Wir hatten den Stiefsohn gebeten uns Auskunft über seinen jetzigen Werdegang zu geben. Er sollte uns Kopien von Zeugnissen oder dem Ausbildungsvertrag zukommen lassen.
Jetzt haben wir antwort, er ist nach der Hauptschule(2007) für weitere 2 Jahre auf ein Berufskolleg gegangen. Kopien der Zeugnisse haben wir nicht erhalten nur eine Bescheinigung die über ein halbes Jahr alt ist von der Schule, das er dort ist.Was er dort macht genau wissen wir wieder nicht...
Er wird im September 18, Titel besteht und jetzt meine Frage. Wie gehen wir weiter fort da mit 18 eine Neuberechnung für den Unterhalt stattfinden soll, die Mutter haben wir auch angeschrieben.
Was machen wir wenn die beiden die Neuberechnung nicht wollen, da Mama ja dann auch unterhaltsplichtig ist. Reichen die Angaben die wir bekommen haben, oder muß man uns näher bescheid geben, finde das alles sehr dürftig?
Im Brief stand das er danach,nach der Schule, eine Ausbildung anstrebt...
Wir würden 2009 mehr erfahren.
Wir lange müssen wir dann noch weiter Unterhalt bezahlen ???
Freue mich über Hilfe und danke allen die mir helfen können.
neuberechnung unterhalt ab 18 - Was machen wir wenn die beiden die Neuberechnung nicht wollen
Hallo,
zunächst mal ist zu fragen, ob es einen unbefristeten Unterhaltstitel gibt. Wenn nicht, könnt ihr mit Eintritt der Volljährigkeit die Zahlung erst mal einstellen - dann muss der Sohnemann seine Ansprüche geltend machen!
Andernfalls müsst ihr jedoch die Neuregelung des Unterhalts veranlassen.
Euer (volljähriger) (Stief-)Sohn hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn er bedürftig ist. Und bedürftig ist er nur, wenn er seine Schulausbildung ZÜGIG absolviert.
Wenn er volljährig wird, muss er dies selbst nachweisen. Dazu kann man die Vorlage der Schulbescheinigung und Leistungsnachweise in Form von Schulzeugnissen verlangen.
Auch die Kindesmutter wird mit Eintritt der Volljährigkeit barunterhaltspflichtig.
Deshalb solltet ihr sowohl vom Sohnemann als auch von der Mutter schriftlich unter Fristsetzung Unterhaltsauskunft verlangen. Wird die verweigert oder fehlen z.B. die Leistungsnachweise, kann man dies gerichtlich einklagen.
Sollte ein Unterhaltsanspruch bestehen, so kann man die Höhe per Abänderungsklage an die neuen Verhältnisse anpassen lassen.
Wichtig ist, dass man nur für die Zukunft eine Änderung erwirken kann. Deshalb ist es wichtig, die Sache nicht schleifen zu lassen. Zu viel bezahlter Unterhalt ist nämlich verloren ...
Grüße
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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle Hilfe.
Der Titel ist befristet, so das wir zum 18. eine Neuberechnung anstreben, das haben wir der Mutter auch mitgeteilt.
Die verlangten Zeugnisse haben wir nicht bekommen und was der Sohn genau im Berufskolleg macht , darüber haben Sie uns auch nichts zukommen lassen, lediglich nur die Bescheinigung das Er da ist, diese ist aber wie gesagt über ein halbes Jahr alt.
Wenn er dort eine berufliche Ausbildung macht und besteht, zählt die dann als 1. Ausbildung und danach könnten evtl. die Unterhaltszahlungen beendet werden ??? Man hat uns geschrieben das nach der Schule eine weitere Ausbildung angestrebt wird und wir 2009 mehr erfahren...
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Hallo Nixe,
quote:
Der Titel ist befristet ...
Na, dann schätzt euch mal glücklich! Wie schon geschrieben könnt ihr im Zweifel die Unterhaltszahlungen nach dem 18. Geburtstag erst mal einstellen.
