Chinesische Frau ist seit 4 Jahren mit einem deutschen bekantten, verheiratet. Frau will sich einbuergern lassen. Es handelt sich um eine
Einbuergerung gemaess Paragraph 9.
Diese Einbuergerung ist nach 3 Jahren moeglich. Deutscher Mann ist seit 30 Jahren selbstaendig. Reiterhof/therapeutisches reiten, 12 Pferde großer Hof großes Freigelände. Waehrend der letzten 3 Jahre weisen seine Einkommenssteuerbescheide Verluste auf. ursache Pachtbetrug als er sich von der bewirtschaftung dieses Reiterhofs trennen wollte. jetzt bewirtschaftet er den Reiterhof wieder selbst und kommt sicher auch wieder aus den roten Zahlen raus,Auf Grund der Bescheide, dass das in demn Letzten 3jahren nicht der Fall war, sagt die Behoerde> Der Lebensunterhalt auf Dauer nicht gesichert sei.Ehefrau auch nicht eingebürgert werden könne. Was kann hier getan werden?
Rupp
mit Chinesin verheiratet
25. August 2006
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Frage vom 25. August 2006 | 13:48
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 3x hilfreich)
mit Chinesin verheiratet
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#1
Antwort vom 25. August 2006 | 14:02
Von
Status: Praktikant (800 Beiträge, 254x hilfreich)
Die Frau könnte sich z.B. eine Arbeit suchen und so ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
#2
Antwort vom 25. August 2006 | 14:16
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 3x hilfreich)
Hi anomym-0405
wenn sie ihren lebensunterhalt selbst verdient, muss sie eingebürgert werden oder Wat.
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#3
Antwort vom 25. August 2006 | 14:18
Von
Status: Bachelor (3084 Beiträge, 577x hilfreich)
[Bei deutschverheirateten Antragstellern können die geforderten acht Jahre Aufenthalt bis auf drei Jahre verkürzt werden. Der Ausländer muss sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen grundsätzlich aus eigenen Mitteln unterhalten können.]
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