nach 12 jahren auf einmal unterhaltsansprüche

27. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
ron49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
nach 12 jahren auf einmal unterhaltsansprüche

hallo ich bin neu hier, kann mir jemand helfen. ich haben einen sohn 12 1/2 jahre alt. seine mutter und ich sind ca. 2004 nach unserer Trennung mündlich so verblieben das sie keine finanziellen ansprüche stellt. und das ich das Kind immer sehen kann so wie es halt passt. jetzt will sie auf einmal unterhalt. weill ihr neuer mann für drei kinder aufkommen muß.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14224x hilfreich)

Nicht sie will Unterhalt, sondern das Kind, vertreten durch die Mutter. Mensch mach kein Fass auf, sei froh, dass Du so davongekommen bist. Sonst lässt die Mutter noch überprüfen, für wie lange sie noch rückwirkend Unterhalt verlangen kann.

wirdwerden

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#2
 Von 
ron49
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht mit nicht darum das, das kind kein geld bekommt. sonder darum das ich immer geld gegeben haben wenn sie was brauchte.und meinen sohn habe ich so oft es geht bei mir und er bekommt was er braucht und (will) ihr neuer mann hat stress mit seinen ex frauen und nun wollen sie über mich an geld kommen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39916 Beiträge, 14224x hilfreich)

Nö, das ist anders. Ganz platt formuliert: der Neue sorgt für seine Kinder, Du sorgst für das Deinige. Und das geht nun mal über eine Unterhaltsrente. Klare Regeln sind übrigens für beide Seiten von Vorteil. Ein "ich zahle mal was, wenn ich in Stimmung bin, oder der Kleine eine neue Bux braucht", das läuft nicht. Davon wird kein Strom gezahlt, keine Heizung, kein Zimmer, keine Klassenfahrt.

Und die kommen über Dich nicht an Geld. Hast Du eigentlich eine Vorstellung, was Kinder so im Monat kosten? Es gibt eine Erhebung des Familienministeriums (etwa aus dem Jahr 2008), da kam man auf etwa 400 € im Monat. Dieser Betrag deckt sich ja auch in etwa mit dem Betrag, den die Kinder als Sozialfälle (ALG II) bekommen. Ist also der unterste Betrag zum Überleben. Und daran willst Du Dich nicht beteiligen?

wirdwerden

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