Ansprechpartner ist dann allein der SOHNEMANN. Übrigens: Zahlungen sind - wenn überhaupt - dann nur noch an IHN zu leisten! Natürlich kann er aber auch das Konto der Mutter benennen!
Wie gesagt: verlangt die Ausbildungsnachweise des Sohnemanns. Ohne Zeugniskopien ist diese Auskunft unvollständig! Verlangt Auskunft über das Einkommen der Mutter! Sollte der Knabe sich noch in der allgmeinen Schulausbildung befinden, dann wäre er privilegiert und dann unterliegt auch die Mutter der verstärkten Erwerbsobliegenheit! Das wird ihr wahrscheinlich sehr gefallen ...
Und solange diese Auskünfte nicht vorliegen, würde ich jedenfalls vermutlich keinen Cent zahlen. Die Zeiten haben sich nämlich mit Eintritt der Volljährigkeit grundlegend geändert! Auch wenn es Mami nicht gefällt ...
Grüße
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-- Editiert von Groellheimer am 03.04.2008 17:44:50
Hallo Nixe,
quote:
Er wird im September 18, Titel besteht
Was machen wir wenn die beiden die Neuberechnung nicht wollen,
Dann hilft nur eine Abänderungsklage.
Hast du einen Link des Berufskollegs?
U.U. gilt das nämlich nicht als allgemeinbildend und der Sohn würde nicht mehr als privilegiert gelten, was so einiges ändern könnte...
quote:
Wir würden 2009 mehr erfahren.
Wie großzügig....:)
Grüßle
Uuups, grad gesehen.. kein Titel über Volljährigkeit hinaus.:)
Ihr könnt euch erstmal entspannt zurücklehnen und warten, bis Sohnemann seine Bedürftigkeit nachweist.
Wirst sehen, das geht ganz fix, wenn ihr die Zahlungen einstellt.:)
Noch was: Sohnemann muss vorrangig mal Bafög beantragen , wird nämlich auf seinen Bedarf angerechnet.
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
-- Editiert von Schwesterchen am 03.04.2008 17:45:43
-- Editiert von Schwesterchen am 03.04.2008 17:49:57
sorry der titel ist unbefristet !!! also über die 18 hinaus
... na, wie schnell sich die Welt doch ändern kann!
Dann ist eure Position also NICHT so bequem!
In diesem Fall ist der Unterhalt erst mal weiterzuzahlen! Würdet ihr die Zahlungen einstellen, könntet ihr gepfändet werden!
Deshalb ist es wichtig, dass ihr nun die Angelegenheit zügig vorantreibt.
Ihr solltet die Mutter schriftlich und per Einschreiben zur Unterhaltsauskunft auffordern. Dies sollte schon VOR Eintritt der Volljährigkeit erfolgen!
Sobald der Sohnemann volljährig ist, solltet ihr umgehend das Gespräch mit ihm suchen und klären, ob mit ihm eine EINVERNEHMLICHE Lösung im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung zu erreichen ist. Wenn dies möglich ist, dann solltet ihr diese Vereinbarung aber möglichst von einem Anwalt prüfen lassen!
Wenn nicht, dann bleibt allenfalls nur der Weg der Abänderungsklage! Die ist möglich, wenn sich die Verhältnisse GRUNDLEGEND geändert haben. Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der zu zahlende Unterhalt um wenigstens 10% ändert. Auch dazu solltet ihr dann erwägen einen Anwalt zu Rate zu ziehen. In jedem Fall solltet ihr beantragen, dass der neue Unterhaltstitel möglichst zeitlich befristet wird, z.B. bis zum Ende der Schulausbildung.
Wie schon gesagt, Unterhalt kann nicht rückwirkend geändert werden. Deshalb am Ball bleiben!
Grüße
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-- Editiert von Groellheimer am 03.04.2008 18:10:15
Aber Schwesterchen!
BaFög gibts doch nur wenn er nicht mehr im Hotel Mama wohnt.
Gruss
leinad
danke groellheimer,
das werden wir. wir werden dann die noch die einkünfte der mutter verlangen, obwohl wir jetzt schon wissen das diese die uns nicht freiwillig gibt. aber ab september ist sie ja dann auch barunterhaltspflichtig und es wäre schön wenn unsere unterhaltszahlungen etwas runtergesetzt werden.
wenn die mutter sich weigert, was machen wir dann ?
noch steht der sohn unter beistandschaft beim jugendamt und wir denken das sich die mutter bis zum 18 erst mal gar nicht rührt.. leider.
wo können wir beantragen das der titel befristet wird ?? beim jugendamt ??
danke groellheimer,
das werden wir. wir werden dann die noch die einkünfte der mutter verlangen, obwohl wir jetzt schon wissen das diese die uns nicht freiwillig gibt. aber ab september ist sie ja dann auch barunterhaltspflichtig und es wäre schön wenn unsere unterhaltszahlungen etwas runtergesetzt werden.
wenn die mutter sich weigert, was machen wir dann ?
noch steht der sohn unter beistandschaft beim jugendamt und wir denken das sich die mutter bis zum 18 erst mal gar nicht rührt.. leider.
wo können wir beantragen das der titel befristet wird ?? beim jugendamt ??
Freut Euch doch, wenn Mama ihr Einkommen nicht rausrückt, habt Ihr einen Grund so lange nichts zu bezahlen.
Nachfordern können sie nicht, denn der Bedarf gillt dann ab 18 als gedeckt !!!
Also gemach, gemach........
Titel werden im Titel befristet.
Von-Bis Datum reinschreiben lassen.
Aber!! an Eurer Stelle würde ich keinen Titel mehr unterschreiben, ab dem 18ten des Kids müßt Ihr das nicht mehr.
Gruss
leinad
Leinad,
alter Besserwisser...
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
Grüßle
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wir haben aber doch einen titel und können die zahlungen nicht einfach einstellen...
und das wird der grund sein warum mama nichts rausrückt.. geld kommt ja auch so und warum soll mama zahlen... wir hören leider immer wieder, ihr seit nur zum zahlen gut !
@Schwesterchen
quote:
Wichtig:
Schüler/innen, die eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Schulen besuchen, erhalten nur dann Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/369.php
Gruss
leinad
@nixe,
dann geht zum JA und fragt ob sie ihnene den Titel abändern.
Je nach Laune machen die das auch.
Wenn nicht müßt ihr eben den schwierigen Weg der Abänderungsklage gehen.
Es ist wichtig dass der Titel auf NULL gesetzt wird, sonst habt Ihr nie Ruhe.
Gruss
leinad
@Leinad,
und wenn sie unter 4 fallen?:)
Da würd ich Nixe`s Stiefsohn u.U. einordnen.
Grüßle
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Man bräuchte einen Link zur Schule um genau definieren zu können was die da machen.
Gruss
leinad
Ach Leinad,
musst du jetzt wieder einlenken...
Wär grad so richtig *gut drauf*
Grüßle
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Mann, wird hier ein Blödsinn zusammen geschrieben. Da weiß ja der TE besser Bescheid als einige Besserwisser:
quote:
wir haben aber doch einen titel und können die zahlungen nicht einfach einstellen...
Genauso ist das! Punkt!
Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung könnt ihr den Anspruch befristen. Wenn eine solche Vereinbarung nicht möglich ist, dann könnt ihr im Rahmen der Abänderungsklage beantragen, dass der Unterhalt befristet wird. Ob das Gericht dem folgt ist natürlich eine andere Frage ...
Wenn die Kindesmutter sich dem Begehren auf Unterhaltsauskunft widersetzt, dann könnt ihr sie notfalls dazu verklagen. Nach einem BGH Urteil habt ihr auf diese Auskunft einen Anspruch. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn die Kindesmutter auch nennenswertes Einkommen hat. Sonst ist das vergebene Liebesmühe!
