pfändung ohne einkommen selbst bezahlen???

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
pfändung ohne einkommen selbst bezahlen???

hallo zusammen,

folgendes problem!
meine tochter (20 jahre) ohne einkommen (da sie zur zeit ein praktikum absolviert) möchte unterhaltsschulden eintreiben/pfänden lassen.

der KV hat ca. 4000 euro schulden bei ihr, war jedoch in den letzten jahren nie pfändbar. bis zum 18. lebensjahr wurde mehr oder weniger sporadisch unterhalt gepfändet, danach nicht mehr.

jetzt fand ein gerichtstermin statt, in dem festgestellt wurde, dass der den rückständigen unterhalt zahlen müsse (er hatte dagegen geklagt) und mir liegt auch ein titel vor.

bisher stand meiner tochter gerichtskostenbeihilfe/der anwalt kostenlos zu bzw. der anwalt handelte seit beginn (vor 2 jahren) unentgeldlich, da sie ja über keinerlei einkommen verfügt.

der anwalt war bisher erfolglos. nun allerdings teilt er uns mit, dass eine vollstreckbare ausfertigung eines urteils vorläge und eine pfändung vorgenommen werden könnte. erlaubt sich allerdings für diese/weitere dienste als anzahlung 100 euro zu berechnen. oder aber ich gehe selbst zum gericht und würde in vorkasse treten (den beauftragten gerichtsvollzieher zahlen)

ich beziehe hartz4, meine tochter ist bis zum beginn ihrer ausbildung im september ohne einkommen. ob eine pfändung erfolg haben wird, steht ebenfalls in den sternen und trotzdem soll ich in vorkasse treten? ist das eigentlich rechtens? zumal ich sowieso gar nicht weiss, wovon ich dies bezahlen sollte!
deshalb frage ich jetzt mal in die runde:
sind diese aussagen vom anwalt und sein handeln wirklich korrekt? oder gibt es irgendwo eine stelle/möglichkeit mir bei der eintreibung zu helfen, also ohne in vorkasse zu treten?

ich wäre dankbar wenn man mir dazu ein paar gedanken mitteilen könnte.

viele grüße
annajana

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

quote:
der KV hat ca. 4000 euro schulden bei ihr, war jedoch in den letzten jahren nie pfändbar.
...
ob eine pfändung erfolg haben wird, steht ebenfalls in den sternen


na, da sehen mir die Fronten aber sehr verhärtet aus! Offensichtlich hat die KM eine Stinkwut auf den KV. Und die Tochter könnte sich dem angeschlossen haben.

Aber wie stehen denn die Erfolgsaussichten, dem Kindesvater an den Geldbeutel zu langen?

Wenn sich der Mann über Jahre hinweg den Pfändungen erfolgreich entzogen hat, warum sollte sich das denn jetzt auf einmal ändern? Inzwischen kennt der Kindesvater doch das Regelwerk in- und auswendig! Und wenn er nicht inzwischen auf den Kopf gefallen ist, einen festen Job ausübt oder irgendwo ein Haus geerbt hat, dann wird die Sache doch vermutlich wieder ins Leere gehen!

Wenn deine Tochter eine Pfändung veranlasst, die erfolglos ist, dann muss sie auch die Kosten tragen. Weder euer Anwalt noch sonst irgend jemand wird diesen Unfug finanzieren wollen!

Wenn deine Tochter also sicher zu wissen glaubt, dass beim Kindesvater etwas zu holen ist, dann könnte sie das Geld riskieren! Wenn das Ganze aber nur dazu dient, dem verhassten Papa mal wieder ordentlich Dampf zu machen, dann sollte sie sich m.E. das Geld besser sparen ...

Grüße



-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"

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#2
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

mit verwunderung habe ich deine antwort zur kenntnis genommen.

stinkwut? verhasster papa? unfug?

mir ist schon klar, dass keiner der hier schreibt/antwortet, auf rosen gebettet durchs leben geht, aber unterstellungen sind - gerade wenn man nix weiss - wirklich fehl am platz.

keiner von uns, weder meine tochter noch ich hat wut, hasst, oder möchte gar unfug betreiben!

ich habe meine tochter alleine und mit den mir zur verfügung stehenden mitteln großgezogen. der KV hat sich von anfang an seiner pflicht entzogen (seine rechte wollte er ebenfalls - obwohl ich jahrelang den kontakt im interesse meiner tochter suchte - nicht wahr nehmen)

er hat seine tochter 1 mal gesehen und wünscht bis zum heutigen tag keinen kontakt. ich stehe der sache völlig unemotional gegenüber und war zu jeder zeit mit seiner entscheidung - gegen meine tochter - konfrontiert und einverstanden.

ich habe ihn zu keiner zeit genötigt unterhalt zu zahlen oder ähnliches und es auch meiner tochter überlassen, ob sie die rückstände, die im laufe von 20 jahren entstanden sind - eintreiben möchte, oder nicht.

nun möchte sie jedoch von ihrem recht gebrauch machen und ich sie dahingehend unterstützen. nicht mehr und nicht weniger.
der KV lebt seit 20 jahren 600 km von uns entfernt, ist unverheiratet und hat auch keine anderen kinder. es ist das übliche, er hat mal gearbeitet und mal nicht. laut gericht/anwalt arbeitet er seit 2 jahren nun konstant und erzielt ein monatliches nettoeinkommen von 1500 euro. warum sollte sie also nicht von ihrem recht gebrauch machen, den rückständigen unterhalt (zumal es sich lediglich um eine teilsumme handelt) zu fordern?

ich weiss wirklich nicht was dir widerfahren ist, aber pauschalisierte vorverurteilungen sind wirklich das letzte, was menschen die weniger gut situiert sind und welche nur ihre recht einfordern möchten, gebrauchen können!

viele grüße
annajana

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#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

oops, jetzt bin ich aber auch verwundert! :grins:

quote:
bis zum 18. lebensjahr wurde mehr oder weniger sporadisch unterhalt gepfändet


quote:
ich habe ihn zu keiner zeit genötigt unterhalt zu zahlen oder ähnliches


Also du hast dem Kindesvater nicht so richtig massiv nachgesetzt. Sondern ihn halt nur eine BISSCHEN zu pfänden versucht! Und ansonsten findest du ihn ganz nett. Dann verstehe ich das jetzt! :grins:

quote:
er hat mal gearbeitet und mal nicht. laut gericht/anwalt arbeitet er seit 2 jahren nun konstant und erzielt ein monatliches nettoeinkommen von 1500 euro.


Na, wenn das so ist, dann ist doch alles in Butter. Dann kann deine Tochter doch ihr RECHT einfordern! Wenn sie denn meint, dass es ihr danach besser geht. Oder etwa nicht?

quote:
ob eine pfändung erfolg haben wird, steht ebenfalls in den sternen


Das verstehe ich dann jetzt allerdings wieder nicht mehr. :???:

Weißt du was? Deine Tochter ist doch anwaltlich vertreten. Und dieser Anwalt wird den Fall doch sicher besser kennen, als sonst irgend jemand. Und wenn der bei diesen blendenden Erfolgsaussichten 100 EUR Vorkasse verlangt, dann wird er wohl schon seine Gründe dafür haben. Anwälte arbeiten nämlich nicht gern umsonst ... :grins:

Grüße

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#4
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

dein sarkasmus ist wirklich unübertrefflich*smile*

wenn man viele jahre lang unterhaltsvorschuss vom jugendamt bekommt (auf grund der vaterschaftsanerkennung name und anschrift des KV auch bekannt ist) ist besagte behörde selbstverständlich interessiert und in der lage pfändungen durchzuführen/einzuleiten. da habe ich als kindesmutter garkeine stimme im parlament, you know? ^^

und warum sollte es meiner tochter *danach* besser oder schlechter gehen? ich glaub du siehst die sache wesentlich emotionaler als ich ;)

du verstehst nicht, warum ich einer pfändung durch einen gerichtsvollzieher skeptisch gegenüber stehe? ganz einfach, weil es für mich ohne sinn ist. eine gehaltspfändung kann durch einen anwalt viel schneller und unproblemstischer vorgenommen werden. ich soll nun aber einen GV bezahlen, der einmal durch die wohnung läuft (falls er überhaupt jemals zutritt bekommt) und sein *häkchen* bei *nicht angetroffen* oder *nix zu pfänden* macht. DAS verstehe ich nicht und diesen vorschuss/sinnlosen besuch möchte ich nicht wirklich finanzieren.
DAHER meine frage eingangs - warum sich der anwalt JETZT ausklinkt und ob das alle so mit rechte dingen zugeht usw usf.

sicherlich wird der anwalt seine gründe haben, sich so zu verhalten (diese versuche ich ja zu ergründen) aber welche hast du ? ^^

viele grüße
annajana

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#5
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#6
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo camper,

danke für dein interesse =)
ja, es ist rechtskräftig. die sache ging bis vors berliner kammergericht (war quasi ein selbstläufer) bzw es war ein öffentliches interesse vorhanden, da es wohl für diesen fall noch kein urteil gab. frage/zu klärendes problem war, ob ein praktikum (so wie meine tochter es im moment berufsvorbereitend absolviert) als - zur ausbildung zugehörig - anerkannt wird oder nicht. seit 4.3. bin ich im besitz des rechtskräftigen urteils, es wurde zu gunsten meiner tochter entschieden.

viele grüße
annajana

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo camper,

nein, keine revision. daher schrieb mein anwalt jetzt - knapp 6 wochen später - auch folgendes:

mit liegt nunmehr die vollstreckbare ausfertigung des urteils vom 4.3.2008 vor. aus diesem geht hervor, dass jetzt die zwangsvollstreckung betrieben werden kann. leider muss ich ihnen jedoch mitteilen, dass für die zwangsvollstreckung keine prozesskostenhilfe mehr bewilligt wird. die gerichte gehen davon aus, dass dies derartig leicht ist, dass sie jeder bürger selbst durchführen kann. deshalb wird ihnen keine PK mehr bewilligt.
es besteht jedoch für sie die möglichkeit, mit den vollstreckbaren ausfertigungen des urteils zum amtsgericht zu gehen und dort die zwangsvollstreckung zu beantragen. sofern ich für sie tätig werden soll, darf ich sie bitten, an mich einen vorschuss in höhe von 100 euro zu zahlen.

dies ist jetzt (wie gesagt) das problem. tun oder nicht tun, das ist hier die frage.

viele grüße
annajana

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#9
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
annajana
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo noch einmal camper,

vielen dank für den - mir bis dato völlig unbekannten - link.
meine suche ergab jedoch keinen eintrag.

viele grüße
annajana

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#11
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Mit dem vollstreckbaren Urteil kann man z.B. einen Pfändungsüberweisungsbeschluss beantragen, damit wird entweder das Gehalt beim Arbeitgeber direkt gepfändet, oder auf dem Bankkonto.
Pfändung beim Arbeitgeber könnte bewirken, dass er entlassen wird. Wie gesagt, k ö n n t e ....ist Überlegenssache.

Also: Mit dem vollstreckbaren Urteil zum Amtsgericht gehen. Dort gibt es eine Rechtsantragstelle, die behilflich ist, den Pfändungsüberweisungsbeschluss zu beantragen.
Die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Arbeitgeber geht aber nur durch den Gerichtsvollzieher. Ich schätze, das Ganze wird weit unter 100,-EURONEN kosten.

Wie das Verfahren abläuft, unter:
http://www.der-gerichtsvollzieher.de/Lohnpfandung/lohnpfandung.html nachzugoogeln.

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#12
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

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#13
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo Annajana, dass, was Dir meri geschrieben hat, ist genau der richtige Weg, den Deine Tochter gehen sollte. Mit dem Pfändungs - und Überweisungsbeschluß schickt sie den Gerichtsvollzieher zum Arbeitgeber, um die Lohnpfändung zu betreiben. Der Gerichtsvollzieher verlangt dafür etwa 30 €. Die muß zwar Deine Tochter zunächst bezahlen, aber diese Kosten werden dann dem Schuldner, sprich KV , zugerechnet.So hat sie zumindest eine Chance, an ihr Geld zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Na, da bin ich jetzt aber doch sehr erleichtert, dass die Sache ein so überaus harmonisches Ende gefunden hat!

Annajana hat den Rat erhalten, der hier angebracht war. Mit der vollstreckbaren Ausfertigung zum Amtsgericht zu gehen und dem Kindesvater das Gehalt zu pfänden. Das stand zwar so auch schon im Schreiben ihres Anwalts drin, aber das schadet ja nichts, wenn man es auf diese Weise noch mal erzählt bekommt.

So sind denn nun alle zufrieden und heiter!

Und was steht im weiteren Verlauf dieser Geschichte zu erwarten?

Die 20jährige Tochter wird ihrem Vater, einem armen Hund, das Gehalt bis zur Pfändungsgrenze abzwacken. Na, dann hat sie ein paar Silberlinge im Geldbeutel und kann sich von nun an glücklich und zufrieden schätzen. Na ja, wenigstens für ein Weilchen.

Andererseits ... wer weiß ... vielleicht trifft es ja auch den Richtigen. Wenn der Kindesvater sich zwei Jahrzehnte vor dem Zahlen und vor allem vor dem UMGANG mit seiner Tochter gedrückt hat, dann bin ich schon der Meinung, dass ihn nun durchaus die gerechte Strafe ereilen könnte. So richtig Symphatie kann ich für keine der beiden streitenden Parteien empfinden ...

Genau das ist es, was mich an diesem Fall so betroffen macht. Hier geht es vordergründig um Recht! Gerechtigkeit! Aber wenn man genauer hinsieht, dann kommen die wahren Motive zum Vorschein. Selbstgerechtigkeit! Abrechnung! Vergeltung! Mitleidlosigkeit!

Zur Erinnerung: der Kindesvater und das Mädel sind miteinander VERWANDT! Sollte man kaum glauben! Aber so ist das nun mal: auch Blutsverwandte können sich in die ärgsten Feinde verwandeln.

Sarkasmus? Nö! So sehe ich einfach nun mal die Welt ...

Würde mir ausgesprochen leid tun, wenn ich jetzt das schöne, heile Bild (wieder mal) gestört hätte. Bin schon weg ... :grins:



-- Editiert von Groellheimer am 18.04.2008 21:23:19

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#15
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo Groellheimer, ich lese Deine Beiträge immer mit großem Vergnügen. Hier muss ich aber noch einmal ein paar Gedanken los werden. Du hast völlig recht, dass man im Regelfall zwischen Verwandten seine Probleme persönlich , im Interesse beider Parteien , klären sollte. Wenn es um Eltern und Kinder geht erst recht. Leider gibt es aber auch Situationen, wo das überhaupt nicht mehr möglich ist. Eigentlich stehe ich meistens auf Seiten der KV, weil ich der Meinung bin, dass das Unterhaltsrecht die Männer nur noch ihr Leben lang zu Zahlmaschienen für Exfrauen macht. Die Möglichkeit , sich noch einmal ein neues Leben aufzubauen, bleibt dabei weitgehendst auf der Strecke. Anders sieht es bei Kinderunterhalt aus. Da sind der Vater und die Mutter in der Pflicht, und da kenne ich mit säumigen Zahlern, egal ob männlich oder weiblich, kein pardon.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Annamina!

Kein Pardon! Wo kommt denn dieser Ausdruck eigentlich her? Der wird verwendet, wenn man den Gegner nicht gefangen nimmt, sondern ihn erschießt! Oder etwa nicht?

Wenn man sich die Sprache genau ansieht, dann wird der Sinn eben schon erkennbar. Wie schreibt 'annamina' so schön:

quote:
seit 4.3. bin ich im besitz des rechtskräftigen urteils


Merkwürdig! Wie mich das einen geschichtlichen Moment erinnert: 'seit heute morgen 5 Uhr wird nun zurrrrrückgeschossen!'

Nicht die Tochter hat diesen Titel also , sondern die Kindesmutter! Trotzdem hat die Kindesmutter ja eigentlich nichts gegen ihn. Wenn man dem Glauben schenken mag, jedenfalls!

Ein vollstrecktbarer Titel ist ein scharfes Schwert. Das weiß auch die Kindesmutter. Und sie genießt das ganz offensichtlich! Übrigens: auch der Begriff vollstecken ist sehr vielschichtig belegt!

Vollstrecken! Da steckt der Begriff 'zur Strecke bringen' drin. Die Strecke, das ist der Ausdruck, den Jäger für die aufgereihten erlegten Tiere verwenden. Vollstrecken ist aber auch ein Synonym für hinrichten.

Und wenn man die Augen nicht verschließt, dann geht es hier doch letzten Endes darum jemanden hinzurichten. Der Kindesvater hat sein Leben versäbelt! Lange Zeit arbeitslos! Keine Ersparnisse. Ein absoluter Looser! Vermutlich so knapp 50 Jahre alt! Jetzt hat dieser arme Hund endlich einen Job gefunden ... und da holt in seine Vergangenheit ein. Eine streitbare 'annajana' schafft das Kunststück als Hartz4 Empfängerin den gesamten ausstehenden Unterhalt tituliert zu bekommen. Wo wird der Mann wohl landen?

Games people play!

Dieses Spiel ist eine super harte Variante! Hier geht es mit wirklich harten Bandagen zu. Wie schon gesagt, dem Kindesvater bringe ich nicht unbedingt Sympathien entgegen. Meine Sympathien gehören einer Frau, die ihr Kind trotz aller Widrigkeiten ALLEIN über die Runden gebracht hat. Aber mit Sicherheit gehören meine Symphatien nicht einer Frau, die diesen armen Hund nun 'zur Strecke' bringt.

Und so hat dieser Fall wohl seine wirklich tragische Seite. Auch wenn die nicht von allen so gesehen wird. Aber, meine liebe Annamina, ich habe mir ja schon immer den Luxus einer eigenen Meinung erlaubt!

Liebe Grüße



-- Editiert von Groellheimer am 19.04.2008 18:56:01

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#17
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo Groellheimer, Deine eigene Meinung zu haben ,sei Dir unbelassen und ist auch Dein gutes Recht. Aber meinst Du nicht, dass man in der Beurteilung einer Situation nicht auch mal sehen soll, dass Eltern eine gemeinsame Verantwortung für Ihr Kind haben. Hast Du schon einmal gehört, dass ein Elternteil, das, aus welchen Gründen auch immer,über einen längeren Zeitraum nicht in der Lage war, seinen Verpflichtungen nachzukommen, dann von sich aus kam , um versäumtes nachzuholen? Ich jedenfalls nicht. Dabei ist es mir völlig egal, ob es sich dabei um unterhaltspflichtige Mütter oder Väter handelt. Und wenn dann der andere, der jahrelang alles allein getragen hat, nun versucht, den Säumer, so er wieder in der Lage ist , in die Verantwortung zu nehmen, dann ist das verwerflich? Nein , das glaube ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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