mit 18 rausgeschmissen

15. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
mazze1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
mit 18 rausgeschmissen

Hallo zusammen,
sorry das ich einen weiteren Theard eröffne, aber die bereits vorhandenen helfen mir einfach nicht weiter.

Also...
meine Freundin (19)(lebte bei mir und meiner Familie) mom. Arbeitslos und ich (18) mache momentan Fachabitur mit Ausbildung, sind gestern zuhause rausgeschmissen worden.

Jetzt wollte ich fragen wie es weiter geht.
Wo können wir zur Not unterkommen. Müssen meine Eltern Unterhalt o.ä. zahlen?
Können wir irgendwelche Gelder beantragen und uns eine Eigene Wohnung suchen?

Zu ihren Eltern können wir platzmäßig auch nicht ziehen....

ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann.


Wollte morgen direkt zum Jobcenter und zum Arbeitsamt und alles beantragen wenn möglich!


danke euch im vorraus ;)




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo mazze,

na, das hört sich aber nicht gut an..:(

Für dich: Deine Eltern sind dir bis zum Ende deiner Erstausbildung zu Unterhalt verpflichtet.
Schmeißen sie dich raus, müssen sie dir den bar leisten.
Dein Bedarf liegt bei 640€, abzgl. das an dich weiterzuleitende Kindergeld, abzgl. Einkommen und zu beantragendem Bafög/BAB.

Was ist das für eine Ausbildung? Betrieblich?

Für deine Freundin: Wenn sie nicht in Schule/Ausbildung steht, besteht kein Unterhaltsanpruch.

Die Idee mit dem Jobcenter ist schon mal gut.

Du könntest noch beim Jugendamt vorbeischauen und dich dort beraten lassen.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
mazze1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi ;)
also ich mache eine schulische Berufsausbildung mit Fachabitur.

Wo kann ich Unterhaltsanspruch erheben? Beim Jugendamt oder Arbeitsamt ?

Meine Freundin will ihre Eltern nicht verklagen, da sie freiwillig ausgezogen war.

Kann mein Vater mich einfach so rausschmeissen?
Hab eben kurz mit dem Jugendamt telefoniert, da ich es zeitlich nicht mehr geschaft hätte, vorbei zu fahren.
Die meinte das ginge nicht so einfach. Heißt das er muss das alles erstmal beantragen?


danke ;)

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi mazze,

Jugendamt ist für dich erstmal Ansprechpartner.
Und Bafög beantragen.

Deine Freundin hätte mit einer Klage auch keinen Erfolg...

Ich denke nicht, dass man dich bei Nacht und Nebel vor die Tür setzen kann, eine Frist werden deine Eltern dir schon setzen müssen.
Gilt für deine Freundin aber nicht.


Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
mazze1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi Schwesterchen,

eine frist haben mir meine eltern nicht gesetzt ... wäre ich innerhalb 5 min nicht weggewesen wollte er die polizei rufen.

bafög bekomme ich bereits.. 192€

und da meine freundin einen untermietvertrag unterschrieben hat, denke ich das sie bei ihr sowieso die 3 monate kündigungsfrist einhalten müssen oder ?

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

--wäre ich innerhalb 5 min nicht weggewesen wollte er die polizei rufen.--

Das klingt nicht gut. Wenn es sich hier um Gewalt gegen Eltern handelt, könnte der Unterhaltsanspruch ....zumindest teilweise im Eimer sein.:(

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Gut mazze,

Bafög wird angerechnet, sowie Kindergeld.
Hast du noch Geschwister?
Arbeitet deine Mutter?
Wieviel verdient dein Vater?

Möglich, dass deine Eltern nicht mehr leistungsfähig sind, da du nach Auszug in der Rangfolge hinten anstehst.

Was hast du denn angestellt, dass dein Vater gleich mit Polizei droht?

