Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung?

1. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
tasmani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)
Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung?

Frage: Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine nachträgliche Vaterschaftsanerkennung?
Bei der Geburt meines Sohnes habe ich den Vater nicht angegeben, da dieser zu dem Zeitpunkt noch verheiratet war und er befürchtete seine Frau könnte die Scheidung einreichen wenn sie von dem Kind erfährt. Er gab mir ein Schriftstück in dem er seine Vaterschaft anerkannte und Unterhalt im gesetzlichen Rahmen zusicherte.Leider blieb es dabei und er zahlte auch nicht. Ich beantragte Unterhaltsvorschuss beim zuständigenJugendamt, schwieg mich aber dort über den Vater aus und das Amt zahlte bis mein Sohn 6 Jahre war. Nun ist der Vater meines Kindes geschieden und es gibt keinen Grund mehr diese Vaterschaft nicht anzuerkennen. Allerdings weigert er sich weiterhin beharrlich dieses zu tun da er nun Unterhaltsforderungen befürchtet.Stimmt es tatsächlich, dass er den gesamten Unterhaltsvorschuss zurück bezahlen muß? Wenn ja, gibt es auch noch andere Möglichkeiten diese Streitigkeit zu beseitigen? Drohenmir auch Strafen, da ich den Vater wissentlich verschwiegen habe?
Hoffe mir kann jemand helfen und bedanke mich im vorraus für Evt. Antworten

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Der KV muss ab dem Tag der Geburt eures Kindes den Unterhalt lt. DT nachzahlen.
Konsequenzen? Nein.

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#2
 Von 
tasmani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke für´s erste! Doch jetzt habe ich noch eine Frage: Wie bekomme ich eine solche nachträgliche Anerkennung, wenn der KV nicht kooperativ ist? Und 2.: Wie muß ich in dieser Unterhaltssache vorgehen. Wie erwähnt es wurde noch nie Unterhalt vom KV bezahlt, sondern nur vom Amt. Habe ein bißchen Angst das ganze durch zuziehen, da ich gegenüber dem Amt immer behauptete nicht zu wissen wer der KV ist ( ja ich weiß selber schuld, aber ist halt so). Bitte gebt mir Tip´s, weil so kann es nicht weiter gehen ich bin nämlich echt am Rande meiner Nerven!

44x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Zwei Möglichkeiten hast du zur Auswahl:

1. vor dem Jugendamt zu schweigen, wer der leibliche Vater ist und weniger Unterhalt für dein Kind zu erhalten

2. dem Jugendamt mitzuteilen, wer der leibliche Vater ist und entsprechend Kindesunterhalt zu erhalten

Da dein Kind über 6 Jahre alt ist, würdest du den Mindest-KU in Höhe von 249 Euro erhalten.
Das hat dein Kind verdient. Dann klappt es auch wieder mit den Nerven :-)

http://www.zickenthron.de/unterhalt/infos/dt_kindergeldanrechnungstabelle.html

http://www.zickenthron.de/unterhalt/infos/duesseldorfer_tabelle.html

Das Jugendamt hat die Beistandspflicht gegenüber dem Kind und wird alles weitere für dich bzw. deinem Kinde übernehmen - sprich KU-Nachforderung die deinem Kind zugute kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tasmani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)

Stern ich danke Dir für Deine Antwort.
Aber bist Du Dir sicher, dass ich vom Jugendamt überhaupt noch KU bekäme? Immerhin gibt es nur für 72 Monate Unterhaltsvorschuß und die habe ich ja dann doch ausgeschöpft.Wie geschrieben es geht nicht nur ums Geld sondern auch um die Vaterschaftsanerkennung überhaupt.
Hoffe dass es bald wieder klappt mit den Nerven! Aber, Dank dem Forum, sind sie wieder auf dem Weg.


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#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

"Aber bist Du Dir sicher, dass ich vom Jugendamt überhaupt noch KU bekäme?"

Was ich dir nur sagen kann, ist, sobald der leibliche Vater deines (eures!) Kindes festgestellt ist, hat er den vollen KU lt. DT zu zahlen, so weit er zahlungsfähig ist. Eventuell auch rückwirkend.

"Wie geschrieben es geht nicht nur ums Geld, sondern auch um die Vaterschaftsanerkennung überhaupt."
..."
Also ums Geld geht es auch, es geht ums Kind, Geld haben oder nicht haben. Sobald dein Ex als der leibliche Vater festgestellt wurde, erhält euer Kind, ab 6 J.´, mind. 249 Euro abzgl hälftiges KG.

JA anrufen und den Namen des leiblichen Vaters angeben.

Gruss Stern



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#6
 Von 
tasmani
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 22x hilfreich)

OK, ich werde es versuchen! Hoffe dass alles klappt und bedanke mich nochmals ganz, ganz herzlich für die Antworten. Den Rest werde ich jetzt wohl alleine durchstehen müssen, aber irgendwann muß es wohl sein, eben bzw. gerade im Interesse unseres Kindes.
Gruß, speziell an Dich STERN

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
conny_s1971@yahoo.de
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tasmani,

hast Du schon irgendetwas erreicht oder weißt Du, wie man rechtlich vorgehen kann?

Bei mir ist es ähnlich. Ich habe einen dreijährigen Sohn. Der leibliche Vater ist verheiratet, hat die Vaterschaft nie anerkannt.
Da ich zu diesem Zeitpunkt verheiratet war, hat mein Mann die Vaterschaft anerkannt, da er auch immer ein Kind haben wollte.

