Hallo liebe Forumsteilnehmer,
folgender Fall:
die Ex verlangt mehr KU, da das Kind angeblich psychische Schäden erlitten hat, weil während der Erziehung die Vaterfigur gefehlt hat. Lt. KM-Anwalt soll dies durch Geldleistung ausgeglichen werden.
Hat jemand Erfahrung ob sie damit vor Gericht durchkommt?
Gruß
psychische schäden bei kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie will sie denn mit mehr Geld psychische Schäden beheben?
Dafür ist evtl. ein Psychater zuständig, und den bezahlt die Krankenkasse, falls eine Notwendigkeit ärztlicherseits festgestellt wird.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ist natürlich klar, dass eventuelle Schäden mit Geld nicht behoben werden können!
Das Kind ist auch putzmunter, aufgeweckt, hat viele Hobbies und ist gut in der Schule. Also absolut keine Anzeichen für eine Störung, aber hier geht es einfach um mehr Geld. Alle anderen Versuche für mehr KU sind fehlgeschlagen und nun probiert man es auf diese Art.
Ich denke wenn diese Sache vor Gericht geht, dann sieht jeder Richter um was es der KM geht. Aber es wird wohl ein Gutachten erstellt werden und diese Prozedur ist sicherlich nicht gut für das Kind.
Alle Einigungsversuche wurden ausgeschlagen. Die Forderung den KU zu verdoppeln bleibt bestehen.
Hat sie Chancen mit solchen Forderungen und diesen Methoden dies zu erreichen-ich hoffe nicht. Was denkt ihr?
Gruß
-- Editiert von motzl am 22.12.2006 19:45:37
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Auf das Urteil bin ich gespannt. Es gibt meines Wissens schon ein Urteil des BGH,wonach einem Vater Schmerzensgeld zugesprochen wurde,da er den Umgang mit seinem Kind nicht wahrnehmen konnte.
Was ist, wenn das Kind den Umgang mit dem Vater aus dessen Schuld nicht wahrnehmen konnte?
KM zog mit Kind(damals 3 Jahre) ins Ausland, darum war der Umgang nicht in großem Maße möglich!
Hast du vielleicht einen Link zu dem Urteil vom BGH?
www.google.de
Eingabe:
BGH,Schmerzensgeld,Umgang
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