scheidung wieviel Geld steht mir zu

3. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
export
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
scheidung wieviel Geld steht mir zu

Hallo,

ich habe jetzt die Scheidung von meinem Mann beantragt. Er wohnt alleine in unserem Einfamilienhaus auf dem Grundstück seiner Eltern. Unsere beiden Kinder sind mit mir ausgezogen. Jetzt habe ich nach 1 1/2 Jahren die Scheidung eingereicht und muß mir Gedanken um das mir zustehende Geld machen. Ich habe keine Ahnung wie ich das anstellen soll. Was kann ich für eine Forderung ansetzen?




25 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Wem gehört das Haus, wer ist im Grundbuch eingetragen, wer hat es finanziert?
Grüße
Mikkian

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 259x hilfreich)

Die Ehe war ja sehr kurz!
Wie alt sind denn die Kinder?

Eigentlich müßtest Du doch wissen, ob und wieviel Geld Dir zusteht.
Hast Du Geld in die Ehe gebracht? Hast Du das Haus mit abbezahlt?

-- Editiert von anonym_0405 am 03.05.2007 16:18:30

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#3
 Von 
export
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo, nein nach 1 1/2 getrenntlebend habe ich die scheidung eingereicht. ich war 17 jahre verheiratet.

ich grundbuch ist er eingetragen, das Haus auf seinen Eltern ihrem Grundstück. Finanziert: Kreditvertrag haben am Anfang wir beide unterschrieben, die Folgevereinbarungen des Kredites, Zinsfestsetzung usw. hat er allein unterschrieben. Einrichtung usw. haben wir zusammen erwirtschaftet, also von unseren verdiensten gemeinsamen Geld bezahlt oder eventuell mal Geld von meinen Eltern oder von seinen geschenkt bekommen. Gebaut haben wir es in der Verlobungszeit zusammen!

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#4
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Wie alt sind denn nun die Kinder?
Du gehst arbeiten? Vollzeit, Halb- oder Teilzeit? Schon während der Ehe oder erst nach Trennung?
Hier fehlen noch reichlich viele Fakten.
So pauschal kann dir keiner antworten.

Grüßle dream

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#5
 Von 
python
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 66x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Das Finanzielle wird im Rahmen der Scheidung beim Zugewinnausgleich geregelt. Es werden Anfangs- und Endvermögen beider Partner gegenübergestellt und gegeneinander aufgewogen. Eigentlich hat jeder Anwalt ein entsprechendes Berechnungsprogramm. Unter normalen Umständen gibt es nichts zu überlegen "was man fordern kann". Das ganze ist ein reines Rechenexempel an Hand der Fakten.

Grüße

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#7
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

@ Python

Gehöre zwar nicht zur "pro frau"-Fraktion, aber trotzdem ist es in einer Ehe nun mal (meistens) so, dass gemeinsam gewirtschaftet wird. Nur weil Mann vielleicht mehr als Frau verdient, nur weil vielleicht nur seine Unterschriften unter den Verträgen sind und die Raten von seinem Konto abgingen, hat er es nicht alleine finanziert. Denn: Mann hat auch gegessen, gelebt, bekam die Wäsche gewaschen, die Wohnung/Haus geputzt, die Kinder wurden erzogen und versorgt etc. pp. Also hat Frau durchaus mit dazu beigetragen, auch wenn die dírekten Zahlungen evtl. vom Mann geleistet wurden. Und was ist mit der Aussage, dass das Haus zusammen gebaut wurde - es soll Leute geben, die sich die Hütte nicht hinsetzen lassen und das aus der Hängematte beobachten, sondern selbst Hand mit anlegen.
Egal wie, wenn sie nicht grad Gütertrennung haben, steht ihr der Zugewinnausgleich zu, von finanziell ausquetschen kann da keine Rede sein. Vorteile hat er allein schon dadurch, das er allein im Grundbuch steht und sich nicht mit ihr über das Eigentum am Haus auseinander setzen muss.