Tatsächlich ist die Frage, um WAS für eine Schulausbildung es sich da handelt von Bedeutung. Davon hängt ab, ob der Sohnemann noch privilegiert ist oder nicht. Ist er das nicht mehr, dann ändert sich der Selbstbehalt und die Rangfolge. Das kann für die Höhe der Unterhaltszahlung eine wichtige Rolle spielen!
Grüße
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was er für eine ausbildung macht wissen wir nicht, werden aber noch mal darum bitten das wir diese auskunft bekommen.
was mama verdient und wo sie arbeitet wissen wir leider auch nicht... das ist alles so kompliziert.. wir hoffe das sie uns auskunft gibt, aber ich denke sie wird uns ihre einkünfte nicht offen legen...
meint ihr das jugendamt ändert auf wunsch des vaters den titel, bzw. befristet diesen.. da wird sich mama bestimmt gegen wehren..
Na, da bin ich aber froh, dass der Oberlehrer die Besserwisser da verbessern kann...:)
Da nur Leinad und ich als *einige Besserwisser* gemeint sein können, beziehe ich mal den einen auf mich...
Übrigens tauchte der Aspekt des über Volljährigkeit hinauslaufenden Titels erst nach meinem Beitrag auf.
Wobei ich auch drauf hingewiesen habe, dass ein weiterlaufender Titel abgeändert werden muss.
Grüßle
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@Schwesterchen
... ne, Schwesterchen! Das bezog sich nun wirklich nicht auf dich! Aber wie du vielleicht bemerkt hast, verfasse ich meine 'kritischen Anmerkungen' - aus guten Grund - immer absolut unspezifisch! Also nix für ungut!
@nixe
Das Jugendamt kann nur VORSCHLAGEN einen Titel abzuändern. Das bedarf der Zustimmung - und zwar der Kindesmutter bis zur Volljährigkeit. Und wenn die sich quer stellt läuft überhaupt nichts. Wenn der Sohn volljährig ist, dann könnte er zustimmen. Aber da könnte dann die Mutter den Knaben gehörig indoktrinieren! Und dann läuft da eben möglicherweise auch nichts!
Deswegen sage ich ja: versucht den Sohnemann zu gewinnen. Ladet ihn zu seinem 18 Geburtstag ein ... und dann sprecht mit ihm das heikle Thema Unterhalt an! Behutsam und vorsichtig, sozusagen zwischen Hauptgang und Nachtisch. Wenn es euch gelingt, eine Abänderungsklage zu vermeiden und mit dem Sohn einvernehmlich eine Unterhaltsvereinbarung zu schließen, dann erspart ihr euch eine Menge Unannehmlichkeiten! Und vor allem das Verhältnis zum Sohn könnte sich nachhaltig bessern ...
Grüße
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"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"
Na gut,
dann nehm ich den Oberlehrer mal zurück, obwohl... sich deine Beiträge oft durchaus so lesen:)
Grüßle
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lieben dank für eure hilfe.
also müssen wir versuchen den titel abzuändern, wenn sich dann beide querstellen und auch bei der neuberechnung zum unterhalt, bleibt dann nur der weg zum anwalt ???
--- editiert vom Admin
Grölli hat tolle Ideen.
Den Jungen zum 18. einladen und rechts und links von ihm ein Paar Jungfrauen platzieren.
Sicher fühlt er sich dann wie im Paradies und stimmt der Abänderung des Titels zu.
Schlau, schlau Gröli......
Gruss
leinad
Ne, leinad, ich würd ihm die Jungfrauen auf den Schoß
setzen, wenn´s denn unbedingt nötig sein sollte!
Grüße
Grölli
Klar Groelli, ohne Blut im Hirn lkann man immer wichtige Entscheidungen treffen...
Flocke68
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"um klar zu sehen, genügt oft ein wechsel der blickrichtung"
Und jetzt?
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