muss ich wegen allem zum anwalt?

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Eckii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
muss ich wegen allem zum anwalt?

ich bin neu!!

ich erwarte hier keine rechtsauskunft, aber einen denkanstoss!

mein freund riet mir zu dieser seite, nachdem er sich am wochenende über mich totgelacht hat. bevor es auch ein anwalt macht, erbitte ich, wenn möglich, einen rat von euch.

thema: kindesunterhalt...immer schön artig und brav seit 5 jahren gezahlt, macht man(n) ja gern für die tochter!!!

seit sept. hat sie nun eine ausbildung, oder sowas ähnliches begonnen. durch zufall erfuhr ich, das sie ca. 250, bab bekommt. dazu kindergeld, und meine nicht unwesentlichen 263,- euro! sie wohnt bei ihrer mutter, und wird wenn es klappt im juli die lehre beginnen. schön für sie....ich freue mich wirklich. mein freund sagt:ich zahl zuviel, wegen irgendwelchen anrechnungen. stimmt das? wenn ja, bekomme ich das zuviel gezahlte von der mutter zurück?

wäre schön, eine antwort zu erhalten!!! ecki

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Eckii,

also totlachen über Kindesunterhalt???
Ich meine deine Tochter hat sich sicher gefreut aber das Geld sicherlich auch gebraucht.

Dein Freund meint sicherlich damit,dass du jetzt weniger zahlen müsstes weil eben deine Tochter etwas Einkommen hat.

Aber es fehlen noch so einige Angaben:

1. wie alt ist deine Tochter?
2. Was ist der Unterschied zwischen BAB und Lehre??
3. Geht sie noch zur Schule - oder macht sie ein berufsvorbereitendes Jahr?oder ähnl.?
4. Warum zahlst du erst seit 5 Jahren? Ist sie denn nicht doch schon etwas älter als 5 Jahre????;)
5. wenn Tochter 18 Jahre alt ist, dann ist auch ihre Mutter barunterhaltspflichtig!!

Die 250 euro kommen zur Anrechnung- ist aber wie gesagt abhängig vom Alter der Tochter.

Gruß Thessa

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#2
 Von 
Eckii
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke thessa für deine antwort!

ich hoffe nicht, das der eindruck entstand, ich will mich nun drücken. ich habe nur den verdacht, dass meine tochter noch nie vollen unterhalt bekam, wenn überhaupt irgendwas davon.

meine ex kriegt hartz IV. und da meine tochter und ich nur vorwiegend telefonieren können (ca. 800 km getrennt) kann man mir sonstwas erzählen. ich hab ein kleines sparbuch für meine tochter, wenn ich auch nur die chance sehen würde, weniger auf das konto meiner ex zu zahlen, würde es meinem kind trotzdem bleiben, sie kriegt es nur später. und dann kriegt sie es wirklich!!! auch, wenn meine ex, den bereits eventuell zuviel gezahlten unterhalt zurückzahlen muss. ist wohl doch ein fall für den anwalt, oder?

sie ist übrings 17, seit 5 jahren bin ich geschieden und 5 jahre zahl ich. sie macht ein berufsvorbereitendes jahr und was bab ist, weiss ich gar nicht so richtig, berufsausbildungshilfe, wie es auch immer gewertet wird. jedenfalls kommt das geld vom arbeitsamt.

wünsch dir einen schönen tag!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo eckii,

vielleicht beantwortest du noch folgende Fragen:
http://www.treffpunkteltern.de/foren/viewtopic.php?t=12092

gruss marxx







-- Editiert von marxx am 09.01.2007 10:09:58

0x Hilfreiche Antwort

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