notarielle urkunde sicher/er?

7. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Colibri70
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
notarielle urkunde sicher/er?

... oder sollte es besser heißen, notarielle urkunde über änderung des titels sinnvoll?

ich sollte besser etwas ausholen. inzwischen zahle ich mehr als 10jahre ehegattenunterhalt u. natürlich auch gern den unterhalt für meinen sohn.

nach langem hickhack u. einigen briefen später ist meine geschiedene frau einverstanden den titel bezüglich ihres EGU ruhen zu lassen. ich habe ihr daraufhin den vorschlag unterbreitet, das sie dies dann auch ggf. (für meine absicherung) von einem notar beglaubigen lässt. (kosten würde ich selbstverständl. tragen)

heute bekam ich post indem sie mir mitteilt, das ihre schriftl. vorangegangene zusage im brief ausreichen würde u. zu k/meinem nachteil führen würen würden. kann ich mich darauf verlassen?

ich befürchte eher nicht. denn im titel ist ebenfalls verankert, dass ich um zwei prozentstufen höher als nach DDT dem KU rechnung trage. inzwischen verdiene ich aber längst nicht mehr wie früher und das wurde auch belegt. ich möchte einfach nach 10jahren nicht mehr für diese frau sorgen u. nach DDT gem. meiner einkommensittuation festgelegt werden.

was macht nun sinn... urkunde vom notar, titel weg u. berechnung vom jugendamt gem. einkommen? das wird wieder nen harter kampf....

wer hat rat???

danke schonmal im voraus
colibri

-- Editiert von colibri70 am 07.10.2008 15:52:15

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Sage ich es mal so: Solange ein Titel - und das ist eine notarielle Urkunde nun mal - noch vorliegt, kann Madame munter Pfänden. Auch wenn sie im Moment milde gestimmt ist.
Schon im eigenen Interesse solltest du eine Neuberechnung durchführen lassen. Wie alt ist denn euer Kind?

-----------------
"gruß azrael


"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Colibri70
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

der bub ist jetzt 10jahre. sie ging schon 6monate nach seiner geburt überobligatorisch ihren beruf nach. nach der scheidung haben wir die regelung im scheidungsurteil betiteln lassen, dass ich EGU und KU gem. meines alten einkommens an sie bezahle... u. darüber hinaus.

mehr als 3 jahre erziele ich aber dieses einkommen nicht mehr, hatte aber bei alter gesetzl. grundlage wenig chancen den tiel abzuändern.

jetzt sieht es ja besser aus u. das weiß sie wohl auch. sonst würde sie dem nie so zustimmen. aber ich vermute, sie kann den titel nicht splitend abändern u. würde so auch der berechnung gem. meines einkommens auf den KU zustimmen. sie weiß, dass es sich mehr um 100€ handelt u. macht daher diese aussage via brief.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen