scheidung Haus

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479440-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
scheidung Haus

Mein mann ist im september letzten jahres ausgezogen . Ich und die 3 gemeinsamen kinder sind im haus geblieben .er zahlt noch den kredit fürs haus das wurde auf den kindesunterhalt angerechnet . Er zahlt nur noch 100 euro unterhalt für alle 3 kinder .also er zahlt das haus ab . Ich zahle alle nebenkosten . Und halte das haus instand .
Nun möchte mein neuer freund zu mir ziehdn .mein ex mann möchte das nicht . Ich selber lebe zur zeit von h4 .und mache eine umschulung kann meinen mann also auch nicht auszahlen . Eine wohnung für uns alke zu finden gestaltet sich schwierig . Was muss ich nun tun .

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wem gehört das Haus?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb479440-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

50/50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Im Trennungsjahr (was dann bis September 18) läuft, ist die eheliche Wohnung / das eheliche Haus unantastbar.

Steht ihr auch 50:50 im Kreditvertrag?
Dann:
Der Ehemann hat die Möglichkeit, die Raten fürs Haus auf 50% zu senken, und muss die Nebenkosten (wie Grundsteuer, Gebäudeversicherungen) hälftig mittragen. Müll, Strom, Gas?, Wasser etc musst du alleine zahlen.
Der Unterhaltsbeitrag für die Kinder wird sich dadurch erhöhen.
Ggf. ist auch Trennungsunterhalt zu leisten. Hierzu muss das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt werden.
Kindesunterhalt steht jedoch im Vordergrund (vorm Trennungsunterhalt).

Nach dem Trennungsjahr kannst du - bei Einigung - den Miteigentumsanteil übernehmen (Änderung im Grundbuch, Schuldhaftentlassung bei der Bank), oder das Haus wird gemeinsam veräußert oder es kommt zu einer Teilungsversteigerung.
Vom letzteren rate ich dringend ab!

Ich halte es allerdings moralisch extremst verwerflich nach einer Trennung im September den neuen Freund im Dezember einziehen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

z.Zt. wirst du wenig Möglichkeiten haben. Du beziehst zur Zeit ALGII.

Wenn dein Freund einziehen sollte, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft (du bist dann evtl. nicht mehr alleinerziehend). Oder aber er muss seinen Anteil an Miete zahlen, dadurch verringert sich dein ALGII (KdU).

edy


0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen