hallo erstml zusammen,
mein problem ist folgendes:
meine mutter (gehalt ca. 2500€) will sich demnächst von meinem vater (gehalt ca 400€, er will sich nicht trennen..) scheiden lassen (wir leben alle noch in einer 4 zimmer wohnung zusammen). ich bin 18 und würde weil ich mich mit meiner mutter nicht verstehe (zuletzt 5 tage psychatrie wegen versuchtem selbstmord ) zu meinem vater ziehen. meine schwester (15) würde bei meiner mutter bleiben.
ich verdiene selbst ca. 200€ im monat durch nachhilfe, dies schwankt jedoch sehr stark. auserdem besuche ich die 12. klasse eines gymnasiums (sehr gute schulische leistungen) und möchte nach dem abi studieren).
die anwältin meiner mutter hat ihr geraten sich eine neue wohnung zu suchen. und wird warscheinlich auf § 1579 BGB
5. "setzen", da meine mutter ihr sicher erzählt hat, mein vater habe nichts zum familienunterhalt beigetragen(er war lange zeit , aufgrund seiner probleme mit der deutschen sprache arbeitslos, allerdings hat er sich in dieser zeit um den haushalt und um uns kinder gekümmert).
nun stellt sich die frage wie es mit dem finaziellen aussieht.
soweit ich das verstanden habe muss meine mutter dann für mich unterhalt zahlen und mein vater für meine schwester. das problem ist das mein vater zu wenig verdient.
hat er anrecht auf unterhalt von seiten meiner mutter?
wie sieht es mit dem kindergeld aus?
kann man mit den bisherigen angaben, etweilige unterhaltsansprüche schon schätzen?
wäre es für mich vieleicht besser alleine auszuziehen(mit entsprechendem gutachten des jugendamts)?
mfg
bernt
danke schon mal für jede antwort.
scheidung meiner eltern
27. Februar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2004 | 13:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
scheidung meiner eltern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Februar 2004 | 13:42
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 27. Februar 2004 | 13:47
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Februar 2004 | 13:54
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
er arbeitet ja ca 40 h/woche bei nem lohn von 10€/stunde.
er muss doch weniger für meine schwester zahlen als eine mutter für mich?
#4
Antwort vom 27. Februar 2004 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Dann verdient er 400€ pro Woche und nicht 400€ pro Monat. Diesen Eindruck erweckst Du aber oben.
Wie hoch Kindesunterhalt anzusetzen ist, kannst Du in der "Düsseldorfer Tabelle" nachlesen. Einfach mal den Begriff in google.de eingeben.
#5
Antwort vom 27. Februar 2004 | 17:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
sorry ja ist auch pro monat...
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten