Hallo,
ich lebe mit meinem Freund in einer Partnerschaft. Unsere gemeinsame Tochter ist 2008 geboren. Ich gehe mittlerweile wieder arbeiten.
Mein Freund hat bereits einen 10 jährigen Sohn, für den er regelmäßig einen Unterhalt in Höhe von 183,00 Euro bezahlt. Dieser Betrag wurde vom Anwalt seiner Ex-Frau berechnet.
Er arbeitet auf dem Bau und war immer mal 2-3 Monate über den Winter arbeitslos, hat aber immer regelmäßig den festgelegten Unterhalt bezahlt.
Das bisherige Nettogehalt meines Freundes betrug ca. 1100,00 Euro
Durch den Wechsel der Arbeit verdient er nun 1200,00 Euro netto und ist das ganze Jahr beschäftigt. Die Arbeit ist für seinen Beruf und unsere Region eine recht gut bezahlte.
Nun zu meiner Frage,
für meine Tochter besteht laut Gesetz ebenfalls ein Unterhaltsanspruch.
Kann der Unterhaltsbetrag, den mein Freund an seinen Sohn zahlt nun neu berechnet werden? Es sind ja nun 2 Kinder, denen er gerecht werden muss.
Danke für Eure Antworten!
Gruß esda
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neue Unterhaltsberechnung bei weiteren Kind
22. Februar 2010
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Frage vom 22. Februar 2010 | 13:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Unterhaltsberechnung bei weiteren Kind
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#1
Antwort vom 22. Februar 2010 | 15:47
Von
Status: Praktikant (764 Beiträge, 165x hilfreich)
Hallo,
also 183€ bedeutet eine Mangelfallberechnung.
Jetzt hat er mehr Einkommen aber 2 UH-Berechtigte, aber immer noch Mangelfall.
Da er mit Dir in einem Haushalt lebt, könnte der Selbstbehalt von eigentlich 900€ auf 770€ herabgesetzt werden und/oder ein Nebenjob zugemutet werden (gesteigerte Erwerbsobliegenheit).
Dies unter dem Aspekt, dass er eigentlich jedem Kind den Mindestunterhalt lt. DDT schuldet.
Das heißt von 1200€ werden 770€ SB abgezogen, der dann verbleibende Rest müßte unter den Kindern aufgeteilt werden.
Gibt es für beide Kinder einen Titel?
Wer hat die 183€ ausgerechnet.
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