rentenanspruch bei scheidung mit einem US amerikaner

23. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
misses
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 20x hilfreich)
rentenanspruch bei scheidung mit einem US amerikaner

Mein "noch" Ehemann ist US Amerikaner und ehemaliger soldat...er erhält eine monatliche rente von der US Army...ich habe gehört das man bei Trennung und bei Scheidung anspruch auf die Hälfte der Rente hat wer weiss wo man sich da hin wenden kann um diesen geltend zu machen bzw um rauszufinden ob das so richtig ist?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

57x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
misses
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 20x hilfreich)

Mein Mann war 20 Jahre in der Army ...wir sind 20 Jahre verheiratet....bei JAG habe ich schon nachgefragt da ich aber die ID-Card nicht mehr haben darf habe ich keinen Anspruch mehr auf die Rechtsberatung dort

20x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
entchen65
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich war 17 Jahre mit nem Amerikaner verheiratet der jetzt Rente bezieht von 20 Jahren.Er hat mir meine ID Card gestohlen(kanns ihm aber nicht nachweisen.Brauchte 4 Monate bis ich jemand fand der mich on Base eingeschrieben hat damit ich mir dann auf dem Legal office anören mußte das ich meinen Anteil nur einklagen kann wenn ich 1. einen festenWohnsitz in den Staaten hätte...oder 2.ich beauftrage einen US Anwalt von hier aus indem ich diesem die Vorauszahlungen per Moneyorder zukommen lasse.Mein Noch Ehemann ist der Meinung das weil er seine Rente schon zu seinem deutschen Einkommen angerechnet bekam zum Kindesunterhalt.dass ich deswegen keinerlei Rechte auf seine Rentenanteile hätte...Kann es leider auch nicht verstehen das wenn man nach deutschem Recht geschieden wird das Gericht diesem nicht nachkommt..ich mußte ja auch meine Anwartschaften vorlegen...hätte ich dies nicht getan wäre mir ein Zwangsgeld auferlegt worden.Warum kann das deutsche Gericht ihm das nicht auferlegen,oder ihm mit sofortiger Wirkung abschieben...dann würde auch mein Ex mal seinen Allerwertesten in Bewegung setzen.

17x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
malindi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)

hier auf der seite kann dir bestimmt weitergeholfen werden:

http://www.talkaboutusa.com

9x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen