Hallo,
ich zahle brav nachehelichen Unterhalt seit ca 5 Jahren,
meine Tochter (lebt bei der Mutter) wird nun 12, meine ExFrau arbeitet selbständig und verdient nach eig. Aussagen 500,-.
hat die ExFrau nach aktueller Rechtslage ÜBERHAUPT noch einen Anspruch auf Unterhalt?
Oder wird vielleicht nur eine neue Berechnung mit Anrechnung ihres Verdienstes vorgenommen?
wer weiss was?
Danke und Gruß
jojo
nachehelicher Unterhalt fällt weg 2008?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi jojo203,
nö, grundsätzlich nicht.
Wenn ein fortwährender Bedarf besteht, muss deine Ex diesen schon begründen.
Ihr geringes Einkommen aus ihrer selbständigen Tätigkeit wird als Begründung nicht ausreichen.
Betreuungsunterhalt wird zwar leicht unterschiedlich gewährt, aber es bildet sich im Moment ein Trend heraus, der den BU solange gewährt, bis das jüngste Kind mit der Grundschule durch ist. schau mal in den für dich zutreffenden OLG-Leitlinien nach und dort sollte dies unter Punkt 17. beschrieben sein.
<a href="http://www.famrb.de/unterhalt.htm">Klick mich!
</a>
Ihr kann fiktiv ein Einkommen entsprechend ihrer Qualifikation und aus vollzeitiger Beschäftigung angerechnet werden.
Ob noch eine andere Form von Anspruch auf Untehalt zugebilligt wird, hängt auch allein von ihrer begründeten Bedürftigkeit ab.
Ich würde, wenn keine Gründe gegen Ausweitung ihrer Eigenverantwortung bestehen, auf eine Abänderung drängen.
Viel Erfolg!
-----------------
"www.artiger.freehostia.de"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
43 Antworten