Hallo!
meine freundin und ich erwarten ein Kind, wohnen aber noch nicht zusammen-d.h. wir kennen uns in dieser hinsicht leider nicht so gut- man lernt ja eher jemanden richtig kennen, wenn man bzw. frau zusammen in einem nest hockt- ich wünsche uns natürlich alles erdenklich "gute". Frage: was ist, wenn wir zusammen ziehen- und stellen fest, es geht nicht - muß ich, weil ich dann eine lebensgemeinschaft mit ihr hatte, auch für sie unterhalt zahlen?
vielen dank im voraus
mfg
makkay
neue Freundin Schwagerschaft
28. September 2004
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Frage vom 28. September 2004 | 22:55
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
neue Freundin Schwagerschaft
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#1
Antwort vom 28. September 2004 | 23:29
Von
Status: Schüler (307 Beiträge, 40x hilfreich)
du mußt so oder so 3 Jahre Unterhalt für Sie zahlen wegen Schwängerung, dazu noch Unterhalt für das Kind.
Den Rest kann ich dir nicht so Gut beantworten aber es heißt "Nachehelicher Unterhalt" Insofern würde ich sagen das zumindestens für den eine Ehe bestanden haben muß aber ka obs richtig ist.
#2
Antwort vom 28. September 2004 | 23:56
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 25x hilfreich)
Hallo Makkay,
da du nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet bist, bist du ihr 3 Jahre nach Geburt unterhaltspflichtig (sog. Betreuungsunterhalt).
Für euer gemeinsames Kind zahlst du auf jeden Fall bis zum 18. Geburtstag...
In diesem Sinne
Laetitia
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#3
Antwort vom 29. September 2004 | 11:11
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
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