neuer Lebenspartner - Wie viel Unterhalt muss ich noch bezahlen?

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Christen Norman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
neuer Lebenspartner - Wie viel Unterhalt muss ich noch bezahlen?

Hallo,
meine Ex-Frau (deutsch) ist seit Mai 2004 mit ihrem neuen Lebenspartner (deutsch)zusammen und wollte im Winter 2004 mit ihm und unseren beiden(Kindern 5 und 7 Jahre) Auswandern. Da dieses Vorhaben nicht zustande gekommen ist, zog der neue Lebenspartner bei ihr in die Wohnung ein (März 2005).Auslandsaufenthalte wurden mit den Kindern und dem neuen Lebenspartnern 2004 und 2005 mehrmals unternommen.
Meine Fragen:
Wie lange muss ich noch Unterhalt bezahlen?
Wie viel Unterhalt muss ich noch bezahlen?
Bitte um Antwort, vielleicht auch mit Auszügen aktueller Rechtssprechungen.
Danke für ihre Bemühungen...


-----------------
"emanuel3000"

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Wie kommst du darauf, dass du nicht mehr zahlen müsstest falls sie auswandern oder wenn sie des öfteren mal im Ausland sind?
Ich verstehe deine Frage nicht wirklich?!

Ich würde mir eher Gedanken machen, wie geht es meinen Kindern und MIR wenn wir uns nicht mehr oder nur noch selten sehen????falls sie doch irgendwann auswandern sollten????


Unterhaltspflichtig bleibst du auf alle Fälle bis zum 18 Lebensjahr und darüber hinaus bis deine Kids ihre 1. Ausbildung abgeschlossen haben.Aber wie gesagt dann sind beide Eltern Barunterhaltspflichtig.

Der Unterhalt richtet sich nach deinem Nettoeinkommen aber du wirst doch sicherlich jetzt zahlen oder?

Oder hat der NEUE die Kinder adoptiert?

Gruß Thessa

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)


Oder meintest du den Unterhalt für deine Exfrau???

Thessa

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

ich gehe mal davon aus, dass es um den Unterhalt für die Exfrau geht, denn ansonsten gilt, was Thessa schrieb.

Kannst Du die gemeinsamen, wenn auch gescheiterten Auswanderungspläne belegen?

Falls ja, wäre das ein guter Beweis für eine gefestigte Lebensgemeinschaft. Das kann u.U. zum Wegfall des Unterhalts führen. Allerdings neigen die Gericht bei dem Alter der Kinder dazu, der Mutter noch weiterhin Unterhalt zuzugestehen. Der Zusammenzug führt jedoch meistens zu einer Unterhaltsminderung aufgrund geteilter Lebenskosten (Miete u.s.w.). Führt sie ihrem neuen Partner auch den Haushaltr, so kann dafür ein fikitves Einkommen angesetzt werden, das bei 200 bis 400 Euro angesetzt wird. Nach einem BGH-Urteil aus dem Jahre 2004 ist dieses fiktive Einkommen aber nur zur Hälfte zu berücksichtigen, weil diese Haushaltsführung lebensstandarderhaltend ist (oder irgendwie so war diese Begründung). Dieses BGH-Urteil ist jedoch vielen Gerichten unbekannt geblieben. Also pscht! ;)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Christen Norman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es geht mir nur um den Ehegattenunterhalt. Ich weiß, dass bei einer eheähnlichen Gemeinschaft (neuer Lebenspartner wohnt bei ihr) der Ehegattenunterhalt zunächst zwischen 250 und 550 Euro gemindert werden kann. Wenn der neue Lebenspartner leistungsfähig ist. Meine Frage: Nach welcher Zeit kann der Ehegattenunterhalt entfallen bzw. welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Bitte Antworten mit Begründung.
Als Hinweis:
Ich kann die Auswanderungspläne nachweisen (es gabt hierzu eine Anhörung bei Gericht)
Gemeinsame Urlaube meiner EX ,den Kindern und dem neuen Lebenspartner kann ich auch nachweisen ( Termine bei Jugendamt)

Für alle Frauen ich kämpfe seit der Tränung vor vier Jahren um meine Kinder und es findet ein regelmäßiger Umgang statt, also bitte hierzu keine Bemerkungen…

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Christen,

Reduzierung des Unterhalts sofort möglich aufgrund des Zusammenlebens.

Kompletter Wegfall nach frühestens 2 - 3 Jahren eheähnlicher Gemeinschaft oder gemeinsamen Wirtschaftens.
Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass keine kleinen Kinder mehr betreut werden müssen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Mutter zumindest wieder eine Teilzeit-Arbeit zumutbar ist, wenn das jüngste Kind die 3. Klasse besucht.
Das bedeutet: zur Zeit besteht noch keine gute Aussicht auf kompletten Wegfall des Unterhalts. Dennoch solltest du versuchen, weiterhin über die nächsten 2 - 3 Jahre Beweise für das Zusammenleben sammeln, damit dann nicht irgendwann vorgeschoben wird, die Beziehung sei nicht mehr so fest.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christen Norman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hat keiner links zur aktuellen rechtssprechung???