Wenn deine Freundin einen Untermietvertrag unterschrieben hat, gelten natürlich Kündigungszeiten.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
mazze1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

also,
hab eine richtige schwester(16), wohnt bei meiner mutter in leverkusen.

einen unehelichen bruder wohnt bei seiner mutter keine ahnung wo!

ansonsten hat die lebensgefährtin meines vaters noch 2 kinder (16 und 15).

meine eltern gehen beide arbeiten

mutter verdient ca 2000 brutto
eben so mein vater !

angestellt habe ich eigentlich nichts! mein vater wollte mir und meiner freundin vorschreiben wie wir unsere beziehung zu führen haben!
da wir allerdings anderer meinung waren und er sich auch nichts sagen lässt, habe ich das gespräch unterbrochen und wollte ins zimmer, da hat er nur gesagt, wenn du nicht weiter redest schmeiss ich dich raus etc ....

da meine freundin das einzigste druckmittel ist, was meine eltern haben drohten sie ewig sie rauszuschmeissen. das lass ich mir natürlich nicht gefallen!!


gewaltätig ist aber keiner geworden!



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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Also dann mal langsam, mazze,

du wohnst bei deinem Vater und deine Mutter zahlt für dich Unterhalt? An dich?
Deine Schwester wohnt bei eurer Mutter und dein Vater zahlt für sie an eure Mutter?
Wie alt ist das uneheliche Kind?

Bei deinem Vater wird es wohl eng werden...
Erst kommen deine Geschwister an die Reihe und dann erst du.

Du bist sicher, dass es sich bei dem Einkommen um Bruttobeträge handelt?

Grüßle


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#9
 Von 
mazze1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

die unterhaltszahlungen wurden damals aufgehoben... mein vater zahlt nix an meine schwester und meine mutter nicht an mich!
das uneheliche kind ist 19

ich denke schon das es sich um brutto beträge handelt.

meine mutter ist fleischfachverkäuferin
mein vater heizungssanitär ...

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Die Regelung ist eigentlich nicht so ganz in Ordnung, aber, für mich, verständlich.

An Volljährigekeit müsstest du dich selbst um deine Ansprüche kümmern. Unterhaltsverpflichtet sind beide Elternteile.

Zahlt dein Vater noch für deinen Halbbuder?

Reich wirst du von den Zahlungen deiner Eltern nicht...
Netto wären das 1300 und ein paar Zerquetschte.
Nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und dem Selbstbehalt von 1100€ verbleibt kaum Raum.

Bei deinem Vater würde zusätzlich vorab der Tabellen-Unterhalt für deine Schwester abgezogen werden.

Da ist wohl jobben angesagt.

Kannst dich hier mal umschauen:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

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#11
 Von 
mazze1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke ;)
werd mich morgen ans jugendamt und ans jobcenter wenden.

falls sonst noch jemand rat hat, wäre es nett hier noch was zu posten. ..

danke mazze

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
C0keZer0
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
hab so ein aehnliches problem wie mazze, und wollte jetzt nicht extra einen neuen thread aufmachen. Bei mir siehts so aus, dassich jobben gehe, 230€ monat da ich kurz vor dem abi stehe, aber im moment spitzt sich die lage mit meinen eltern zu. Sie haben schon damit gedroht mich rauszuwerfen, und es kann nicht mehr allzulange dauern bis dieser drohung taten folgen, womit ich aber eigentlich ganz glücklich waere :P. Naja das Problem ist nur, dass ich von meinem Monatsgehalt keine Wohnung finanzieren kann... und mehr arbeiten ist nicht drin wegen der schule. Gibt es da eine Regelung, wie viel meine eltern zahlen müssen/sollten?

Vielen dank schon mal im vorraus

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#13
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ja, was ist denn los mit euch...???:(

Hallo,

Kindergeld steht nach deinem Auszug dir zu und muss an dich weitergeleitet werden.
Ebenso musst du Bafög beantragen.

Beides wird auf deinen Bedarf von 640€ angerechnet. Dein Einkommen könnte u.U. als überobligatorisch gewertet werden, sofern die Schule nicht drunter leidet.

Aber... wenn du ausziehst, stehst du in der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ganz hinten und der Selbstbehalt deiner Eltern erhöht sich.

Schau dich mal hier um:

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Grüßle

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