noch Unterhaltspflicht nach neuem Kind?

30. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
inemik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
noch Unterhaltspflicht nach neuem Kind?

Hallo,

ich (weibl.)bin geschieden, neu verheiratet und zahle Unterhalt für zwei Kinder, die bei meinem Exmann leben. Nun planen mein neuer Mann und ich Zuwachs. Wie sieht es dann mit den Verpflichtungen meiner zwei Kinder gegenüber aus, wenn ich nach der Geburt in Elternzeit gehe? Muss ich weiterzahlen, bleibt der Anspruch der beiden bestehen und summiert sich für die Zeit wo ich nicht zahlen kann alles auf? Wer hat Erfahrungen?

Danke für die Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Inemek,

was meinst du, wovon deine Großen leben sollen, wenn du keinen Unterhalt mehr zahlen willst?? :augenroll:

Grüße

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#2
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Wovon sollen Deine Kinder leben, während Du in ***Elternzeit*** bist?

PS: Mikkian, Du warst schneller. :)

-- Editiert von dittmann am 30.07.2008 12:50:50

-- Editiert von dittmann am 30.07.2008 12:51:11

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Aber nur 44 Sekunden :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
inemik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

der Große ist 17 1/2 und fängt am 01.08. eine Ausbildung an und der Kleine ist 16 nächstes Jahr, Papa arbeitet Teilzeit und hat die Möglichkeit aufzustocken... Dürfen Frauen nicht neu starten?

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#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Du bist unterhaltspflichtig und mußt Dich verstärkt um Arbeit bemühen. Du kannst auch gerne Elternzeit nehmen, wenn Du trotzdem den Unterhalt für alle Kinder zahlst.

Ps. Was soll das heißen, der Vater könnte aufstocken? Jetzt soll er mehr arbeiten, damit Du keinen Unterhalt zahlen mußt und in Eltenzeit gehen kannst??? :crazy:

-- Editiert von anonym_0405 am 30.07.2008 13:26:13

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#6
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

sollen Deine Kinder von der Sozialgemeinschaft weiterleben ?
NAtürlich mußt Du weiterzahlen....denke ich mal..
Ist ja theoretisch das gleiche, als wenn Du Deinen Job kündigen würdest...dann zahlt auch zunächst das Amt weiter...aber es holt sich jeden Cent von Dir wieder....

Ist jetzt die Planung auf "Eis " gelegt ? :-)

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#7
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Zu Deiner Frage, ob Frauen nicht auch neu starten dürfen.

Männer dürfen auch nicht den Job hinschmeißen oder pausieren, wenn sie unterhaltspflichtig sind.

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#8
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Übrigens ist Kindesunterhalt ein Recht des Kindes. Der KV muß natürlich nicht mehr arbeiten, damit die KM keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muß.
Wäre ja noch schöner!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Wird das Lehrlingsgehalt nicht auf den Unterhalt angerechnet, wenn der große eine Ausbildung beginnt?

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Lehrlingsgehalt wird bei der Berechnung des Unterhaltes angerechnet. Gegenüber volljährigen Kinder, die nicht zur Schule gehen, fällt auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit weg.

Für den Unterhalt minderjähriger Kinder spielt das Einkommen des erziehenden Elternteils übrigens keine Rolle. An der Höhe des Unterhalts ändert sich also nichts, wenn der Vater wieder Vollzeit arbeitet.

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