neue Düsseldorfer Tabelle - alter Titel...

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mona212
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Düsseldorfer Tabelle - alter Titel...

Hallo miteinander,

ich versuche mich kurzzufassen :-)

Meine Situation:
geschieden, 2 Kids, Baujahr 1990 und 1992, beide bei mir und beide auf dem Gymnasium (10. + 11. Klasse mit Tendenzen zum Abi)
Seit 2004 habe ich einen Titel für beide über 135% des Regelunterhaltes, der Vater zahlt korrekt (er ist wieder verheiratet, ohne weitere Kinder).

Jetzt gibt es ja eine neue DT ab 1.1.08, die ganz anders aussieht wie die ab 1.7.07. Auch die Prozentsätze sind anders.

Außerdem vermute ich, dass mein Ex mittlerweile mehr verdient als die netto 2.100 - 2.300 Euro, also Stufe 6, die 2004 noch der Fall waren.

Frage 1: kann ich ihn einfach auffordern, mir die letzten Lohnbescheinigungen zukommen zu lassen?

Frage 2: habe irgendwo gelesen (Treffpunkt Eltern?) dass die neue DT nur für "neue" Unterhaltsfälle gelten soll, und sich an den "Altfällen" nichts ändert?

Ich vermute, dass mein Ex inzwischen nach der alten Tabelle in Stufe 7 liegt vom Gehalt her, und in der neuen Tabelle in Stufe 4.

Wie verhält es sich da mit dem Prozentsatz? Die 135% gelten ja wohl nicht mehr?

Und was ist Sache, wenn mein ältester im Sommer 18 wird?
(Ich bin im Moment in Vollzeit tätig, was sich jedoch Mitte 2009 wieder ändern könnte, da ich einen meiner Halbtagesjobs nur als Mutterschaftsvertretung habe)

Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen???

Grüße, Mona

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi Mona212!

Ich haue jetzt einfach mal mit meinem Halbwissen um mich und setze voraus, dass es sich bei dem Titel um einen unbefristeten handelt und das hälftige Kindergeld angerechnet wird:
1) Ja, soweit ich weis, kannst du das alle zwei Jahre mal machen (wäre jetzt aber wohl das letzte Mal!?)
2) in diesem Zuge würde wohl die neue Tabelle herangezogen, da ja eine Abänderung des derzeitigen Titels anstehen würde.
3)Wenn der Unterhalt lediglich für die beiden Jungens ansteht, wäre für den KU eine Höherstufung zumindest für den Kleinen evtl. auch nach Stufe 5 fällig (4: 343€/316€ oder 5: 361€/316€).
Wenn ich mich nicht täusche läuft mit der Volljährikeit des Großen auch dessen Titel aus.
4) Wenn der Große dann volljährig wird ist er erwachsen und muss sich um seine Ansprüche selber und in seinem Namen kümmern und seine Ansprüche beiden Elterteilen gegenüber geltend machen.

Ich hoffe ich konnte ein bischen helfen und habe nicht wieder zu viele Feinheiten ausgelassen.

Tschüßi!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

durchlaufe gerade ähnliches!
Grundsätzlich kannst Du alle zwei Jahre nachfragen ob sich sein Verdienst geändert hat, läuft meist über die letzten 12 Gehaltsabrechnungen oder und Lohnsteuererklärung. Wenn Du ein unbefristeten Titel hast dann muss er auch über das 18 Lebensjahr hinaus bezahlen, bis zur Ausbildung falls sie studieren wollen länger, glaube bis max. 25 Lebensjahr.
Am Unterhalt wird sich nichts ändern denn Du musst dir nicht nur die Tabelle anschauen, sondern weiterlesen. Dort steht eine Formel die der Umrecnung dient, alt nach neu!
Wenn Du vermutest das er mehr zahlen muss geht das nur über eine Abänderungsklage.

Freundliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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