ich hatte am
ich nochmal, nun zahlt er mir für meinen sohn auch nicht mehr, er will von mir unterhalt zurück fordern,er verdient fast das 4fache von mir, ich habe zwr mietvorteil,aber sonst nichts außer mein arbeitslosengeld, und wie gesagt arbeiten liegt nicht drin wegen der krankheit uns das weiss er.
wer kennt sich damit aus?
nochmal wegen unterhalteinklage vom 29.12.04
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Anwalt?
-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
ja ich habe einen anwalt,
trotzdem dachte ich das einer hier schon mal was mit sowas zutun hatte.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ja ich habe einen anwalt,
trotzdem dachte ich das einer hier schon mal was mit sowas zutun hatte.
Dein
Arbeitslosengeld und /oder Einkommen hat nichts damit zu tun, daß er Deinem Sohn unterhaltspflichtig ist.
Lass Deine Unterhaltsansprüche titulieren und beantrage solange UVG beim Jugendamt.
-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
aber was mach ich wegen meinen unterhalt, wer kann mir sagen wie wird der unterhalt berechnet eas darf er abziehen mir rechnen sie den mietvorteil und mein arbeitslosengeld an
bei sich rechnet der rechtanwalt unkosten fahrgeld berufswäsche(waschen)und das was sie mir angerechnet haben von seinen lohn und dann steht da unterhalt soviel -7*3 gleich 18 was heißt das
Dein nachehelicher Unterhalt wird berechnet nach dem Einkommen -nach dem bereinigten Einkommen-das ist so ähnlich wie mit Werbekosten bei der Steuererklärung(siehst ja deutlich an den Fahrkosten). Was das mit 7*3=18 auf sich hat, kann ich Dir leider auch nicht sagen, vielleicht weiß jemand anders hier mehr dazu.
Aber auch Deinen Unterhaltsanspruch kannst Du titulieren lassen, sobald er in Zahlungsverzug gerät.
-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
Hallo,
Wäre clever von dir gewesen, wenn du in deinem alten Thread geblieben wärst. So muss man sich alle Infos mühsam zusammensuchen.
Keine Ahnung, wieviel du an ALG bekommst, wie alt euer Kind ist, wie lange eure Ehe gedauert hat usw...
Warum will er Unterhalt zurückfordern?
I.d.R. wird Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt berechnet, indem man dein Einkommen ( auch ALG ) von seinem Einkommen ( abzüglich Kindesunterhalt sowie anrechenbarer Kosten, welche einzelfallabhängig sind ) abzieht. Von dem Differenzbetrag stehen dir dann 3/7 zu. Dein Mietvorteil wird von deinem Bedarf abgezogen.
Auf jeden Fall ist er weiterhin verpflichtet, Unterhalt für euer Kind zu zahlen. Dieser kann nicht mit dem Unterhalt, welchen er nach seiner Meinung zuviel gezahlt hat, verrechnet werden. Auch dürfte es sehr schwierig - wenn nicht unmöglich - für ihn sein, Unterhalt zurückzufordern, sofern du nicht leistungsfähig bist. Dieser gilt i.d.R. als verbraucht.
Gruß
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten