wird 18

hallo
also meine tochter wir diesen MOnat noch 18 lebt aber schon seit jahren bei meiner geschiedenen Frau und macht ihr abi. nun frage ich mich was ich nun wohl so ca. an unterhalt monatlich zahlen muss. Meine EXfrau verdient ca. 1800€ im monat und ich rund 1000€. gibt es da einen weg wie man das berechnen kann?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Ralf,

mir wurde die Frage nach dem Selbstbehalt an anderer Stelle wie folgt beantwortet:

Der Selbstbehalt liegt bei 840 Euro! Wenn das so richtig ist, müsstest du 160 Euro an deine Tochter bezahlen - ich weiß aber nicht, ob andere Faktoren ebenfalls zu berücksichtigen wären!

Auf alle Fälle wird deine Ex-Frau wohl den Löwenanteil zu tragen haben....

LG nefertari1968

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#2
 Von 
ralfbauer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

spielt es eine rolle das ich wieder geheiratet habe?

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#3
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Indirekt schon, da der Selbstbehalt damit ja sinkt (geteilte Lebenskosten, Miete etc.)

Andererseits hat deine neue Frau mit der Unterhaltsverpflichtung selbst nichts zu tun..

Da müssen die Profis ran, das ist mir zu komplex und ich will dir keine unrichtigen Infos geben.

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#4
 Von 
ralfbauer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

trotzdem danke! vielleicht weiß ja jemand anders noch mehr

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#5
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Hallo,
alles Wissenswerte und auch ein Beispiel zur Berechnung findest du hier:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Soweit ich das sehe bleibt für dich(nach Abzug des halben Kindergeldes)kaum noch etwas zu zahlen.Kindergeld erhält die Mutter?

Rechne mal selbst nach...

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#6
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,

Schnee-Einsiedel hat Dir ja schon den Link gepostet, ich versuch mich mal an der Rechnung:

KV 1000 € - 5 % berufsbed. Aufw. = 950 €
KM 1800 € - 5 % berufsbed. Aufw. = 1710 €

Gesamt: 2660 €, also Bedarf: 491 €, abzüglich Kindergeld 154 € (welches von der Mutter an die Tochter auszuzahlen ist) = 337 € Restbedarf.

Nun ist der Selbstbehalt zu berücksichtigen:

KV 950 - 840 = 110
KM 1710 - 840 = 870
zusammen: 980

KV zahlt 110 : 980 x 337 = 37,83
KM zahlt 870 : 980 x 337 = 299,17

Dabei habe ich folgendes vorausgesetzt:
angegebenes Nettoeinkommen = Netto der letzten 12 Monate, zzgl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zzgl. sonstige geldwerte Leistungen zzgl. Steuererstattung Vorjahr.

Sollte KV noch Unterhalt für weitere, minderjährige Kinder zahlen, wird dieser vorab vom Einkommen abgezogen, und zwar ohne Berücksichtigung des anrechenbaren Kindergelds.

@ nefertari1968
Der Selbstbehalt wird wegen geteilter Lebenskosten bei neuer Heirat nicht gesenkt und Kürzung käme sonst auch nur in Frage, wenn wegen Mangelfall der Unterhalt in festgesetzter Höhe nicht gezahlt werden kann. Da er aber nicht unter den Selbstbehalt rutscht (950 - 38 = 912, > 840), ist das hier völlig schnuppe.

LG Kuschelbär

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#7
 Von 
ralfbauer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja zurzeit zahle ich monatlich 248€ an meine Frau für das Kind das ist ja meines Wissens nach in einer "Urkunde",weiß nich genau wie das heißt,festgelegt und kann auch nur durch eine abänderungsklage geändert werden. wielange ist die Gültig ? auch noch wenn meine Tochter 18 ist oder verliert sie dann ihre gültigkeit?

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#8
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Da müßtest du mal die Urkunde(Titel) raussuchen und schauen wie er formuliert ist.
Wenn eine zeitliche Begrenzung auf das 18.Lebensjahr(=Ende der 3.Altersstufe) ersichtlich ist,ist der Titel abgelaufen.

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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