nochmal, aber anders: Unterhalt in eheähnlicher Beziehung

14. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Tirilila
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nochmal, aber anders: Unterhalt in eheähnlicher Beziehung

Hallo,
bei mir sieht's so aus: seit 6 Jahren lebe ich glücklich mit meinem ausländischen Lebensgefährten und einer gemeinsamen Tochter (1 Jahr) zusammen. Er verdient beinahe nichts und betreut das Kind. Ich gehe 100% arbeiten, zahle aber Steuern wie eine ledige Person. Heirat ist leider ausgeschlossen.
Meine Idee: Ich zahle ihm Unterhalt und ziehe das als außergewöhnlich Belastung ab.
Geht das? Kann ich ihm einfach eine recht hohe Summe zahlen, und das Finanzamt erkennt dann den unterhaltsrelevanten Betrag an? Oder muß ich den vorher genau ausrechnen?

Danke im Voraus fürs Mitdenken
Corina

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Im Programm für Werbungskosten (Steuerprogramm) wird folgendes erfragt:

1. Besteht eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung?

2. Ist die unterstützte Person gesetzlich unterhaltsberechtigt?

3. Bestand Anspruch auf einen Kinderfreibetrag bzw. -geld für die unterstützte Person?

Wenn du Fragen 1 und 2 bejahren und Frage 3 verneinen kannst, sollten für die Werbungskosten der BU-Zahlung nichts im Wege stehen. Du kannst nur eine betimmte Summe für die WErbungskosten ansetzen. Das Finananzamt kann immer hier und dort streichen.
Am besten fragst du bei deinem zuständigen FA nach, die sind zur kostenlosen Beratung verpflichtet.

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