nach Trennung Aufenthaltsbestimmungsrecht

20. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wendla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
nach Trennung Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo,
ich bin sehr verzweifelt und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Mein Mann und ich sind vor 6 Monaten Eltern geworden. Wir sind auch erst zur Geburt zusammengezogen. Seit der Geburt hat er sich total verändert, ist sehr aggressiv mir gegenüber, schreit mich wegen Kleinigkeiten an usw. Für unseren Sohn interessiert er sich nur am Rande, er scheint ihn eher zu stören. Ich bin am Ende meiner Kräfte und möchte mich von ihm trennen. Ich habe aber schreckliche Angst, meinen Sohn zu verlieren und weiß nicht, wie ich das am besten anstellen soll. Ich habe auch Angst, wie mein Mann reagiert, er ist leider unberechenbar in seiner Aggressivität (keine Handgreiflichkeiten).
Ich würde am liebsten in die Stadt meiner Familie (500 km weit weg), da ich dort Unterstützung hätte, hier bei meinem Mann bin ich ganz allein.
Ich weiß, dass ich ohne die Zustimmung meines Mannes unseren Sohn nicht einfach mitnehmen darf, aber was soll ich denn tun? Ich halte es eigentlich keine Minute mehr aus. Ich habe mich schon erkundigt, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen müsste, aber das soll bis zu 9 Monate dauern. Solange kann ich hier nicht mehr bleiben.
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank!
Wendla

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Wendla!

quote:
Hat jemand eine Idee?


Ja, Fakten schaffen. Mit Kind umziehen und fertig.

Kein Gericht wird Dich zwingen können wieder zurück zu ziehen, und bei einem so kleinen Kind, welches vielleicht sogar noch gestillt wird, wird auch kein Gericht dem KV das ABR übertragen. Soziales Umfeld hat das 6 Monate altes Kind noch nicht. Da sollte der Umzug unschädlich sein.

Du solltest Dir dann allerdings gut überlegen, wie Du den Umgang zwischen Kind und KV gestaltest. Das sollte nicht auf der Strecke bleiben. Vorausgesetzt, der KV möchte Umgang.

LG nero

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#2
 Von 
Wendla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!
Ich war schon zur Beratung bei Pro Familia, dort wurde mir gesagt, wenn ich das mache, könnte der KV das als Kindesentführung anzeigen und mir das später negativ vor Gericht ausgelegt werden. Oder ist das Quatsch?
Vielen Dank!

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ja, Fakten schaffen. Mit Kind umziehen und fertig.

Gewagter Ratschlag. Es gibt die Möglichkeit des familiengerichtlichen Eilverfahrens, das je nach Region auch ernst genommen wird. Dann kann der Vater über Nacht das alleinige Sorgerecht bekommen und das Kind polizeilich abholen lassen. Bis zur Entscheidung ist es dann auf jeden Fall bei ihm, während die Mutter der Kindesentziehung (wenn auch nicht strafrechtlich) verdächtig ist. Da wird dann ein Kind über Nacht aus dem gewohnten väterlichen Haushalt gerissen. Kein gescheiter Familienrichter lässt das durchgehen, wenn nicht sonstige schwerwiegende Gründe hinzukommen. Ich würde das also sein lassen.
Es stellt sich auch die Frage, wie eine Frau den heimlichen Auszug aus der Ehewohnung vorbereiten und durchführen soll, ohne dass der Mann das mitbekommt und sofort beim Anwalt ist. Dazu kommt noch die Frage, wie das Leben am neuen Wohnort nach dem Elterngeld finanziert werden soll.

Sowieso wird bei einem geplanten Umzug von 500km ohne besonderen Grund sehr genau hingesehen, vor allem wenn nicht im gleichen Atemzug ein Umgangskonzept präsentiert wird. Wenn der Vater nicht mitspielt, bleibt eben nur die Möglichkeit, sich das ABR übertragen zu lassen. Das kann dann aber tatsächlich einige Wochen/Monate dauern. Etwas beschleunigen kann man das, indem man sich frühzeitig beraten lässt.
Vermeiden lassen sich solche Probleme nur, wenn man sich vorher überlegt, mu
mit wem man ein Kind in die Welt setzt.

Ich bin auch etwas verwirrt. Ihrem letzten Thread nach sind Sie stolzer Vater eines zwanzigjährigen Sohnes. Und jetzt haben Sie vor kurzem ein Kind geboren?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.02.2015 19:16:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Wendla,

Es ist schonmal gut wenn du eine Einrichtung wie ProFamilia aufgesucht hast oder einen Therapeuten um denen von deiner misslichen Lage zu berichten. Denn diese Leute machen interne Protokolle die im Notfall mit deiner Einwilligung Ämtern oder Polizei etc. vorgelegt werden können.

