nochmals kindesunterhalt

15. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Manfred Singer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
nochmals kindesunterhalt

also das letzte mal wurde ich falsch verstanden ich bin ein mann und habe zwei kinder,für die ich unterhalt zahle nun meine fragen bleibt die höhe des kindesunterhalt gleich wenn ich nochmals heirate und noch ein kind mache im vorraus danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bressler
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist egal ob du noch mal heiratest der Kinderunterhalt bleibt gleich aber dein Bedarfskontrolle wird gekürzt wenn deine neue Ehefrau arbeiten geht. Wenn du aber noch ein kind bekommst wird der unterhalt für die 3 Kinder neu berechnet wo du aber mit rechnen muss soviel weniger bekommt deine Ex dann nicht.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

?????
Kanalmeister, wo haste das denn nu schon wieder her?
Die ersten Kinder stehen in der Rangfolge natürlich NICHT vor dem 3. Kind. Alle sind gleichberechtigt. Steht nicht genügend Einkommen zur Verfügung, wird prozentual geteilt.

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ja, theoretisch sind alle Kinder gleichberechtigt, aber in der Praxis sieht das oft anders aus:
(wenn unterhaltspflichtiger Vater wieder heiratet und wieder Vater wird):

Mutter ("alt") ist nämlich nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, solange eines der Kinder noch nicht mindestens 8 Jahre alt ist.
Wenn Vater auch noch Unterhalt an Mutter (alt) zahlen muss, so muss Mutter (neu) auch dann wieder in ihre Erwerbstätigkeit zurückkehren, um den Familienunterhalt der neuen Familie zu sichern, sogar dann wenn das Kind der neuen Familie noch ein Säugling oder Kleinkind ist.

Nach deutscher Rechtsprechung wird den "ersten" Kindern eine ganztägige mütterliche Betreuung bis mindestens zum 8. Lebensjahr zuerkannt, während "zweiten" Kindern schon ab sehr geringem Alter zugleich zuzumuten ist, dass die Mutter wieder arbeiten geht.

Viele Grüße,
nachgefragt

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Manfred, ja Manfred klingt für mich männlich.
Der Unterhalt wird neu berechnet aber da musst du dich drum kümmern, so von ganz alleine glaube ich nicht das jemand auf dich zu kommt und weniger Unterhalt verlangen wird.
Manchmal ist es so, wie es Kanalmeister schreibt, die ersten Kinder gehen vor, das könnte natürlich auch anders sein.
Z. B. ist es auch wichtig zu wissen, ob deine zukünftige Frau arbeitet und, ob sie nach der Geburt des Kindes wieder einsteigt.
Was macht die Mutter deiner beiden Kinder, Arbeit, Sozialhilfe? Jeder Fall ist anderes, der eine klemmt sich an Richtlinien fest, der andere gibt nach und zahlt alles was man ihm sagt, wieder ein anderer der nix macht und nix zahlt.
Was man will sollte man schon wissen.
Ich würde wollen das es meinem Kind u. meiner Frau gut geht und das es den beiden anderen auch gut geht.
Das Alter der Kinder spielt auch eine Rolle. Wie alt sind deine beiden Kinder?


-----------------
"Gruss Anny
~~~Uhren und Kinder soll man nicht nur aufziehen, sondern auch gehen lassen~~~"

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
Bressler
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kanalmeister dir gebe ich voll recht so ist es eben mal .

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#8
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

@Manfred
falls Du nach der Heirat StKl.3 bekommst, wird der KU anhand deines Einkommens für StKl.3 festgesetzt.
Deine 2. Frau zahlt also dann mit ihrem Steuervorteil in deinem Gehalt für die ersten beiden Knder mit.
Falls ihr dann beide arbeitet, solltet ihr IV/IV wählen.

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#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

EY Leutz,
das ist doch totaler Blödsinn.
Natürlich, Kanalmeister, bekommen die Kinder aus erster Ehe prozentual evtl. mehr Geld, weil sie älter sind. Deshalb schrieb ich ja auch : "prozentual". Sie sind nun einmal älter, dadurch bekommen sie auch mehr. Aus diesem Grund aber von " Bevorzugung " zu sprechen, ist doch Quatsch!
@nachgefragt,
es geht hier lediglich um Kindesunterhalt. Da ist es völlig irrelevant, ob welche Mutter wo und wie lange welche Kinder betreut.
Beim Kindesunterhalt sind ALLE minderjährigen Kinder GLEICHBERECHTIGT !

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#11
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

ja Teufelin, das mag sein.
Aber genau in dem Moment, wo es nicht nur um KU geht, sondern auch um
Unterhalt für die Ex, werden die ersten Kinder gegenüber den "neuen" Kindern bevorzugt behandelt.
Und - da hat hns recht - selbst wenn kein Unterhalt an die Ex zu zahlen ist, so KANN es sein, dass die ersten Kinder aufgrund der besseren Stkl. des Vaters (die er aber aufgrund der neuen Heirat bekommt, und dann wenn die "neue" Mutter nicht gleich arbeitet) MEHR an die ersten Kinder zahlen muss. Dieses MEHR für die ersten Kinder ist dann aber ein Resultat der neuen Heirat und des "neuen" Kindes.

war wohl nix mit Gleichberechtigung der Kinder....

Grüße,
nachgefragt

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also, eure Logik kann ich nicht nachvollziehen und ich denke, das war hier auch nicht die Frage.
WAs letztendlich genau beszahlt werden muss, lässt sich eh nur anhand des Einkommens berechnen. Und da zwischen Einkommensstufe 1 und 6 eh kein Unterschied besteht, ist es auch unwahrscheinlich, dass an die Kinder aus erster Ehe wg. dem Wechsel der StKl. mehr gezahlt werde muss.
Meine Antwort bezog sich auf Kanalmeisters Aussage, dass Kinder aus erster Ehe in der Rangfolge vorgehen. Und das ist schlichtweg Blödsinn !!
Wenn der VAter durch Steuerklassenwechsel, Einkommenserhöhung o.ä. mehr Geld zur Verfügung hat. OK. Evtl. bekommen dann die Kids aus erster Ehe mehr Geld, als bisher (recht unwahrscheinlich....)Aber trotz alledem sind dann immer noch alle minderjährigen Kinder gleichberechtigt! Und kann die Mutter des "neuen " Kindes nicht arbeiten, steht auch ihr Unterhalt zu. Über die Rangfolge hier wird ständig gestritten. Du kannst aber davon ausgehen, dass in diesem Falle zumindest der Steuerklassenwechsel nicht mehr zum tragen kommt, sofern er den Mindestunterhalt zahlt.
Und @KAnalmeister,
die günstigste StKl. muss zwar gewählt werden aber die neue Familie muss sich dadurch nicht schlechter stellen. Wenn also beide arbeiten und nicht riesige Unterschiede zwischen den Einkommen bestehen, können sie durchaus IV/IV wählen !

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