Hallo!
zahle seit Jahren Unterhalt
an meine Tochter.Bzw. nur einen Teil..der andere ist Unterhaltsvorschuß, und wird von mir in kleinen Schritten zurückgezahlt.
Jetzt habe ich erfahren, daß meine Ex zu einer größeren Summe Geld gekommen ist ( Verkauf). Muß sie das nicht beim Jugendamt angeben ( ist ja ein Einkommen)?
Ich frage deshalb weil: Nach grober Zusammenrechnung ( Kindergeld,Unterhalt,die größere Summe Geld, 400€-Job) hat sie bestimmt 2 mal soviel (oder noch mehr) wie ich. Wirkt sich das nicht irgendwie auf die Unterhaltszahlung meinerseits aus? Im Grunde hat sie eigentlich genügend Geld für meine Tochter zu Verfügung.
Meine Ex ist übrigens seit Jahren neuverheiratet.( Ich auch). Und zu Tochter habe ich ( dank ihrer Mutter :-( ) kaum Kontakt....
Gibts es denn nicht hier im Internet eine Seite , wo genau beschrieben wird, was die Mutter, und was der Vater an Geld angeben muß?
Bin echt für jeden Tip dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
muß Ex-frau auch Einkommen angeben? (Unterhalt)
25. Mai 2009
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Frage vom 25. Mai 2009 | 16:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
muß Ex-frau auch Einkommen angeben? (Unterhalt)
#1
Antwort vom 25. Mai 2009 | 16:31
Von
Status: Master (4939 Beiträge, 785x hilfreich)
Vielleicht könntest du mal angeben, wie alt deine Tochter ist.
Bis zum 18. Lebensjahr *darfst* du nämlich alleine zahlen, die Mutter leistet Betreuungsunterhalt. Ab 18 sind dann beide Eltern im Boot. Falls Tochter schon vor dem 18. eine Ausbildung beginnt, wird ein Teil der Vergütung auf den zu leistenden Unterhalt angerechnet.
Also, wie alt war das Kind noch mal?
gruß azrael
#2
Antwort vom 25. Mai 2009 | 16:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
meine Tochter wird 17. Also hat sich das wohl erledigt. Es ist ja nicht so, daß ich meiner Tochter das Geld nicht gönne, aber ich hätte zu gerne ENDLICH mal zurückgeschlagen.
gruß
jever-mann
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#3
Antwort vom 25. Mai 2009 | 19:18
Von
Status: Schüler (469 Beiträge, 101x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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