nichterziehungsberechtigter Vater hält gedgeschenke ans Kind zurück

16. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
brigitte_b
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nichterziehungsberechtigter Vater hält gedgeschenke ans Kind zurück

Hallo zusammen,
mein Anliegen: Der nicht erziehungsberechtigte Vater meines 9 jährigen Sohnes hält die Geldgeschenke der Großeltern an das Kind zurück (ca. 3000 Euro). Zudem zahlt er nur geringfügig Unterhalt 150 Euro/Monat und jetzt sieht es so aus, als würde er das Geld des Kindes dazu nutzen länger in Urlaub zu fahren.
Frage: ist der Vater zur Rausgabe des Geldes verpflichtet, insbesondere da er nicht erziehungsberechtigt ist?
Was kann ich tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
2fachMAMI
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Brigitte,

also wenn ich das richtig verstehe, kommt das Geld von seinen Eltern?
Wissen diese denn darüber Bescheid, dass der Sohn das Geld selbst behält und wenn ja, wäre da nicht mal ein Gespräch zwischen Eltern und Sohn angezeigt?

Wenn er zu wenig Unterhalt zahlt, dann musst Du das dringend einklagen. Da steht dem Kind doch zu.

-----------------
"2fachMAMI, 35 J., 2 Kinder (8+10 J.)"

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#2
 Von 
Cindymaus
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 39x hilfreich)

Was heißt denn er ist nicht erziehungsberechtigt? Hast du das alleinige Sorgerecht? Der Vater darf zahlen, aber sonst hat er sich rauszuhalten oder wie soll man das verstehen?

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#3
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

@Cindymaus

brigitte_b hat sich sicher nur etwas ungeschickt ausgedrückt.
Das Geld gehört den Kindern. Treuhänderisch kann es der Vater oder die Mutter allerdings verwalten.
Auch ich würde vorschlagen mal mit den Großeltern zu reden. Sollen die es doch auf ein Sparbuch einzahlen.
Allerdings hat das alles nichts mit dem Sorgerecht zu tun.

Grüßle Dream

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#4
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo, nachdem Du allein sorgeberechtigt bist (aus welchem Grund steht ersteinmal aussen vor) hast Du auch allein die Vermögenssorge.
ABER! Rede dringend mit den Eltern, wenn diese das Geld nicht explizit für die Kinder dem Vater gegeben haben, ist es schwer nachzuweisen. Die beste Variante ist ein Sparbuch oder sonstige Anlagen auf den Namen der Kinder. Zugriff haben hier nur die Kinder bzw. die Sorgeberechtigten (in dem Fall nur Du).
Wenn die Eltern aber dem Vater das Geld gegeben haben "um mal was für die Kinder zu kaufen oder so" (das Ganze vielleicht noch in Bar, ohne Nachweis)ist kein Rankommen. Das müssen dann die Eltern mit dem Vater klären.
Zum Unterhalt: Wurde der Unterhalt festgelegt? Kann oder will der Vater nicht mehr zahlen? Wenn er aber kann, dann MUSS er auch!
gaestin

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