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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 580x hilfreich)

Es handelt sich hier doch anscheinend um ein Erbbaugrundbuch, da sie schreibt, daß das Haus auf dem Grundstück der Schwiegereltern errichtet wurde.
Wer weiß, was in dem Vertrag vereinbart wurde.
Könnte z.B. sein, daß man vereinbarte, im Falle einer Scheidung das Haus wieder auf die Eltern/Schwiegereltern zurückzuübertragen und zwar auf Kosten der Erbbauberechtigten und auf jegeliche Herauszahlungen verzichtet wird.

-- Editiert von meri am 04.05.2007 09:45:40

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#9
 Von 
export
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die Kinder sind 12 und 16 Jahre alt. Unterhalt zahlt er für die beiden, ist tituliert. Ich bekomme ein paar euro Trennungsunterhalt. Ich war vor den Kindern Vollzeit und dazwischen und danacht Teilzeit arbeiten, im moment mit 23 Stunden.
wir haben keine Gütertrennung also Zugewinngemeinschaft!
Der Kredit für das Haus ging immer von seinem Konto ab und von meinen verdienten Geld haben wir gelebt!
Ich will hier niemand "abzocken", das Haus können ja die Kids mal erben und das will ich ihnen nicht streitig machen.

Zum Haus ist folgendes zu sagen, wir haben es auf dem Grundstück der Schwiegereltern gebaut. vor ca. 10 Jahren wurde die Hälfte des Grundstückes an meinen "Nochmann" überschrieben, also der Teil auf dem das Haus steht. Da noch eine Schwester meines "Nochmannes" existiert und die wird jetzt schon von den Schwiegereltern ausbezahlt. wir haben Grund und Boden und Sie bekommt Geld!

vielen Dank für Eure Hilfe aber ich bin vwirklich hilflos! Muß ich etwas in angriff nehmen, muß da ein Gutachter das Haus schätzen? Wo bekommt man so einen her?

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#10
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Deine Aussage: Die Kids werden ja mal das Haus erben und das will ich ihnen nicht streitig machen.
Das ist mal wieder so typisch Frau, keinen Millimeter weiter gedacht wie die Nase lang ist.
Du mußt retten was zu retten ist, später werden die Karten ganz neu gemischt!
Er heiratet wieder, hat neue Kinder, verkauft das Haus, verlebt oder versäuft alles, wander aus......
Gott was sind Frauen bloß für naive Geschöpfe ??????
Aber am Ende jammern Armut in Deutschland ist weiblich.

Gruss
leinad der Promann

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#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Sorry, Export, ich verstehe nicht, wieso du das Thema nicht im Rahmen des Scheidungsantrags mit deinem Anwalt besprochen hast. Wenn du dich mit deinem Ex auf eine Hauswert und auch Zugewinn einigen kannst, braucht auch kein Gutachter eingeschaltet werden, das kostet doch nur unnötig Geld. Daran kann man allenfalls denken, wenn ihr euch überhaupt nicht einigen könnt. Im Übrigen empfiehlt es sich, die Scheidungsfolgen, z. B. auch den Zugewinn außergerichtlich in einem notariellen Vertrag zu regeln. Mindert den Streitwert und damit die Gerichts- und Anwaltskosten, gerade wenn eine Immobilie im Spiel ist.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Einen ersten gravierenden Fehler hat sie sowieso schon gemacht.
Sie hätte ihn vor die Türe setzen müssen, nicht sie mit den Kindern ausziehen.
Da spielen die Besitzverhältnisse gar keine Rolle.
Dann hätte sie schonmal einen schlagkräftigen Trumpf in der Hand gehabt.
Scheidung ist nunmal Krieg und da wird bis aufs Messer gekämpft, wer nachgibt hat schon für immer verloren.