-----------------
"emanuel3000"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Optimistin
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Christen,

gib einfach mal bei Googel ein.
Famielienrecht und dein Bundesland
dann findest du sicherlich das für dich/euch geltende Unterhalts- und Familienrecht.
Ansonsten immer (mein) ein Tipp:
www.finanztip.de

Liebe Grüße
Optimistin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Christen,

Grundlage für den Wegfall des nachehelichen Unterhalts ist der § 1579 Abs. 7 BGB .

Der BGH hat hierzu zum Az: IV b ZR 22/83 geurteilt, dass zwei bis drei Jahre zusammenleben und -wirtschaften den Verwirkungsgrund nach § 1579 Abs. 7 BGB begründet.

Die Anrechnung des Haushaltsführungsbonus gilt regelmäßig bereits für den Trennungsunterhalt.

Auch das OLG Schleswig z.B. hat zum § 1579 Abs. 7 BGB geurteilt. Hier ein Link:

<a href=http://www.haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile/index.html&id=1493&suchworte=><font color=blue>OLG Schleswig</font></a>

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Christen Norman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Hilfe!!!
Wer hat noch einen Link zu diesem Thema???

Danke...

-----------------
"emanuel3000"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Christen Norman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die Hilfe!!!
Wer hat noch einen Link zu diesem Thema???

Danke...

-----------------
"emanuel3000"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Google doch mal ein bißchen. Dann wirst du auch selbst fündig, da bin ich mir ganz sicher. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Christen Norman
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
leider ist die Suche in Google oder ähnlichem nicht sehr erfolgreich, da hier nie aktuelle Rechtssprechungen zu finden sind.
Sollte jemand einen Link zu aktuellen Rechtssprechungen (BGH, OLG Stuttgart) haben bin ich für jeden Hinweis dankbar.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Wie soll das denn gehen?

Du schreibst doch selbst gerade, dass aktuelle Rechtsprechung im Netz nicht zu finden ist. Was nützt dir dann ein Link? *verwundertguck*

Zudem hatte ich dir zwei Urteile benannt. Einmal OLG Schleswig, das sich mit dem Thema beschäftigt. Auf dieses Urteil kann man sich auch in anderen Bundesländern berufen, sofern es in diesem Bundesland kein eigenes abweichendes Urteil gibt. Dies erfährt man am besten, indem man bzw. du auf die Seiten des für dich zuständigen OLG´s gehst und dort die Urteilsdatenbank durchsuchst.

Des weiteren hatte ich dir ein BGH-Urteil benannt. Auch wenn dir das nicht sehr aktuell erscheint, der BGH befaßt sich nicht jährlich mit den selben Fällen, es trifft soganannte Grundsatzurteile, die, sollte es danach nichts gravierend anderes geben, Bestand haben. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Christen,

das Urteil OLG Schleswig ist doch für Dich recht interessant. Einn 100% auf den eigenen Fall zugeschnittenes Urteil wirst Du eh kaum finden.
Du siehst: Du müsstest mal versuchen, in Erfahrung zu bringen, was der Neue Deiner Ex verdient. Das ist nach dem Schleswiger Urteil nicht ganz unerheblich.
Da die beiden zusammen auswandern wollten, liegt auch eine klare gemeinsame Zukunftsplanung vor.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

Tach, aber was ist, wenn der neue Partner, mit der die geschiedene Frau zusammenlebt, nur 900 Euro netto hätte und damit erheblich weniger als der ehemalige Mann ? Gibt es dafür auch Urteile, ich habe nämlich keines gefunden.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*Tach*

Tach!

*aber was ist, wenn der neue Partner, mit der die geschiedene Frau zusammenlebt, nur 900 Euro netto hätte und damit erheblich weniger als der ehemalige Mann ? *

Dann gibt es die Möglichkeit, die Frage zu präzisieren und einen neuen Thread zu eröffnen.

*Schöne Grüße *

Zurück

A.Posen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

* Dann gibt es die Möglichkeit, die Frage zu präzisieren und einen neuen Thread zu eröffnen. *

Warum soll ich einen neuen Thread eröffnen, wenn es mir dabei um genau diesen Thread geht ?

Wenn die Exfrau mit einem Mann, genau wie beschrieben, zusammenzieht, dieser ab erheblich weniger verdient als der Exmann, muß der Exmann dann weiterhin zahlen ?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Warum sollte der Ex-Mann der Ex-Frau das Leben in einer neuen Partnerschaft finanzieren????

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi Mikkian,

weil sein Gehalt nicht reicht, um ihren ehemaligen Lebensstandard mit ihrem Ex-Mann aufrechtzuerhalten ?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*weil sein Gehalt nicht reicht, um ihren ehemaligen Lebensstandard mit ihrem Ex-Mann aufrechtzuerhalten ?*

Dann gäbe es vermutlich zwei Alternativen:

Die Frau sucht

1. Mann Mann der genügend Geld hat

oder

2.einen Job


Grüsse
A.Posen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

auch wenn die beiden ein kind gemeinsam haben

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

*auch wenn die beiden ein kind gemeinsam haben *

Wer mit wem?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

der neue kerl mit der exfrau

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

Wie alt ist das Kind?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi Posen,

etwa 1,5 Jahre. Wie gesagt, das Kind ist vom Neuen.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
dass
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 16x hilfreich)

Hi,

Achso, das habe ich vergessen: Die Ehe wurde vor 2,5 Jahren geschieden.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen