rückwirkend Trennungsunterhalt?????

13. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
rückwirkend Trennungsunterhalt?????

Hallo,

ich bräuchte dringend eine Information!

Kann man Trennungsunterhalt rückwirkend einfordern?

Der Fall:

Klage auf rückwirkende Zahlung des Trennungsunterhaltes ab 01.12.2002, weil der Noch-Frau rückwirkend die Arbeitslosenhilfe gestrichen wurde (aufgrund falscher Angaben beim Arbeitsamt)
Das Arbeitsamt fordert jetzt die gezahlte ALH zurück, aber nicht von der Leistungsempfängerin (Noch-Frau) sondern vom Unterhaltspflichtigen!

Im August 2003 wurde aber ein Vergleich geschlossen, in dem er sich bereit erklärte XXX € zu zahlen!

Er hatte auch schon vor dem Vergleich gezahlt (Seit der Trennung), muss aber jetzt noch einen gewissen Teil nachzahlen (wurde in dem Vergleich mit beschlossen)

Und er zahlt auch immer pünktlich!

Kann uns jemand weiterhelfen?

Würde die Noch-Ehefrau damit durchkommen, dann würde sie das Leben des Unterhaltspflichtigen finanziell ruinieren!!


Vielen Dank und lieben Gruß

Trixi














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8 Antworten
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#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
etwas undurchsichtig....... mit wem wurde der Vergleich geschlossen? Mit seiner Ex oder dem AA ?
Und du schreibst:
" Klage auf rückwirkende Zahlung des Trennungsunterhaltes "

Wenn ich dich richtig verstanden habe, zahlt er ans AA zurück und seine Frau " begehrt " jetzt rückwirkend zusätzlich Trennungsunterhalt !!??
Wenn an dem ist, klare Antwort : NEIN, kommt sie nicht mit durch ! Unterhalt rückwirkend einfordern kann man immer erst ab Dato " In Verzugsetzung "
Wäre ja auch " Doppeltgemoppelt ". Er zahlt ans AA zurück, was sie schon bekommen hat, und soll zusätzlich Frauchen genau diesen Betrag nochmals zahlen ??
Oder hab ich dich nicht richtig verstanden ???
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anna!

Sorry! Ist schwer das in Kurzform schriftlich zu vermitteln! Aber dafür gebe ich gern noch die fehlenden Informationen!

Der Vergleich wurde vor Gericht geschlossen, zwischen dem Unterhaltspflichtigen und der Unterhaltsberechtigten!

Wie schon gesagt, fordert das AA jetzt das Geld zurück, weil sie dort Falschangaben gemacht hat!
Er ist in dem Vergleich im August ja auch zu der Unterhaltsnachzahlung verpflichtet worden, welche in mtl. Raten an die Ex nachgezahlt wurde.
Jetzt wurde (musste) aber diese Forderung an das AA abgetreten! Also die mtl. Rate wird jetzt ans AA gezahlt, aber den lfd. Unterhalt erhält sie weiterhin.

Aber was ich/wir nicht verstehe/n, kann sie jetzt noch für die Falschangaben/Lügen belohnt werden und mehr Unterhalt nachträglich einfordern!

LG Trixi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Wenn ich dich richtig verstanden habe, sind sie seit 01.12. 2002 getrennt, er hat Unterhalt gezahlt, aber zu wenig. Im August 2003 wurde daraufhin ein Vergleich geschlossen.
Aaaaalsoooo.... das AA hat das Recht, die zu Unrecht gezahlten Gelder durch den Mann erstattet zu bekommen.
Seine Exfrau allerdings hat ihm gegenüber m. E. überhaupt keine rückwirkenden Ansprüche! Erstens : Ein Vergleich ist m.E. nicht anfechtbar, 2. Kann rückwirkend nur Anspruch ab Dato der " In Verzugsetzung" geltend gemacht werden. Sprich: Ab dem Tag an, wo sie ihn durch anwaltliches Schreiben zu mehr Unterhalt aufgefordert hat. DA der Vergleich im Sommer 2003 geschlossen wurde, kann also schon mal gar nicht ab 01.12. 2002 nachgefordert werden !
Wann habt ihr die Klageschrift bzw. Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen ? Von dem Zeitpunkt an kann sie überhaupt erst nachfordern - sofern berechtigt!!!
Ab wann ist das AA im Spiel ? Jetzt erst?
Dann muss jetzt der Unterhalt neu berechnet werden, denn er zahlt ja ihre Schulden zurück! Somit steht ihr auch weniger lfd. Unterhalt zu ( evtl. gar nichts, sofern die Zahlungen an das AA die des Unterhaltes übersteigen! ) Allerdings sollte er beweisen können, dass seine Ex wirklich falsche Angaben gemacht hat und dass die Inverzugsetzung nicht schon seit 01.12.2002 bestanden hat.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ja genau, er hat erst zu wenig Unterhalt bezahlt, zahlt aber den fehlenden Unterhalt nach (nun aber ans AA->Abtretung)

die Klageschrift kam erst am 24.12.2003 und vorher wurde er nicht aufgefordert den Unterhalt rückwirkend zu zahlen!

Getrennt sind die beiden seit 01.10.2002.
Vom Arbeitsamt haben wir erfahren, dass sie den Trennungsunterhalt nicht angegeben hat, obwohl das Ihre Pflicht gegenüber dem AA ist.
Das sind m.E. Falschangaben (oder seh ich das verkehrt)?!
Die erste Rate der Schulden vom AA wurde jetzt im Januar bezahlt.
Vorher hat sie die Rate aus der Nachzahlung des Unterhaltes erhalten!

Anna, hast auch irgendeine Gesetzesangabe wg. "Verzugsetzung"?

Vielen Dank für die Bemühungen

lg trixi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)


sieh mal hier rein, ansonsten die Suchmaschine benutzen:
http://www.mein-recht.de/vergangenheit.html

http://scheidung.ontaps.de/a/AKm1/PAB18

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke war hilfreich!
Aber ich es gibt bestimmt wieder irgendeine Klausel, die diesen Fall wieder ausklammert!
Ich werde Euch/Dich auf dem lfd. halten, was da rausgekommen ist!

Nochmals vielen Dank

lg trixi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Boldor-Tom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei meiner Freundin ist es ähnlich, Ihr Mann zahlte, ein Verbleich wurde Ende ´10.03 geschlossen, dieser wurde, das ist sehr wichtig!, zurückdatiert auf den 1.1.03. Das heißt nun, Ihr Mann muß zurückgerechnet bis zum 1.1. die Differenz des gazhlten Betrages zum Vergleich unverzüglich zahlen.

Viel Erfolg wünsche ich Dir,

Grüße,

Thomas

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
trixi
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Thomas,

aus welchem Grund wurde der Vergleich zurückdatiert?
wurde der Vgl. sofort bei Gerichtstermin zurückdatiert oder erst im Nachhinein, weil noch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse bekannt geworden ist!

Würde mich sehr interessieren!

Trixi

0x Hilfreiche Antwort

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