scheidung Haus

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479440-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
scheidung Haus

Mein mann ist im september letzten jahres ausgezogen . Ich und die 3 gemeinsamen kinder sind im haus geblieben .er zahlt noch den kredit fürs haus das wurde auf den kindesunterhalt angerechnet . Er zahlt nur noch 100 euro unterhalt für alle 3 kinder .also er zahlt das haus ab . Ich zahle alle nebenkosten . Und halte das haus instand .
Nun möchte mein neuer freund zu mir ziehdn .mein ex mann möchte das nicht . Ich selber lebe zur zeit von h4 .und mache eine umschulung kann meinen mann also auch nicht auszahlen . Eine wohnung für uns alke zu finden gestaltet sich schwierig . Was muss ich nun tun .




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5919 Beiträge, 2613x hilfreich)

Wem gehört das Haus?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb479440-50
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

50/50

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Im Trennungsjahr (was dann bis September 18) läuft, ist die eheliche Wohnung / das eheliche Haus unantastbar.

Steht ihr auch 50:50 im Kreditvertrag?
Dann:
Der Ehemann hat die Möglichkeit, die Raten fürs Haus auf 50% zu senken, und muss die Nebenkosten (wie Grundsteuer, Gebäudeversicherungen) hälftig mittragen. Müll, Strom, Gas?, Wasser etc musst du alleine zahlen.
Der Unterhaltsbeitrag für die Kinder wird sich dadurch erhöhen.
Ggf. ist auch Trennungsunterhalt zu leisten. Hierzu muss das bereinigte Nettoeinkommen ermittelt werden.
Kindesunterhalt steht jedoch im Vordergrund (vorm Trennungsunterhalt).

Nach dem Trennungsjahr kannst du - bei Einigung - den Miteigentumsanteil übernehmen (Änderung im Grundbuch, Schuldhaftentlassung bei der Bank), oder das Haus wird gemeinsam veräußert oder es kommt zu einer Teilungsversteigerung.
Vom letzteren rate ich dringend ab!

Ich halte es allerdings moralisch extremst verwerflich nach einer Trennung im September den neuen Freund im Dezember einziehen zu lassen.

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo,

z.Zt. wirst du wenig Möglichkeiten haben. Du beziehst zur Zeit ALGII.

Wenn dein Freund einziehen sollte, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft (du bist dann evtl. nicht mehr alleinerziehend). Oder aber er muss seinen Anteil an Miete zahlen, dadurch verringert sich dein ALGII (KdU).

edy


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