Wäre schön, wenn Du schreiben würdest, wie es bei Dir weitergegangen ist.
Ich hatte vor der Geburt und auch danach Kontakt zum leiblichen Vater. Wir planten unsere gemeinsame Zukunft, er versprach mir, sich zu trennen. Jetzt sollte es soweit sein. Vor einiger Zeit kam das Verhältnis heraus - ohne ein Wort hat er sich zurückgezogen, uns im Stich gelassen. Seitdem bin ich nervlich völlig fertig, komme einfach nicht darüber hinweg.

Von meinem Ehemann will ich keinen Unterhalt verlangen, der leibliche Vater soll in die Pflicht genommen werden. Alles eine "beschissene" Situation.



-----------------
"Conny"

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#8
 Von 
frankenlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo
Habe eine Frage mein Lebensgefährte hat jetzt
nach 22 Jahren erfahren daß seine Tochter
damals ohne sein Wissen von seiner damaligen Freundin heimlich zur Adoption freigegeben wurde er jetzt einen Test gemacht und per Gericht die Vaterschaftsanerkennung bekommen.
Welche Rechte hat er mit dem Urteil er möchte
z.b. die Adoptivunterlagen einsehren weil er der Meinung ist seine Ex hat falsche Angaben gemacht.Vorallem hat sich seine Ex nicht strafbar gemacht weil Sie beim Jugendamt Vater unbekannt angegeben hat obwohl sie wusste daß er der leibliche Vater ist dies hat Sie mittlerweile auch zugegeben.Vielleicht hat jemand ein wenig Ahnung oder selbst ähnl. Erfahrungen gemacht.

Gruß frankenlady

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
frankenlady
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Camper
Meinst du die Verjährung kann umgangen werden
da er es ja erst erfahren hat und vorher keine
Möglichkeiten hatte irgendetwas zu unternehmen

Gruss frankenlady

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#11
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Tradenoris
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo liebe 123er !

Wir haben ein etwas anders geartetes Problem wie folgt:

Unsere ältere Tochter kam im August 2001 zur Welt. Damals war die Mutter nicht geschieden, aber die Scheidung bereits beantragt. Am Standesamt wurde der später geschiedene Noch-Ehemann als gesetzlicher Vater eingetragen. Der Aufforderung der Mutter, erstmalig im Jahr 2002, zur Anfechtung der Vaterschaft, folgte der gesetzliche Vater nicht. Der leibliche Vater ist willens und bereit, die Vaterschaft anzuerkennen.
Lt. Scheidungsurkunde blieb die Ehe kinderlos.
Das Standesamt hat damals nicht über Fristen aufgeklärt.
Mehrfache Versuche der Mutter bis jetzt, den gesetzlichen Vater, der das Kind bis heute nicht kennt, zur Anfechtung zu überreden, scheiterten aus Gleichgültigkeit bzw. Sturheit des Mannes.

Die Mutter ist von Pontius zu Pilatus (gesetzlicher Vater, Standesämter am alten und neuen Wohnsitz, Jugendamt) gelaufen, um vor Einschulung des Kindes die Situation zu ändern. Es gelang nicht. Das Kind wird nun in der Schule mit einem Familiennamen angesprochen, zu dem es keinen Bezug hat. Das Jugendamt weist auf abgelaufene Fristen hin.
Lt. bestehender Gesetzeslage hat jede Maßnahme in erster Linie dem Wohlergehen des Kindes zu dienen. Dies ist hier eindeutig nicht der Fall.

Nun die Fragen:
Ist jemandem ein ähnlicher Fall bekannt?
Wie kann der gesetzliche Vater zur Anfechtung gezwungen werden?
Was kann getan werden, um die Sache zu einem guten Ende zu bringen, also die Vaterschaft des leiblichen Vaters anerkannt werden?
Sind die Fristen aussetzbar?
Kann vorab eine Namensänderung erfolgen? Wenn ja, wie?







-----------------
"Erna 88"

-- Editiert von Tradenoris am 08.09.2008 14:51:41

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#13
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

eigentlich irgendwer hier mal an das Kind? was sind das bloss für verhältnisse: vater verheiratet, mutter verheiratet, aber nicht miteinandern, kinder werden einfach mal gemacht und wenn der vater dann nicht so spurt wie frau das will soll er zahlen. hat irgendein kind von denen hier geschrieben wird eigentlich auch UMGANG mit dem leiblichen Vater? mann mann und da wundere ich mich, warum alle menschen so unglaubwürdig zweimal nachfragen, ob ich wirklich wirklich mit dem biologischen vater meiner tochter verheiratet bin!! aber wenn ich das so alles hier allgemein lese, scheint das wirklich mittlerweile eine ausnahme zu sein.

und vorsätzlich den namen des vaters zu verschweigen kann soweit ich weiss, durchaus geahntet werden, denn das amt (also wie steuerzahler!!) hätte ja gar nicht zahlen müssen, da ja ein vater bekannt war... das weiss ich jedoch nicht so genau.. im übrigen: wenn der vater bekannt ist hat er auch ein Umgangsrecht!!!!!!!!! auch bei unehelichen kindern (zum glück!).. also gut überlegen, nur geld funktioniert nämlich nicht, sondern dem vater muss der umgang gewährt werden, auch bei alleinigem sorgerecht der mutter!

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