Gruss
leinad immer noch Promann

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#13
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Nö Leinad, hier gilt nun mal: Recht ist, was im Grundbuch steht.
Wenn er da nun alleine drinsteht, dann hat sie auch keinen Anteil am Eigentum, egal wer von beiden nun auszieht bzw. ausgezogen ist. Es gehört nun mal ihm, Punkt. Da kann sie ihn noch nicht mal einfach vor die Türe setzen, warum auch?
Lediglich im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird da eventuell eine Zahlung an sie möglich sein, sonst nichts.

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#14
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Natürlich Kuschel kann sie ihn vor die Türe setzen.
Hat doch meine Exe mit mir auch gemacht.
Das war meine Eigentumswohnung.
Sie ihr Anwalt und das Gericht hätten mich von der Polizei raustragen lassen wenn ich nicht gegangen wäre.
Du glaubst gar nicht was hier alles geht.

Gruss
leinad

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#15
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Klar Kuschel, sie muß jetzt schauen dass sie zusammen mit ihrem Anwalt so viel wie möglich über den Zugewinnausgleich rausholt.
Guter Anwalt ist da Gold wert.

Gruss
leinad

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#16
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Dann ist das bei dir verdammt dumm gelaufen, trotzdem ist/war das dein Eigentum, in welchem sie durch Zuweisung der Ehewohnung zwar vielleicht wohnen geblieben ist, was ihr aber nicht gehörte und wo du eine Nutzungsentschädigung, Miete oder sonstwas hättest verlangen können.

Vielleicht will die TE ja gar nicht so viel wie möglich, sondern nur das, was ihr fair und rechtlich zusteht - solche Frauen solls auch geben.

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#17
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Sonderlich dumm ist das bei mir nicht gelaufen, habe auch schon von anderen gehört dass das so abging.
Die ganzen Schulden hatte ich natürlich am Hals, bei ihr war ja eh nix zu holen.
Hab dann eben alles so schnell wie möglich verkauft, hatte noch Glück dass damals der Wohnungsmarkt stark gestiegen war.
Die Restschuld hab ich dann noch einige Jahre abbezahlt.
Klar, will nur klarmachen dass eine Scheidung eben kein Zuckerschlecken ist, einer wird am Ende als Verlierer dastehen, das ist immer so.

Gruss
leinad

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#18
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Sorry doppelt

-- Editiert von leinad am 04.05.2007 12:07:32

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#19
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Na ja, kann auch anders laufen. ;)
Beispiel: Frau steht allein im Grundbuch, hat nie gearbeitet. Kredit wurde auch nach der Trennung vorerst vom Mann (Hauptkreditnehmer) weiterbezahlt, Frau und Kinder blieben im (viel zu großen, weil 3-Familien) Haus. Bei der Scheidung triumphierte Frau, weil laut Grundbuch alleiniges Eigentum, stritt um die Zugewinnausgleichszahlung, Mann verzichtete deshalb auf Zugewinnausgleich. Bekam dafür Entlassung aus der Schuldhaft bei der Bank und keine Anrechnung seiner Direktversicherung auf Zugewinn oder gar Versorgungsausgleich. Frau reibt sich die Hände, hat Haus und braucht nichts zahlen.
Mann hat die Schulden vom Hals, keine Renovierungs-, Instandhaltungs- und sonstige Kosten.
2 Jahre später: Frau ist am Schwimmen, was den Kredit angeht, lebt inzwischen von Hartz IV, da mittlerweile auch kein Kindesunterhalt mehr fließt (Kinder volljährig und nicht mehr unterhaltsberechtigt) ist absehbar, wann die Raten nicht mehr gezahlt werden können und was dann passieren wird.

Dumm gelaufen, sag ich mal. :devil:


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#20
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Na ja,
Häuser und Wohnungen sind soweiso ein Kapitel für sich, bei dem Kapitaleinsatz, wenn da innerhalb des Lebens was schiefläuft man steht da immer mit einem Fuß im Grab.
Daher, seither miete ich nur noch, das war mir eine Lehre, ist man auch viel flexiebler, die Renditen kann man heute für Eigentum sowieso vergessen.

