prozesskostenhilfe bei scheidung als ratenzahlung

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
lissypanama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
prozesskostenhilfe bei scheidung als ratenzahlung

Ich habe für meine Scheidung Prozesskostenhilfe durch die Möglichkeit der Ratenzahlung bekommen und zahle seit November 2008 meine monatliche Rate von 175€ ,was für mich ein recht heftiger Betrag ist.
Am 5.3.2009 war mein Scheidungstermin und seitdem ist die Scheidung auch rechtskräftig. Mich interessierte nun, in welcher Höhe nun die Gesamtkosten liegen, damit ich weiß, wie lange ich ungefähr die hohe Ratenzahlung in meinen Ausgaben einplanen muss.
Leider konnte man mir da beim Gericht keine Auskunft geben, ich solle in 8 Wochen wieder anrufen...man sei noch beim berechnen! 4 Monate lang???

Meines Wissens erfolgt die Berechnung nach dem Streitwert, in unserem Falle wirklich nur das 3fache Nettoeinkommen von beiden, da alles andere vorher geregelt wurde...und dann wird in einer Tabelle abgelesen...
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Tipp geben?

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Du erhälst vom Gericht noche eine genaue Aufstellung mit Ratenplan.

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#3
 Von 
lissypanama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der prozesskostenhilfeantrag wurde von meiner anwältin gemeinsam mit dem scheidungsantrag eingereicht...und ich zahle nach aufforderung seit november 2008 diese raten...

da wir die möglichkeit des rechtsmittelverzichts genutzt haben, ist das scheidungsurteil seit 5.3. (also dem scheidungstermin) rechtskräftig....und ich habe es auch schon schriftlich vorliegen

im protokoll steht bei versorgungsausgleich ein betrag von 2000€ und ein streitwert von 10350€

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#4
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#5
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

ich hatte etwa den gleichen Streitwert. Jeder hatte seinen eigenen Anwalt.

Rechne mal so zwischen 1600 und 1800 Euro

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#6
 Von 
lissypanama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch...werd mich halt noch bissel in geduld üben müssen... :sweat:
ist nur irgendwie nervig, weil man irgendwann endlich einen schlussstrich unter die ganze sache ziehen will...und zusätzlich ärgerlich, weil mein ex nicht gedenkt, sich an den kosten zu beteiligen! :bang:

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#7
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

@lissypanama

Wenn du Prozesskosten beantragt hast musst du sie auch bezahlen. das ist halt "deine" Beitrag zur Scheidung. Eigentlich müsste dein Ex die gleiche Summe bezahlen. Also? Warum sollte er sich an deinen Kosten beteiligen?

Denk Positiv. Bei der Höhe der Raten dürftest du gegen Ende des Jahres alles hinter dir haben.

LG

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#9
 Von 
lissypanama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja das gemeine, er hatte keinen eigenen anwalt (nur am termin für den rechtsmittelverzicht)...anfangs hat er noch getönt, wir nehmen nur einen anwalt, damit es nicht so teuer wird...hahaha...
ich bin immer davon ausgegangen, dass bei einer scheidung alle kosten hälftig geteilt werden und war mir nicht im klaren darüber, dass derjenige, der die scheidung einreicht, dann die anwaltskosten allein am hals hat!
ich hätte auch mit dem status "dauerhaft getrennt lebend" noch gut ne weile leben können...er wollte doch wieder heiraten (was er inzwischen auch getan hat...und nun hat er natürlich erst recht kein geld mehr für die scheidung übrig)

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