noch anspruch auf unterhalt?

24. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
dietersenn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
noch anspruch auf unterhalt?

hallo,
es ist recht kompliziert: mit meiner exe habe ich 2 kinder und zahle eu und ku. nun habe ich aber erfahren, dass sie in einem nicht eu-land geheiratet hat und dies in D nicht angegeben hat. mit dem mann hat sie auch ein kind (schon vor der ehe geboren). bedeutet dies nun, dass ich keinen eu mehr zahlen muss? sie hat sich von ihm allerdings scheiden lassen und hat vereinbart, dass sie von ihm keinen eu sowie keinen ku will (kind hat er zur adoption gegeben, weil es exe wollte). das hat sie gemacht, weil sie dachte, ich komme nicht dadrauf, dass sie verheiratet ist und ich werde weiter brav zahlen. der anspruch ist aber erloschen, oder?
gruss dieter




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 75x hilfreich)

Juhu,
klar ist der Unterhalt erloschen, wenn sie wieder geheiratet hat. Ich denke mal, dass jetzt der neue Ehemann, auch wenn der jetzt wieder Ex ist, unterhaltspflichtig ist.
Würde den Unterhalt auf jeden Fall einstellen.
Schönes Wochenende
Olympia

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#2
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Kann man nicht hier Unterhalt zurückfordern?
Gibt es hier keine Auskunftspflicht wie beim Bezug von Unterhaltsvorschuss? Immerhin wurde hier durch das Verschweigen einer Änderung der Lebensumstände Unterhalt erschlichen!!

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