nicht mehr erfüllbarer titel was tun

24. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
beck46
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
nicht mehr erfüllbarer titel was tun

hallo leute,
gegen mich liegt ein von mir finanziell nicht mehr erfüllbare titel vor. da sich meine einkommensverhältnisse geändert haben und eventuelle änderungen noch hinzukommen durch einen umzug der zur folge hat das ich einen anderen arbeitsweg habe. ist es richtig das ein titel auch rückwirkend noch zum tragen kommt auch wenn nachweislich der titel nicht bedient werden kann. was muss ich tun um den titel meinem einkommen anzupassen. wer ändert diesen und nach welchen gesichtspunkten wird dann dieser berechnet.
ich hoffe mir kann da jemand helfen danke

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich geh mal davon aus, dass es sich um Kindesunterhalt handelt?
Erst mal sollte man vielleicht wissen, ob es ein vom Jugendamt erstellter Titel ist und über welche Höhe er ausgestellt wurde.
Bleibt nach Änderung des Titels noch der Mindestunterhalt für das Kind?

Ist es ein Jugendamtstitel, kann er eventuell dort kostenfrei geändert werden, das erfordert allerdings die Zustimmung des Unterhaltsberechtigten. Wird keine Einigung erzielt, bleibt nur der gerichtliche Weg.

Bereite Dich darauf vor, dass man Dich fragen wird, warum Du umgezogen bist. Waren es private Gründe und haben eine Verlängerung des Arbeitsweges zur Folge, werden die erhöhten Kosten i.d.R. nicht anerkannt. Im Gegenteil, bei hohen Fahrtkosten wurde schon oft ein Umzug in die Nähe der Arbeitsstelle "empfohlen".
Die 10 %, die Kanalmeister schon nannte, sind die Untergrenze für eine Einkommensänderung. Sollte Deine Einkommensminderung (ohne Berücksichtigung erhöhter Fahrtkosten, siehe oben) weniger als 10 % ausmachen, hat ein Antrag auf Abänderung wenig Erfolg.
Zu Deinem Einkommen gehört übrigens Dein Netto der letzten 12 Monate + Weihnachts- und Urlaubsgeld + Steuererstattung Vorjahr + evtl. geldwerte Vorteile.
Kannst Du eine, von Dir nicht zu vertretende dauerhafte Einkommensminderung glaubhaft machen, kann auch das neue Einkommen zugrunde gelegt werden.

Der Titel kann nicht rückwirkend geändert werden und bleibt bis zur Änderung jederzeit vollstreckbar - bei Nichtzahlung oder nur Teilzahlung kann gepfändet werden.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#3
 Von 
beck46
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die erschöpfenden anworten. nun muß ich mal sehen das ich einen anwalt bekomme der mir die änderung durchboxt. da sich mein gehalt sehr geändert hat. der umzug entsteht aus trennungsgründen. es ist nur schade das man als zahlendes mitglied so wenig rechtliche handhabe hat. immer ist man der angeschmierte. man sollte doch mal einführen das man titel die nicht mehr rechtens sind einfacher geändert werden können. aber da verdienen ja die anwälte nichts mehr. zumal ich im nachhinein feststellen musste das zu der zeit an dem der titel angefertigt worden ist und zwar vom jugendamt einige kosten von mir nicht mit berechnet wurden. in absoluter unwissenheit unterschrieb ich damals diesen titel da mir die jugendbeamte gerichtliche schritte androhte, wenn ich nicht unterschreibe. also im zweifelsfalle immer gegen den vater, oder. auch wenn einem um einiges weniger als der selbstbehalt bleibt und ein arbeitsloser mehr in der tasche hat.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
beck46
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und warum ist es dann immer so ein problem diesen titel einfach ändern zu lassen wenn man alles belegen kann und ein anwalt es nach den gesetzen ausrechnet?

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Ganz einfach: Es ist so schwierig, weil nicht nur die Zahlen allein zählen! Das sind lediglich Richtwerte, keine "Gesetze".
Es muss immer im Einzelfall abgwogen werden, was dir zugemutet werden kann und was nicht, damit der Mindestunterhalt möglichst gesichert ist.

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