nachehelicher Unterhalt ; unglaubliche Geschichte

22. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
nachehelicher Unterhalt ; unglaubliche Geschichte

Hat jemand einen ähnlichen Fall ?
Nach 8 Jahren Ehe in der meine ehemalige Frau einer Teilzeittätigkeit nachging ,eine neue Ausbildung begonnen hat , freiberuflich tätig war und weiter ist (wo ist der ehebedingte Nachteil ? ) ergibt sich folgende gerichtlich festgelegte finanzielle Verteilungssituation , die hier anhand eines Kuchendiagrammes schnell zu erkennen ist :

http://www.gebrauchter.de/aw/beta/finanzen_kuchendiagramm
Das Einkommen aus der freiberuflichen Tätigkeit zeigt nur den übrig gebliebenen Gewinn!

Unser Sohn wohnt bei mir. Unsere Tochter hat eine eigene Wohnung und durch ihre Ausbildung derzeit kein Einkommen. Für beide Kinder bezahle ich den Unterhalt zu 100%.
Beide Kinder haben so gut wie keinen Kontakt mehr zur Mutter.


Fazit für den geringer Verdienenden : Heirate einen gut verdienenden Partner und lasse dich scheiden . Es lohnt sich immer noch . Egal was in den Medien gesagt wird. Und : Sind die Kinder über 18 Jahre alt , dann brauchst Du an deinen ehemaligen Partner keinen Kindesunterhalt mehr zahlen . Den müssen die Kinder dann bei dir einfordern bzw. einklagen .
Und : gut wenn Du freiberuflich tätig bist . Dieses Einkommen ist ja ganz schwer nachzuweisen und es kann ja zur Not auch heruntergerechnet werden .







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-- Editiert Gebrauchter am 22.06.2014 15:45

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18 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
tut mir leid, aber ich werde weder aus dem Diagramm noch aus dem Posting richtig schlau. Wenn man Zahlen postet (kann man ja, weil anonym) bräuchten andere Forumsmitglieder nicht rumzurätseln.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und wo ist die Frage, neben der allgemeinen Unmutsäusserung?

wirdwerden

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#3
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Frage : Wer hat sich scheiden lassen , versorgt 2 Kinder 17 Jahre, 19 Jahre zu 100% alleine, hat in der Ehe viel im Haushalt und bei der Kinderbetreuung mitgeholfen und zahlt nun 1100 € Unterhalt an die ehemalige Frau , die selbst 1450€ verdient sowie auch freiberuflich ein Einkommen von 500€/Monat im Jahre 2012 hatte . D.h.
Sie hat nun 1450€ eigenes Einkommen + 1100€ Unterhalt + ca. X € Einkommen aus freiberufl. Tätigkeit . Wie gesagt , sie zahlt weder für die Kinder Unterhalt noch hat sie zeitlich einen Aufwand mit Ihnen. Dies ist das Urteil "im Names des Volkes" eines Amtsgerichtes in Deutschland.
Hier ist die Lebensgeschichte zu sehen :
http://www.gebrauchter.de/aw/beta/ereignisse

"Der Fischer und seine Frau". Nach diesem Märchen ist es bei uns abgelaufen . Sollten sich alle Männer durchlesen bevor sie heiraten !

Was ist eigentlich ein ehebedingter Nachteil ?

Aus meiner Sicht ist es ein ehebedingter Vorteil, wenn ich eine neue Ausbildung machen kann und mich dann freiberuflich betätige . Und noch angestellt arbeite und dieses Geld nicht in die Familienkasse fließt.

Aus diesem Grunde habe ich das Märchen durch Scheidungseinreichung versucht zu beenden. Das Amtsgericht will es weiterlaufen lassen für 4 Jahre .




