prozesskostenhilfegesuch

26. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
mamisuchthilfe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)
prozesskostenhilfegesuch

hallo da draußen,
ich habe ein schreiben von meinem anwalt bekommen,
eine kopie des schreibens an die gegenseite vom amtsgericht indem folgendes steht und ich daraus beim besten willen nicht schlau werde was das nun im klartext heißen soll...
vielleicht kann mir von euch dort draußen jemand wieterhelfen der damit sich ein wenig besser auskennt.
tausend dank im vorraus schon mal:

sehr geehrte Herr/Frau Mustermann


in der Familiensache
Mustermann gegen Müller-Schmidt


wird anliegende Abschrift zur
Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch
binnen zwei wochen übersandt.

Mit freundlichen grüßen
blablabla




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
mamisuchthilfe
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 2x hilfreich)

also erstmal danke für deine antwort.
leider werde ich trotzdem noch nicht so ganz schlau daraus, vielleicht liegt es an der weiblichkeit meiner selbst vielleicht auch an fehlendem iq, ich weiß es nicht???

also,mein anwalt hat die großeltern (seitens des kv)
verklagt ihre finanziellen verhältnisse offen zu legen, da wir prüfen wollen ob es möglich ist das sie enkelunterhalt zahlen müssen (sie sind recht wohlhabend)
ich alleinerziehund, alleiniges sorgerecht, habe prozesskostenhilfe beantragt, (ich arbeite nicht, mein lebensgefährte kommt für mich und meine tochter auf)

heißt das jetzt das meine prozesskostenhilfe erst geprüft werden muss, meine anwalt meinte es wäre ganz klar das ich diese bewilligt bekomme.

ps
das schreiben geht nicht an mich, sondern an die großeltern des kindsvaters.

bitte dich erneut, (ganz lieb schau)
um antwort

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Na, das ist doch ganz einfach: die Großeltern werden gebeten, zum Antrag Stellung zu nehmen, ob DIR PKH gewährt werden soll.

Ich hoffe, ihr habt euch die Sache mit dem Enkelunterhalt gut überlegt. Da werden die Großeltern nämlich ganz und gar nicht begeistert sein. Und das kann ich eigentlich recht gut nachvollziehen - denn schließlich haben sie bereits Kinder großgezogen.

Im Gegenzug könnten die Großeltern deshalb testamentarisch verfügen, dass der Enkel auf den Pflichtteil gesetzt wird. Im übrigen können sie schon zu Lebzeiten darauf achten, dass ihr Vermögen 'unter die richtigen Leute' kommt. Dann hast du vielleicht ein paar Euro Unterhalt bekommen, aber der Enkel macht dafür eine lange Nase.

Übrigens: was würdest du dazu sagen, wenn deine Kinder DICH im Rentenalter zum Unterhalt für ihren Nachwuchs heranziehen würden?



-- Editiert von Groellheimer am 26.07.2007 17:37:27

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 579x hilfreich)

--Da werden die Großeltern nämlich ganz und gar nicht begeistert sein--

Das ist einerseits richtig, andererseits......dürfte es für den Unterhaltspflichtigen ziemlich peinlich sein, wenn seine Eltern für seinen Unterhalt herangezogen werden....kann auch eine Art psychologische Kriegsführung sein. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Roy Makaay
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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