nachehelichen Unterhalt begrenzen ?

11. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
nachehelichen Unterhalt begrenzen ?

Hallo,

kann ich nachehelichen Unterhalt begrenzen lassen, wenn ja was für Zeiträume sind denn üblich. Ich bin seit 3 Jahren und 4 Monate Verheiratet.

Ich soll Trennungsunterhalt in Höhe von 200 Euro zahlen (Wunsch Ihres Anwalts) , meine Ex. Verdient ca. 2000 Euro, ich mache mir Sorgen das ich evtl. ewig die 200 Euro auch nach der Scheidung (nachehelichen Unterhalt) zahlen muss.

Danke für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister

Wieso sollte er keinen TU zahlen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dachs
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

....da ich mehr verdiene und nach Abzug von
allem möglichen, bleibt eine Differenz und d. h. ich soll 200 Euro
berappen, egal wie viel meine Ex. verdient. Ich bin zwar der Meinung das für Sie
auch ohne meine 200 Euro ein sozialer Abstieg nicht zu befürchten ist. Frage bleibt
aber wenn ich später Aufstockungsunterhalt zahlen muss, wie lange ??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Dachs,
bei ihrem Einkommen und der kurzen Ehedauer ( existieren Kinder ? ) nehme ich an, dass sie keinen Anspruch auf Aufstockungsunterhalt hat. Begrenzen lassen musst du momentan noch gar nichts, da es sich jetzt ausschließlich um Trennungsunterhalt handelt. Nachehelicher Unterhalt wird vor der Scheidung neu verhandelt.
Wenn du später Aufstockungsunterhalt zahlen musst, könnt ihr diesen begrenzen lassen. Wie lange, hängt davon ab, ob ihr euch einigen könnt, bzw. der Richter entscheidet. Das kann von - bis gehen. Allerdings ist dies keine Gewähr dafür, dass du nie mehr zahlen musst. Wenn sich an der finanziellen Situation deiner Frau unverschuldet irgendwann etwas ändert, kannst du trotzdem zur Kasse gebeten werden.

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