scheidung....härtefallreglung? trennugsjahr umgehen?

20. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
locklock
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
scheidung....härtefallreglung? trennugsjahr umgehen?

hallo

seit tagen beschäftig mich meine frage, da fiel mir dieses forum ein....

folgendes.....vor fast 2 jahren habe ich meinen mann geheiratet....in einer JVA....
seit knapp 3 monaten ist er nun entlassen, also haben wir erst seit der zeit auch ein "eheleben" wenn man es denn so sehen kann....
leider hat ihn die haftzeit um 180° gedreht....nur halt in die falsche richtung....er liebt mich nicht mehr....usw...
tja......nun möchte ich die scheidung, weil mich das alles nur noch verletzt, er ist auch schon seit einigen tagen nicht mehr zu hause.
ich hab sorge, dass er weiter mist macht, und ich auch mit hineingezogen werde....

gibt es auf grund der kurzen zeit, die wir nun erst zusammenleben, eine möglichkeit, schneller als gewöhnlich aus der ehe zu kommen???
würde mich über ein paar ratschläge freuen

lg locklock

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Es gibt die Möglichkeit der Härtefallscheidung, bei der die Ehe sofort und ohne Einhaltung des Trennungsjahres geschieden wird.
Ein Härtefall liegt dann vor, wenn es dem einen Eherpartner nicht zuzumuten ist das Trennungsjahr abzuwarten.
Gründe dafür können sein: Häusliche Gewalt, Fremdgehen etc.
Ein Härtefall ist immer im Einzelfall zu prüfen.

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1146x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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