nochmal... neuer Unterhaltstitel

6. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
nochmal... neuer Unterhaltstitel

Hallole,

mein Ex wurde aufgefordert, den neuen Unterhaltstitel (Kindesunterhalt) zu beurkunden.
Da er es aufgrund von mutwillig herbeigeführten Verzögerungen geschafft hat, die Berechnung 1 1/2 Jahre hinaus zu schieben, wurde eine stattliche Nachzahlung berechnet.
Er hat den Titel nur zur Hälfte anerkannt, nämlich: erhöhten Unterhalt ab Juli zu bezahlen. Nun hat er den Unterhalt für Oktober mit dem erhöhten Satz gezahlt, jedoch für die Monate Juli-September nichts nachgezahlt!!! Das steht mir doch zu, oder?

Meine Fragen:
Kann er die Beurkundung auf Dauer verweigern? Das Jugendamt prüft auch rechtliche Schritte. Kann er überhaupt bestimmte Passagen nicht beurkunden???
Er muss doch nachzahlen, wenn er im Februar 2002 aufgefordert wurde, seine Einkünfte offen zu legen, eine Berechnung aber erst im Sommer 2003 möglich war (erst da war alles komplett!), oder?
Er muss doch auch die Differenzen der Monate Juli-September nachzahlen, oder? Zumal er dies ja schon beurkundet hat.

Weiß da jemand Rat? Wie läuft denn sowas?

vielen Dank.

P.S. Eigentlich ist es traurig, wenn alles so läuft. Doch da der Vater sich der emotionalen Verantwortung seinem Sohn gegenüber mittlerweile komplett entzieht... werde ich in diesem Punkt zu 100% unnachgiebig sein!

Gruß, Fran_zi




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 1436x hilfreich)

Hallo Franzi,

(1) sofern sich Ihr Ex-Ehegatte die Zahlung von erhöhtem Unterhalt ab Juli beurkundet und sich somit dazu verpflichtet hat, haben Sie einen Anspruch auf genau diese erhöhte Unterhaltszahlung ab Juli.

(2) Hinsichtlich der Frage, ob sich Ihr Ex-Ehegatte einer Beurkundung zeitlich auf Dauer widersetzen kann, bin ich im Moment überfragt. Jedoch frage ich mich in diesem Punkt, warum Sie sich den zu zahlenden Unterhaltsbetrag nicht von einem Familiengericht titulieren lassen. Dann brauchen Sie keine Beurkundungen etc.

(3) Die Problematik der Geltendmachung von rückständigem Unterhalt ist komplex und teils kompliziert. Geben Sie mir, wenn Sie wollen, Ihre eMail Adresse, dann maile ich Ihnen Informationen.


Viele Grüße,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo BOBO. :-)

ich habe die Beistandschaft beim Jugendamt, schon seit der Geburt meines Sohnes. Die haben den Unterhaltstitel erstellt und er muss ihn beurkunden. Also ist es doch im Prinzip das gleiche, als wenn ich vor das Familiengericht gehen würde, oder? Die Frau vom JA meint auch, dass sie bei dauerhafter Widersetzung gerichtliche Schritte einleiten (der Titel wurde im Juli! erstellt), die im Moment ausstehende Nachzahlung müsste ich "eintreiben" (da Direktzahlung vereinbart ist), also mit Fristsetzung usw...

Hier meine eMail-Adresse: fran_zi2003@yahoo.com

Ich hätte da noch so einige Fragen... zunächst noch mal vielen Dank für Ihre Antwort. Hatte schon Angst, keiner könne helfen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo BOBO....
Sie haben mich doch nicht vergessen? :(

Liebe Grüße und Ihnen ein schönes Wochenende aus Südbaden,
Fran_zi

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