eltern nicht verheiratet. vaterschaft anerkannt. alle drei leben in deutschland, geburt von gemeinsamer tochter ebenfalls in deutschland. alle drei haben die spanische staatsangehoerigkeit.
bei eintrag der vaterschaft in die geburtsurkunde, geht man bei festlegung des familiennamens nach spanischem oder nach deutschem recht?? passiert das automatisch? wenn ja, muss dann der andere elternteil nicht informiert werden das eine änderung vorgenommen wurde?? was waere wenn der alleinige sorgeberechtigter die deutsch-spanische staatsangehoerigkeit haette?
nachname von unehelichem kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn nichts eingetragen ist, kann doch auch keine Änderung vorgenommen werden. Wie will man ein Nichts ändern? Abgesehen davon ist das auch keine Frage des Familienrechts und damit auch keine Frage des Sorgerechts. Das nichteheliche Kind wird entsprechend den deutschen Gesetzen den Nachnamen der Mutter erhalten, es sei denn, die Eltern einigen sich anders.
wirdwerden
das kind hatte bisher den namen der mutter.
danach wird vaterschaft anerkannt und ca 2jahre spaeter wurde diese anerkennung beim standesamt vorgelegt und der nachname der 3jaehrifen wurde geaendett ohne einverstaendniss der mutter. diese aenderung ist der mutter vom standesamt nicht mitgeteilt worden...
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Das kann so nicht gelaufen sein. Da fehlen ein paar Infos. Und die sollte man sich beim Standesamt einholen.
wirdwerden
ok, erstmal danke fuer die antworten!!!
weisst du/wissen Sie, ob man trotz spanischer staatsangehoerigkeit, drauf bestehen kann deutsches recht anzuwenden, da das kind in deutschland geboren wurde und alle beteiligten hier auch leben?
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