ich befinde mich derzeit in meinem 2.ausbildungsjahr zur erzieherin, welches eine rein schulische ausbildung ist und daher ohne einkommen. daher beziehe ich unterhalt von meinen eltern. nun ist es so, dass ich seit einigen monaten unter immer schwer wiegenderen depressionen leide und mich somit nicht mehr in der lage sehe, diese ausbildung fortzuführen. ich habe daher vor die schule für ein jahr zu unterbrechen und diese zeit für entsprechende therapeutische maßnahmen zu nutzen. derzeit habe ich noch keine entsprechenden maßnahmen ergriffen, bin jedoch auf der suche. von der schule aus ist es möglich, ein jahr zu pausieren, jedoch werde ich dieses jahr ja keiner tätigkeit nachgehen und auch deswegen kein ALG2 bekommen, denke ich. ich stehe zwar schon mit meiner anwältin in kontakt, jedoch meint sie, dass ein attest nötig sei. aber woher bekomme ich ein attest? und hat das überhaupt einen sinn? habe ich denn ein recht auf unterhalt? ich weiß, dass meine eltern sich dagegen wehren werden und alles versuchen werden, nicht zahlen zu müssen...hab ich da eine chance, bzw. welche maßnahmen sind sinnvoll, damit ich diesen anspruch erheben kann?
vielen dank im vorraus.
noch ein recht auf unterhalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn du in ärztlicher Behandlung bist, würde ich mal mit dem Arzt sprechen.
Wenn nicht, einen entsprechenden Arzt aufsuchen.Bei Depressionen ist das, denke ich, ein Psychater ( heißt das noch so?).
Und dann noch mal mit dem Attest zum Anwalt gehen...
willow....das hieß noch NIE so
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--- editiert vom Admin
Also: Du gehst zu einem Psychiater und lässt Dir ein psychiatrisches Gutachten erstellen, dass Du derzeit nicht arbeitsfähig bist, aufgrund der Depressionen. (Dies sollte nicht der Hausarzt, sondern tatsächlich ein Facharzt machen, weil es ansonsten oftmals nicht anerkannt wird).
Der kann Dir auch eine Liste der zugelassenen Therapeuten (von der KV= kassenärztliche Vereinigung) geben und Dir eine Überweisung zu einem Therapeuten ausstellen. Du musst Dir aber vorher klar sein, ich welche Richtung Deine Therapie gehen soll - also tiefenpsychologisch, verhaltenstherapeutisch, etc. Auch bei dieser Entscheidung kann Dir der Psychiater durch GEspräche helfen.
Ob Du jetzt vom Sozialamt in dieser Zeit Grundsicherung für Erwerbsunfähige oder aber von der ARGE weiterhin ALG2 erhalten wirst, bin ich jetzt überfragt. GEnauso, ob Deine Eltern in dieser Zeit weiterhin Unterhalt zahlen müssen.
Am besten, Du suchst erstmal einen Psychiater auf ,setzt Dich dann (vielleicht mit seiner Hilfe) mit der ARGE in Verbindung und legst dieses Gutachten vor - wenn Unterhaltsanspruch besteht, werden die das dann von Deinen Eltern einfordern.
Es muss ja auch sichergestellt sein, von wem die Therapie, die Du dann machen wirst, bezahlt wird. Hast Du von einem Facharzt eine Überweisung, machen das im Regelfall die Krankenkassen.
-- Editiert von sunny249 am 26.07.2006 18:31:21
-- Editiert von sunny249 am 26.07.2006 18:34:09
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