nachehelicher Unterhalt - sollen wir dem Sozialamt die Veränderungen mitteilen?

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
nachehelicher Unterhalt - sollen wir dem Sozialamt die Veränderungen mitteilen?

Hallo zusammen und ein gesundes neues Jahr.

Bisher habe ich mich bei euch gut beraten gefühlt und es geht mal wieder um das leidige Thema nachehelicher Unterhalt, vielleicht könnt Ihr mir helfen.

Im November 2003 erhielt mein Mann Post vom Sozialamt, es sollte seine Unterhaltsfähigkeit gegenüber seiner Ex-Frau und seiner Tochter geprüft werden. Er machte Angaben zu seinem Einkommen, nicht vorhandenen Vermögen und Belastungen.
Im Februar 2004 wurde ihm dann mitgeteilt, dass er seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner Tochter voll nachkommt, aber der Anspruch gegenüber seiner Ex-Frau noch geprüft werden muss. Juni 2004 kam die Mitteilung, dass mit einer abschließenden Entscheidung in ca. 10 – 12 Wochen zu rechnen ist. Die gleiche Mitteilung erhielten wir gestern.

Seit seinen ersten Angaben von 2003 hat sich aber eine Menge geändert:
1. wir haben geheiratet
2. ist er zur Zeit arbeitslos, bzw. befindet sich in einer Fortbildung. Wodurch sich sein Einkommen wesentlich verringert hat.

Hier noch einige Eckdaten von uns:
Seit Dezember 2004 sind wir verheiraten, ich habe ein eigenes Einkommen und einen 15 jährigen Sohn. Seine Ex-Frau bezieht schon seit der damaligen Trennung Sozialhilfe, die Tochter ist 13 Jahre alt.

Meine Frage ist, sollen wir dem Sozialamt die Veränderungen mitteilen?

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Schade,
das Sozialamt erteilte deinem Mann Auskunft zu geben über seine Einkünfte im Jahre 2003 und seither hat sich da nichts getan?????? Komisch oder?
Er zahlt trotz der Arbeitslosigkeit den Kindesunterhalt an die Mutter oder an das Sozialamt? Wenn Unterhalt schon mal für die Mutter des Kindes gefordert wurde könnten Rückstände entstanden sein. Gibt es einen Unterhaltstitel für Kindesunterhalt?
Das erst mal von mir mal sehen was andere dazu noch betragen werden.
Schönen Sonntag noch:)

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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#2
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)


Hallo Anny,
ja, seitdem er die Auskünfte im November 2003 gegeben hat, kam vom Sozialamt nix weiter. Es wurden keine Summen genannt und so.
Trotz Arbeitslosigkeit zahlt er den Kindesunterhalt, ist auch richtig so, diesen zahlt er an die Mutter. Ein Titel darüber gibt es nicht!
Unterhalt für die Mutter wird anscheint vom Sozialamt gefordert, aber es gibt ja keine Entscheidung!

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#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Schade,
verstehen wir nicht oder?
Das Sozialamt leistet Unterhalt und fordert vom Ex Mann nichts?
Behörden machen Fehler und am Ende müsst ihr noch mit Nachzahlungen rechnen.
Was sagt denn euer Anwalt dazu? Warten oder nicht?
Nicht das man euch am Ende einen Rückstand auferlegt.
Wenn das Kind 12 ist sind Sozialamter was die Unterhaltszahlungen für eine Mutter betreffen i. d. R. zurückhaltener, denn dann ist sie zumindest teilweise arbeitsfähig oder kann an Schuldungsmaßnahmen teilnehmen aber, was wurde vor dem 12 Lebensjahr an die Mutter gezahlt vom amt.
Ich würde den Anwalt fragen. Kann man auch schriftlich kurz per Mail. Oder?

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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#4
 Von 
SchadeSB
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Anny,
hört sich nicht gut an, was du da sagst.
Soviel wir wissen, hat sie anteilige Miete vom Sozialamt bekommen. Angeblich hat sie sich als Tagesmutter was dazu verdienst, dies auch schon während der Ehe. Angeblich, weil nie ein Kind bei ihr zu sehen war und die Kinder, die sie hätte betreuen sollen, die Kinder ihrer Freundin sind.
Wenn ich dich so höre, sehe ich mich gezwungen, meinen Mann davon zu überzeugen, dass wir uns einen Anwalt nehmen.
Ansonsten kann ich nur sagen, das Sozialamt hat nur eine Auskunft verlangt und nie was gefordert.


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" leben und leben lassen!"

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Schade,
hin und wieder müssen die Zweiten einen Mann überzeugen:)
Ihr wisst somit das und das andere wisst ihr vermutlich nicht oder es ist eine Halbwahrheit.
Bringt euch aber nix ausser Vermutungen und wéitere Ungewissheiten.
Warte mal ab was andere dir raten bevor du dich auf eine Aussage verlässt.

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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hey hey, schiesst doch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen! Noch ist doch gar nichts entschieden!!v Den Anwalt könnt ihr noch einschalten wenn ihr einen Bescheid habt.
Sorry aber was ist das für eine dumme Frage, ob ihr dem SA ( ist das überhaupt noch zuständig? ) die Veränderungen mitteilen sollt !!?? SELBSTVERSTÄNDLICH ! Und zwar besser gestern als heute !!
Das Kind ist noch keine 16 Jahre alt. Deshalb ist dein Mann familienrechtlich u.U. ( zum Teil )unterhaltspflichtig, sofern er leistungsfähig ist.

Das Sozialamt ist für seine Exfrau NICHT mehr zuständig, da sie wahrscheinlich künftig unter ALG II fällt. ( Kind ist über 3 Jahre )

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