nacheheli., Aufstockungsunterhalt nach 6 Jahren?

18. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Robbyzour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
nacheheli., Aufstockungsunterhalt nach 6 Jahren?

Hallo Freunde
Habe einige Fragen an euch.
Ich mänlich bin seit Mai 2008 rechtskräftig geschieden.
die Ehe dauerte 22 Jahre, und die 2 Kinder aus dieser Ehe sind volljährig 24 und 27 Jahre. Im Trennungsjahr und dem Scheidungsverfahren gab es zwischen meiner Ex Frau und mir kein Abkommen oder irgendeine Vereinbahrung. Meine Ex Frau hat von Mai 2008 an bis April 2014 nie Unterhalt gefordert,und ich bis heute nie Unterhalt aufbringen mußte.
Jetzt nach 6 Jahren will sie von mir nachehelichen und Aufstockungsunterhalt geltend machen. Über ihren Rechtsanwalt wurde ich aufgefordert Einkommensnachweis der letzten 12 Monate darzulegen. Ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet.
Ich habe 2 Fahrten im Monat zur Arbeitsstelle die ich selbst tragen muß, die belaufen sich auf 360,00 Euro.
Dann läuft noch ein Kredit von 309,00 Euro für das Fahrzeug.
Jetzt zu den Fragen.
1.) Werden die Fahrten von 360,00 Euro und der Kredit von 309,00 Euro zusammen berücksichtigt?
2.) Wird von meiner jetzigen Ehefrau ein Selbstbehalt von 950,00 Euro berücksichtigt?
3.) Kann denn meine Ex Frau überhaupt noch nach 6 Jahren ohne zwischzeitliche Forderungen nachehelichen und Aufstockungsunterhalt verlangen?

Gruß Robby


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-- Editiert Robbyzour am 18.06.2014 13:00

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Robby ,

Wie wird die Forderung begründet?

Wurde Trennungsunterhalt gezahlt?

Ist die EX gesund? ( also arbeitsfähig) ?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 18.06.2014 13:10

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#2
 Von 
Robbyzour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo edy

Zu dieser Fordrung: Unterhalt nach $ 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt.
Trennungsunterhalt wurde nicht gezahlt.
Die Ex ist gesund.

Gruß Robby


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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Robby,

quote:
Zu dieser Fordrung: Unterhalt nach $ 1573 BGB Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt.


m.E ist hier die Unterhalts-Kette gerissen.

d.h. kein Anspruch mehr.

Sie soll zum Jobcenter gehen.

lg
edy

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durch."

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

da schließe ich mich edy an.

Wenn bei der Scheidung kein Unterhalt gefordert wurde und in den letzten 6 Jahren eigenständig gewirtschaftet wurde, kann jetzt kein Unterhalt mehr gefordert werden.

Das würde ich dem RA so mitteilen.

Eine irgendwann mal geschlossene und geschiedene Ehe ist ja kein Dauerversorgungsinstrument.

LG nero



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#5
 Von 
Robbyzour
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo

Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Das hatte ich meinem Rechtsanwalt mitgeteilt das meine Ex bis heute sich selbst versorgen konnte.
Doch mein Anwalt konnte aus den Scheidungsunterlagen nicht erkennen ob ein Unterhaltsanspruch bestand. Naja, der Einkommensnachweis von mir ist versendet, und nun muß die Gegenseite eine lückenlose Unterhaltskette nachweisen.

Gruß Robby

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

quote:
Doch mein Anwalt konnte aus den Scheidungsunterlagen nicht erkennen ob ein Unterhaltsanspruch bestand.


Sehr ungewöhnlich. Das sollte da eigentlich drin stehen, wenn es einen gäbe.

quote:
Naja, der Einkommensnachweis von mir ist versendet,

Das hat Ihnen aber hoffentlich nicht der Anwalt geraten? Dafür gab es hier m.E. keine Veranlassung.

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Robby,

Hast du jemals Trennungsunterhalt gezahlt?

lg
edy



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