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-- Editiert Gebrauchter am 22.06.2014 22:16

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wenn ich die Lebensgrafik richtig auswerte ist die Geschichte nicht so unglaublich. Die Tochter hat ihre Berufsausbildung abgeschlossen. Der Sohn ist volljährig und müsste damit seinen Unterhalt von beiden Elternteilen selbst einfordern. Es geht hier also nur um den nachehelichen Unterhalt, warum das Gericht hier auf ehebedingte Nachteile erkennt, ist ohne mehr Tiefe nicht erkennbar.
Du redest zwar viel über das Einkommen deiner Ex aber nicht über deines, warum nicht?
Gruß
Andreas

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


Aus der Grafik kann man den Satz entnehmen ("Mutter: Beginn einer
neuen Vollzeittätigkeit entspricht 32% vom Einkommen des Vaters")
Wenn die Frau 1450€ Einkommen hat, entspricht das ca. 4530€ für den Vater.

Da sind 1100€ Unterhalt doch völlig OK.

Die Tochter ist wahrscheinlich gar nicht mehr unterhaltsberechtigt. Wenn sie meint Unterhalt zu brauchen, dann müsste sie sich selbst darum kümmern. Dass der Vater freiwillig etwas zahlt, was er wohl nicht müsste, verringert nicht den Anspruch der Ex-Frau.

Für den Sohn müsste die Exfrau Unterhalt leisten, mindestens 304€ (Mindestunterhalt), wahrscheinlich derzeit sogar 329€ (Stufe 2, da nur ein unterhaltsberechtigtes Kind). Zumindest so lange er minderjährig ist. Danach hängt es davon ab, ob er weiter zu Hause wohnt, und was er macht (Schule, Ausbilung, was anderes).
Aus der Grafik entnehme ich, dass ein Unterhalt von der Exfrau für den Sohn auch gerichtlich festgesetzt wurde.
Wie hoch? Wird er gezahlt? Wenn nein, warum nicht?



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#6
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Tochter 19 macht derzeit ein Praktikum ohne Einkommen.
Der Sohn geht zu FOS ohne Einkommen. Die Mutter zahlt aktuell weiter keinen Unterhalt an den Sohn. 248 € hätte sie zahlen sollen laut Gerichtsbeschluss.
4500 - 1000€ Unterhalt für Frau - 1100 € Unterhalt für die Tochter (hier fallen durch ihre kranke Katze aktuell nochmals hohe Klinkkosten an) . Das wären deutlich weniger als 2400€ für mich und unseren Sohn. Dem gegenüber stehen 2450€ und Einnahmen aus freiberufl. Tätigkeit für die Frau.
Wie gesagt: Jedes Wochenende sind die Kinder bei mir. Nochmals höherer Aufwand im Vergleich zur Frau!

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#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
1100 € Unterhalt für die Tochter


wieso das? Tochter ist volljährig und macht ein unbezahltes Praktikum. Ich kann da keinen Unterhaltsanspruch erkennen. Warum lässt sich die Tochter ihre Arbeitskraft nicht vergüten?

Das mit den Katzen ist ernst gemeint? Ich denke, die finden im Unterhaltsrecht eher keine Berücksichtigung.

LG nero

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)



Es stellt sich allerdings die Frage, warum die Mutter zu einem Unterhalt für den Sohn verurteilt wurde, der geringer ist als der Mindestunterhalt.

Und noch mehr stellt sich die Frage, warum der Vater den Unterhalt für den Sohn nicht eintreibt, denn anscheinend wird da ja nichts gezahlt.



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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Tochter und Katze sind unterhaltsrechtlich irrelevant. Tochter hat ihre 1. Berufsausbildung abgeschlossen, Katze könnte gegen Zahlung von €35 eingeschläfert werden, wenn der Gesundheitszustand derart angegriffen ist.
Woran du rütteln kannst ist die Argumentation deiner Ex bzw. ihres Anwalts bezüglich der ehebedingten Nachteile. Die bekommt man nämlich nicht zuerkannt, indem man diese Worthülse vor Gericht benutzt, sondern indem man dies stichhaltig und schwer widerlegbar begründet. Des weiteren steht deinem Sohn ein höherer Unterhalt zu, wie ist es zu dieser Höhe gekommen, gab es einen richterlichen Beschluss, oder habt ihr euch verglichen?
Gruß
Andreas

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#10
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Unterhalt für den Sohn ist eingefordert durch meinen Anwalt. Die Gegenseite akzeptiert nur die Höhe von 248€.
Die Tochter befindet sich in einem Praktikum, welches sie für eine weiterführende Ausbildung benötigt !! Meine Eltern haben mir auch mein Studium finanziert. Bei mir hat es bis 25 gedauert (Regelstudienzeit!) Hier weigert sich jedoch die Mutter bei ihrer Tochter dies zu tun.

