Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen bezüglich eine Scheidung:
1. Die Frau wird den Scheidungseintrag für eine einvernehmliche Scheidung stellen:
a. soll ich die Kosten beim Anwalt, Notar und Gericht tragen oder zur Hälfte ?
b. Soll ich überhaupt was tragen an Kosten ?
2. was soll ich bei Zugewinn oder Zugewinausgleich beachten?
P.S: sie verdient netto 600€ mehr als ich und sie war Berufstätigt 3 1/2 Jahre vor mir, in dieser Zeit war ich noch in der Ausbildung.
Wir haben keine gemeinsame Vermögen oder ähnliches.
Danke schon mal für Eure Antworte
scheidung: kosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wieso Notar?
wirdwerden
so meinte den Anwalt, die Vereinbarung beim Notar zu unschreiben
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Wenn nix da ist, braucht man auch keinen Notar. Diese Scheidungsfolgevereinbarungen helfen sicherlich einem, dem Konto des Notars. Wenn man trotzdem hingeht, okay, dann soll der das zahlen, der den Notar bestellt hat. Wenn in der Notarvereinbarung allerdings steht, dass man auch die Anwaltskosten und Notarkosten hälftig tragen soll, man so einen Blödsinn unterschreibt, nun ja, dann ist man natürlich finanziell richtig dabei.
Den Anwalt zahlt derjenige, der den Anwalt mandatiert hat. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig von den Parteien getragen.
wirdwerden
Wenn kein Vermögen da ist und ihr euch einigen könnt, dann kostet die Scheidung nichts. So war es bei mir.
Wenn Du jetzt aber 5000,- verdienst und Sie nur 600,-, dann schaut die Sache etwas anders aus.
Hier arbeiten beide, und was die Scheidung kostet, das ist vom Gegenstandswert abhängig. Ob dann jemand was zahlen muss, hängt nicht vom Vermögen ab, sondern vom Verdienst.
wirdwerden
Hallo,
Zugewinnausgleich? muss man nicht machen.
Ist sogar sinnlos wenn nichts vorhanden ist.
edy
Also wenn ich gut verstehe, die Anwaltkosten muss ich nicht teilen?
kann ich gezwungen werden, die Kosten zu teilen ?
die Sache liegt bei ihrem Anwalt, sie stellt den Scheidungsantrag, ich nicht. Ich habe im Moment keinen Anwalt geholt.
-- Editiert von alex237 am 03.07.2019 17:07
I'm Scheidungsverfahren zählt im Allgemeinen jeder seinen Anwalt selbst! Gerichtskosten jeweils zur Hälfte.
Das hat nichts mit den Zugewinnausgleich zu tun.
Zitatdie Sache liegt bei ihrem Anwalt, sie stellt den Scheidungsantrag, ich nicht. :
Richtig. Ihr Anwalt, ihre Kosten.
ZitatIch habe im Moment keinen Anwalt geholt. :
Dir sollte allerdings klar sein, dass es IHR Anwalt ist. Der führt keine einvernehmliche Scheidung durch (die es ja eh nicht ist, weil ihr streitet ja schon um die Kosten für den Anwalt), sondern eine Scheidung mit bestmöglichem Ergebnis für SIE.
hiphappy, warum sollte der Anwalt keine einvernehmliche Scheidung durchführen? Er ist zwar Interessenvertreter, aber wenn alle Punkte geklärt sind, und nur dann wird der Richter scheiden, dann ist das doch eine einvernehmliche Scheidung.
wirdwerden
ZitatWenn kein Vermögen da ist und ihr euch einigen könnt, dann kostet die Scheidung nichts. So war es bei mir. :
Hallo, genau dazu habe ich auch eine Frage :
Wenn die Partnerin die Scheidung einreicht, und der Partner ALG 2 bezieht, dann muss er nichts zahlen ?
Auch wenn ihm keine PKH zusteht, da er über 5000 Euro auf dem Koto hat ?
Bitte mach für eine eigene Frage einen eigenen Thread auf!
wirdwerden
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