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 162x hilfreich)

*Deine Aussage: Die Kids werden ja mal das Haus erben und das will ich ihnen nicht streitig machen.
Das ist mal wieder so typisch Frau, keinen Millimeter weiter gedacht wie die Nase lang ist.
Du mußt retten was zu retten ist, später werden die Karten ganz neu gemischt!
Er heiratet wieder, hat neue Kinder, verkauft das Haus, verlebt oder versäuft alles, wander aus......
Gott was sind Frauen bloß für naive Geschöpfe ??????
Aber am Ende jammern Armut in Deutschland ist weiblich.

Gruss
leinad der Promann *

Ich sags nur selten: du hast sowas von absolut RECHT!!!!!

Ich geh auch mal davon aus, dass es nicht seine Kinder sind, es sei denn, sie wären von ihm adoptiert.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
export
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo wieder,

also mein Anwalt hat gesagt ich solle mir gedanken machen, welche Forderungen ich an meinen Nochmann stelle! Ich will wirklich nur das was mir zusteht, das ich im Alter etwas abgesichert bin und net mit null Rente dastehe. Ich weiß das er das Geld, egal was ich fordere sowieso net aufbringen kann. Kredit fürs haus läuft auch noch mit 400 Euro. Aber wie soll ich mir gedanken machen, wie viel Wert die Einrichtung usw hat. Ich habe keine ahnung von so was. Es ist gehobene Ausstattung, nix billiges usw. Einfamilienhaus, 3 Stockwerke incl. Keller, Doppelgarage, Garten.
Ich verstehe net, wenn ich doch früher alles mit ihm zusammen getragen habe, wieso ich dann kein Recht auf einen Wertausgleich habe. Habe ich meine Jahre für nix verplempert? :(

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1168 Beiträge, 162x hilfreich)

Nach anderthalb Jahren Ehe 'Jahre verplempert'

Ich dacht übrigens, man heiratet aus so etwas wie Liebe und nicht, um 'versorgt' zu sein.

Im übrigen ist jede/r selbst dafür zuständig, im Alter nicht ohne dazustehen. Es hätte dem Ehemann ja auch etwas passieren können, schwere Krankheit, Arbeitslosigkeit, gar Tod.
Was wäre dann?
A

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Nicht 1,5 Jahre, sondern 17 Jahre Ehe, hatte die TE schon mal richtig gestellt... :augenroll:

Wenn die klassische Rollenverteilung von beiden gewünscht und gewollt war und die TE ja durchaus neben Kindererziehung einer Beschäftigung nachgegangen ist, so sind die Gedanken nicht mehr als recht und billig.

Außerdem:

quote:
Der Kredit für das Haus ging immer von seinem Konto ab und von meinen verdienten Geld haben wir gelebt!


Also erst richtig lesen, bitte!


Wenn man hier gemein sein wollte, könnte man sagen, der Ehemann hat sich Eigentum geschaffen und sich nebenbei aushalten lassen. Und dafür soll sie jetzt ohne alles dastehen?

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-- Editiert von kuschelbaerr am 04.05.2007 14:58:02

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Also Export, die Gedanken, die du dir machen musst, kann dir hier doch niemand abnehmen. Und es ist schon einige Male geschrieben worden, dass das eheliche "Vermögen" (im weitesten Sinne) im Rahmen des Zugewinnausgleichs auf beide verteilt wird. Wenn ihr gemeinsam etwas geschaffen habt, steht dir davon natürlich auch was zu. Aber den Wert schätzen, dass kannst nur du. Du weißt doch, was im Haus war, als du ausgezogen bist und was es ungefähr wert ist. Also musst du dich hinsetzen und es aufschreiben. Darum kommt bei einer Trennung niemand rum, wenn man nicht auf alles verzichten möchte. Hinsichtlich des Immobilienwertes kannst du dich auf den einschlägigen Immobilienseite in Net schlau machen. Da wird es in deiner Gegend wohl ein ähnliches Objekt geben. Kannst auch mal nen Makler oder einen Grundeigentümerverein anrufen.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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