Ich hoffe das Einschläfern der Katze war ironisch gemeint.
Ansonsten könnte es auch Menschen irgendwann so ergehen.

Es läuft nun eine Beschwerde beim Oberlandesgericht.

Ich habe ein Schreiben der Gegenseite in dem steht, dass meine ehemalige Frau 16h angestellt und 21h freiberuflich in der Ehe gearbeitet hat. So ähnlich war es auch. Unser Haus und Garten hatte sich dadurch noch mehr zu einem Chaos entwickelt. Dann kam ein Korrekturschreiben in dem stand, dass dies nach der Trennung erst erfolgt ist.

Muss die Frau denn die ehebedingten Nachweise stichhaltig begründen ? Ich dachte ich müsste das Gegenteil nachweisen.

Und : Im Urteil hat der Richter ausführlich begründet, warum er keinen ehebedingten Nachteil sieht, hat dann aber geschrieben, dass ein ehebedingter Nachteil durch die Betreuung der Kinder nach der Eheschliessung nicht auszuschliessen sei. Das sind Formulierungen, die ich bis heute noch nicht verstanden habe. Mittlerweile wurde dieser Richter kurzfristig versetzt und ist nicht mehr für uns zuständig .





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#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Die Tochter befindet sich in einem Praktikum, welches sie für eine weiterführende Ausbildung benötigt !! Meine Eltern haben mir auch mein Studium finanziert. Bei mir hat es bis 25 gedauert (Regelstudienzeit!) <hr size=1 noshade>

Die Unterhaltspflicht endet im Regelfall bei Abschluss der ersten berufsqualifizierenden Ausbildung, egal ob schulische Ausbildung, betriebliche Ausbildung oder Studium.
Hier hat die Tochter offenbar Anfang 2013 eine erste Ausbildung abgeschlossen. Damit wäre (im Regelfall) die Unterhaltspflicht erloschen. Alle was an Ausbildung danach kommt (Zweitausbildung) ist eigenes Vergnügen des Kindes, für das die Eltern (im Regelfall) nicht mehr zahlen müssen.
Man könnte jetzt prüfen, ob hier ein Nicht-Regelfall vorliegt und die Unterhaltspflicht ausnahmsweise weiter besteht. Dafür müsste man wissen, was die Erstausbildung war, warum keine Berufstätigkeit im Berufsfeld der Erstausbildung aufgenommen wurde, und was die Zweitausbildung sein wird.
Wenn die Unterhaltspflicht ausnahmsweise doch weiter bestehen sollte, dann müsste der zu zahlende Unterhalt aber zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden.
1100€ sind aber auf jeden Fall viel zu viel. Der Regelunterhalt für Kinder mit eigenem Haushalt beträgt 670€ plus Krankenversicherung.

Ich habe die leise Befürchtung, dass beim Fragesteller durch persönliche Animositäten der Blick auf die Fakten etwas getrübt ist.
Er zahlt 1100€ an die Tochter, obwohl er das wahrscheinlich gar nicht und auf jeden Fall nicht in der Höhe müsste, regt sich aber gleichzeitig über 1100€ (gleiche Summe!) auf, die er an die Exfrau zahlen muss, obwohl die Zahlung wahrscheinlich berechtigt ist.




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#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich müssen ehebedingte Nachteile dargelegt werden, denn nachehelicher Unterhalt ist nicht der Regelfall. Nur bei langen Ehen ist dies auch ohne die ehebedingten Nachteile anders.
Ehebedingte Nachteile wären z. B. eine durch Kinderbetreuung verhinderte Karriere, oder ein nicht fortgesetztes Hochschulstudium etc.
Wenn wie hier angeführt die Urteilsbegründung des Richters sich selbst widerspricht sollte eine Beschwerde zum Erfolg führen.
Das mit der Katze war teilweise ironisch gemein, aber eine Katze als unterhaltsrelevant anzuführen doch wohl auch. Ich halte grundsätzlich nichts davon Tieren eine teure evtl. fragwürdige Therapie aufzudrücken, es gibt Unterschiede zwischen Menschen und Haustieren.
Gruß
Andreas

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#13
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist ein Tier weniger wert als ein Mensch ? (kein Anspruch)
Ist eine Mutter mehr wert als ihr Kind ( unterschiedlicher Unterhaltsanspruch).
Ist eine Ausbildung mit 18 Jahren abgeschlossen ?
Die Jugend ist die Zukunft und benötigt eine grössere Zuwendung, genauso wie eine junge Pflanze, die gerade erst in den Boden gesetzt wurde.

Für mich sind die Antworten klar.
Für alle die dies lesen zum Nachdenken gedacht !



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#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wem die gesetzliche und rechtliche Lage nicht gefällt, dem steht es frei sich per Petition oder eigener politischer Betätigung für Änderungen der entsprechenden Gesetze einzusetzen. Sich hier über die Ungerechtigkeit des Systems auszuheulen bringt da gar nichts.
Und; ja ein Menschenleben zählt mehr als das eines Tieres (sonst wären Milliarden nicht-Vegetarier ja Mörder), Tieren auch nur im entferntesten Unterhaltsansprüche zubilligen zu wollen, sich aber über die gierige Ex zu beschweren, halte ich als geistige Haltung für äußerst fragwürdig.
Gruß
Andreas

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#15
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Wer auch immer seine Meinung äussert sollte bedenken , das in dieser keine Verfälschungen auftreten. Wir leben in einer Zeit in der die Wahrheit nicht lange verheimlicht werden kann. Dies haben viele Beispiele in der Presse gezeigt. Es werden nicht die letzten sein.

Und unser Umfeld ? Nichts ist minderwertiger oder höherwertiger als wir selbst. Auch die von Menschen gemachten Gesetze werden sich dem anpassen.

Wir leben in einer Einheit und sind alle miteinander verbunden. Aus dieser Sicht sollte unser Handeln erfolgen.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das ist als philosophischer Ansatz zwar in Ordnung. Allerdings werden wahrscheinlich nicht einmal deine zukünftigen Enkelkinder dessen Umsetzung in Lebenswirklichkeit erleben.
Gruß
Andreas

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#17
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>st eine Mutter mehr wert als ihr Kind ( unterschiedlicher Unterhaltsanspruch). <hr size=1 noshade>


Unterhaltsrechtlich: klares Ja.
Ex-Ehepartner gehen beim Unterhalt volljährigen Kindern, die nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung sind, vor.

Siehe §1609 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/1609.html

Sohn: Rang 1
Expartner: Je nach Ehedauer Rang 2 oder 3
Tochter: Rang 4

quote:<hr size=1 noshade>Und unser Umfeld ? Nichts ist minderwertiger oder höherwertiger als wir selbst. Auch die von Menschen gemachten Gesetze werden sich dem anpassen. <hr size=1 noshade>

Wir sind hier aber schon in einem Rechtsforum und nicht in einem "Wünsch-dir-was"-Forum.
Ansonsten hätten wir noch das Unterfoum "Plauderecke".



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119618 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wir leben in einer Einheit und sind alle miteinander verbunden. Aus dieser Sicht sollte unser Handeln erfolgen. <hr size=1 noshade>

Ich finde es hervorragend, das ein Vater seinem Kind in Ausbildung einen auskömmlichen Unterhalt zukommen lässt und seine Verpflichtung ernst nimmt.

Das ist jedoch streng getrennt zu betrachten von der weniger schönen juristischen Realität.



quote:<hr size=1 noshade>Ist ein Tier weniger wert als ein Mensch ? (kein Anspruch) <hr size=1 noshade>

Aus der Sicht des Herrchens/Frauchens sicherlich nicht. Aus der Sicht des Juristen schon, da sind Tiere schlicht "Sachen".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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