Empfehlenswert ist natürlich in erster Linie immer eine gütige Einigung mit der betreffenden Person. Wie ich das aber raus gehört habe hast du bereits Angst und bist verzweifelt und traust dich aufgrund dessen nicht das alleine zuregeln.

Für mich hört es sich so an als ob dein Partner dich durch seine Art und Weise unter Psychischen Druck setzt.

Also mein Rat, wenn alle Stricke reißen und du es alleine nicht schaffst, packe deine Sachen und die des Kindes und gehe zum nächst gelegenen
Mutter/ Kindheim. Dies fällt nicht unter Kindesentführung, da du dich aufgrund familiärer Schwierigkeiten und zum Wohle deines Kindes und zu deiner eigenen Sicherheit an einen staatlichen Vertreter/ eine staatlich angesehene Organisation gewendet hast. Dort wird dir dann geholfen indem dir die weiteren Möglichkeiten aufgezeigt werden. In dieser Zeit wird dir und deinem Kind auch Unterbringung geboten.

Eine andere alternative ist es sich beim Jugendamt zu melden und dort mit einen sogenannten Seelsorger zu reden. Dieser zeigt dir deine rechtlichen Möglichkeiten auf ohne dich strafbar zu machen und ohne das er dem Kindsvater etwas davon erzählen darf.

Weitere Möglichkeit ist wie nero070 schon erwähnte, Fakten schaffen. Dann solltest du aber dringend vorher mit dem Jugendamt deines neuen Wohnortes in Kontakt treten und dortige Mitarbeiter über deine Situation informieren und erwähnen das du diese Gemeinde aufgrund der familiären Unterstützung gewählt hast.

Egal welche Weg du wählst bitte denke immer daran deine Situation so detailliert wie möglich einer staatlichen Behörde zu erläutern. Aber du musst auch an den Kindsvater und dein Kind denken, denn dadurch das er dem Kind kein seelischen wie körperlichen Schaden zugefügt hat behält er das Besuchsrecht/ Umgangsrecht. Und meiner Erfahrung nach darf der Kindsvater auch das Kind am Wochenende zu sich holen auch wenn euer Kind erst 6 Monate alt ist und somit vielleicht noch gestillt wird, denn nach eigener Erfahrung (meine Halbschwester und Ihr Kind) kann das Jugendamt sagen, das du dem Kindsvater Mutterlich abfüllen kannst für die Zeit der Abwesenheit. Bedenke bei der Wahl deines neuen Wohnortes bitte auch, dass der Kindsvater sollte er das Kind am Wochenende zu sich holen oder bei dir in der Nähe sich ein angemessenes Hotel sucht um sein Besuch- / Umgangsrecht auszuüben, er dies in gewissen Maßen von seinen Unterhaltszahlungen abziehen lassen darf. Dies wird der Fall sein wenn der Kindsvater dies bei der Unterhaltsvorschusskasse geltend macht. Die Berechnen das dann.

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ Amy:

Wendla war vor kurzem noch ein Vater mit einem 20-jährigen Sohn. Mein Gott - was die Medizin heute so alles hinbringt.

Selbst wenn er nun nach Geschlechtsumwandlung und allem anderen eine junge Mutter wäre, mal nachfolgendes: man kann nicht einfach mit einem Kind in einem Mutter/Kindheim aufschlagen mit einem fröhlichem "hallo, hier bin ich" auf den Lippen. Diese Heime sind keine Notunterkünfte.

Die Mutter wird beim Auszug weder eine Kindsentführung noch einen Kindsentzug begehen. Das ist im StGB nun mal ganz eindeutig geregelt. Warum hier Ängste wecken?

Seelsorger im Jugendamt? Die befinden sich in der Kirche. Allerdings gibt es soziale Beratung im Jugendamt, was im SGB VIII erschöpfend und klar geregelt ist, einschliesslich der Verschwiegenheitsverpflichtung (Weitergabe sozialer Daten).

Und das Jugendamt kann zwar viel sagen, aber keine Auflagen erteilen oder gegen den Willen eines der betroffenen Elternteile etwas festlegen. Das kann nur das Gericht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wendla
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Ideen, wahrscheinlich ist es wirklich am besten, wenn ich mich ans Jugendamt wende und mir vielleicht auch gleich einen Anwalt nehme. Es ist schon richtig, der KV sollte weiter Umgang haben und das will ich natürlich auch nicht verbieten. Und das mit dem Umzug ist schon weit, das weiß ich, aber wie gesagt, ich habe hier niemanden, bin damals zu ihm gezogen und habe bei mir alles aufgegeben.
Wenn noch jemand eine Idee hat, immer gern!
wanda-fish

P. S.: Zu den - berechtigten - Einwänden, dass ich vor einer Weile eine andere Geschichte beschrieben habe - ich habe da der Einfachheit halber entschieden, so zu tun, als wäre ich betroffen, um nicht umständlich zu schreiben, ein Freund von mir hat folgendes Problem usw. Hat aber nichts mit meiner aktuellen Situation zu tun.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.02.2015 19:16:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

@ wirdwerden

Als erstes muss ich sagen das es mich nicht interessiert was derjenige vorher in anderen Treads geschrieben hat. Ich beantworte Fragen danach was ich selbst erlebt habe ob persönlich oder durch andere. Und der Betroffene kann dies dann so verwerten wie er es für richtig hält. Aber ja du hast Recht es gibt hier bestimmt so einige die es nicht ernst meinen und sich ihre Geschichte so hinbiegen oder darstellen wie sie es wollen. Aber damit Schaden Sie sich selbst, also.

Also da wo ich aufgewachsen bin sind Mutter/ Kindheime genau dafür gedacht. Sie stehen Müttern mit Kind/Kindern in jeder Lebenssituation zur Seite und bieten auch bei noch nicht geklärten Sachverhältnissen eine Unterkunft. Denn wo sollte eine Mutter sonst im Notfall mit Ihrem Kind/ Kindern hin. Klar wohnen in solchen Einrichtungen auch Mütter mit Suchtproblemen die Unterstützung im Alltag brauchen oder Teenager die mit 14/15 Jahren noch keine Ahnung haben was sie mit Ihrem Kind anfangen sollen. Es gibt auch noch andere Seiten und Aufgaben dieser Einrichtungen, wie z.B. gemeinsame Behördengänge Wohnungssuche etc..

Und SORRY das mit dem Kindesentzug oder Kindsentführung war wohl etwas missgünstig ausgedrückt. Aber Danke für deine konkrete und korrekte Wortwahl (@wirdwerden).

Also ich habe am eigenen Leib erfahren das an einer Tür in einen niedersächsischen Jugendamt Seelsorger dran stand und nicht soziale Beratung. Dort wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen das er ein Seelsorger im Sinne eines Therapeuten ist und kein Mitarbeiter des Jugendamtes der in sozialen Sektor berät.

Ich habe hier doch garnicht geschrieben das, das Jugendamt Auflagen erteilt. Sorry wenn das so interpretiert wurde. Was ich eigentlich damit meinte ist das, das Jugendamt gleichberechtigt zwischen den Eltern zum Wohle des Kindes vermitteln soll/muss um so evtl. Treffen vor dem Gericht zu vermeiden. Ich hoffe das war jetzt besser beschrieben.


Liebe Grüße

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"Meine Texte beruhen auf eigener Erfahrung und/ oder auf Berichte aus Bekannten/ Verwandtenkreisen so"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

@ Amy: ich weiss nicht, wo Du aufgewachsen bist. Fakt ist, dass man in diesem Land nicht einfach sein Kind nehmen kann und in einem Mutter/Kind-Heim aufschlagen kann. In Notfällen gibt es das Frauenhaus oder aber das Sozialamt der Stadt. Das hat zwingend Obdachlose unterzubringen, und sei es in einem Hotel.

Die Heime sind teuer. Vorab muss ein Kostenträger gefunden werden, diese Arbeit erledigt in der Regel das Jugendamt. Da fallen nämlich ein paar Tausender im Monat an. Vielleicht hat bei Euch in Niedersachsen ein Pfarrer (Seelsorger) stundenweise im JA gearbeitet. Aber normalerweise sitzen dort Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, eben Leute, die das speziell studiert haben, die dann wissen, was möglich ist und was zu tun ist. Oder die Beratung wird über den ASD an soziale Einrichtungen/Verbände abgegeben.

Bitte, führe hier Ratsuchende nicht auf eine falsche Fährte. Nicht auszudenken, wenn eine Mutter mit einem kleinen Kind vor einem Mutter/Kind-Heim steht, und abgewiesen werden muss.

wirdwerden

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