hallo!
hoffe es kennt sich jemand damit aus und das ich hier richtig bin mit thema!! und zwar wollte ich wissen wie das ist mit familiennamen nach der hochzeit!
also:
man heiratet und frau nimmt den namen des mannes an. nach 3 jahren ehe will die frau wieder ihren namen bzw einen doppelnamen. ist das möglich????
bitte um hilfe!!!!
namensänderung nach heirat?!?!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich meine, das geht nicht. Ruf beim Standesamt an, die wissen es ganz genau...
Grüße
so steht es im standesamt berlin
Gem. § 1355 BGB
können die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann sowohl der Geburtsname des Mannes als auch der Geburtsname der Frau sein. Der Ehegatte dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, hat die Möglichkeit, seinen bisher geführten oder den Geburtsnamen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen (Doppelname). Diese Doppelnamensführung ist ein persönliches Recht dieses Ehegatten und erstreckt sich nicht auf Kinder oder Ehegatten.
Die Ehenamensbestimmung ist nicht fristgebunden. Sie kann somit auch nach erfolgter Eheschließung nachträglich vorgenommen werden.
ob nun nachträglich der ursprüngliche name wieder aufgenommen werden kann steht so nicht drin, kann man aber bestimmt versuchen..also wie mikkan sagt beim standesamt anrufen und fragen.
gruß uwe
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"der der den systemadministrator nervt, weil er zu doof für die anwendung ist"
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offtopic:
Uwe, *Liepster*, gönn mir doch bitte mal mein zweites *i*.
Grüße
ouupsss.:( das habe ich echt immer überlesen
mikkian ,mikkian mikkian , mikkian
sorry herzallerliepste...
Ok, Uwe, Entschuldigung angenommen . Das ist ja fast zum Dahinschmelzen (gibts leider keinen Smily für...)
Scusi, Sweety, aber das musste kurz mal geklärt werden. Ich bitte um Nachsicht...
Grüße
Während der Ehe kann die Frau dem Ehenamen ihren Geburtsnamen voranstellen oder anfügen. Ein Doppelname ist also auch später möglich. Es ist jedoch nicht möglich, alleine den alten Namen wieder zu führen. Das wäre erst nach einer Scheidung oder nach dem Tod des Ehegatten wieder möglich.
Wenn Kinder vorhanden sind oder noch geboren werden, dann erhalten diese den Ehenamen. Sie bekommen nicht den Doppelnamen der Mutter.
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