sorgerecht entziehen ?

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
xdieterx
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)
sorgerecht entziehen ?

habe einen 4 jährigen sohn und das gemeinsame sorgerecht mit meiner ex frau.
jetzt ist es aber so das sie es mir entziehen lassen will.
ich zahle jeden monat meinen unterhalt und will auch alle 2 wochen meinen sohn holen. aber mittlerweile hat sie ihn so manipuliert das er nicht mehr mit kommen will.
da sie nochmal geheiratet hat und einen neuen namen angenommen hat möchte sie das ich einer namensänderung zustimme was ich nicht vor hab .
ich werde bei ihr zuhause auch nur noch mit vornamen genannt das mein sohn auch nicht mehr papa sagt und es warscheinlich auch nicht darf da sie ihn immer einredet das ihr neuer mann der papa ist.
wenn mein sohn bei mir ist unternehmen wir auch imer was mit einander zb. ponnihof,schwimmen ect. da will er auch immer bei mir schlafen und nicht nur eimnal sondern da sagt er immer 5 mal oder öfter aber wenn seine mutter anruft will er dann seit neuestem immer heim und sie holt ihn ab.
kann man mir was vorwerfen das sie das sorgerecht bekommt?
oder kann ich weiter darauf hoffen das ich meinen sohn öfter sehen darf ?

wenn jemand fragen hat beantworte sie gerne will nur ein paar tipps wie ich meinen sohn nicht verliere.
ps beim jugendamt war ich schon mit ihr das hat keinen sinn da sie auf stur stellt und mir nur vorwürfe wegen fernsehen macht und das er mich nicht sehen will.

danke

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo xdieterx,

in den von dir geschilderten Umständen sehe ich keinerleich Veranlassung, die einen Entzug des Sorgerechtes rechtfertigen würde.

Abgesehen davon besteht ein Recht auf Umgang von Kind und Vater auch ohne Sorgerecht.

Was den Umgang an geht, so könntest du, wenn Vermittlungsversuche durch das Jugendamt scheitern, im Zweifelsfall das Familiengericht anrufen, um eine verlässliche Regelung zu bekommen.

Da kann man dir und deinem Kind nur viel Glück wünschen.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xdieterx
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

oh tut mir leid das hatte ich vergessen zu erwähnen habe bereits beim familiengericht was eingereicht . das ich meinen sohn regelmäsig alle 14 tage kriege und das ich ihn die halben ferien bekomme. aber das gericht sagte das ich zum jugendamt muss zu beratungsgesprächen.das ist noch am laufen.
na ja mir wird so vieles vorgeworfen von meiner ex das ich da bischen angst hab das es irgendwann soweit ist das sie das macht. die hat auch ne sehr gute anwältin die auf so was spezialisiert ist.
und da mich mein sohn nichtmal mehr wegen ihr sehen will ist das jetzt eh ne ziemlich schwere sache für mich..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo xdieterx

am besten wendest du dich an eine/n Fachanwältin/Fachanwalt für Familienrecht und strebst eine gerichtlich protokollierte Umgangsvereinbarung an.
Du forderst mindestens, was regelmäßig hierzu zugestanden wird.

Begründung:
Du pflegst den Umgang regelmäßig und siehst diesen gefährdet.
Der elterliche Konflikt wurde bereits beim JA erörtert und die Mutter war nicht bereit an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken.
Die Mutter beeinflusst das Kind und erschwert somit den Umgang aktiv.

Auf das Gewäsch der "Mutter" gebe nicht so viel, denn um dein SR einzubüßen müsstest du dir schon einiges gegenüber der Mutter und/oder dem Kind heraus genommen haben.

Mache es schnellstmöglich, denn die Uhr läuft gegen dich.

Weiter führende Infos kannst du z.B. beim VAfK erhalten.

Lieben Gruß


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Sollten hier Gericht und Gegenseite auf Zeit spielen, machst du bitte deinem RA ein wenig Feuer unterm Hintern, denn so geht es nicht.
Notfalls gegen das Gericht wenden.

Die Gegenseite kann da schnell auf ganz tolle Ideen kommen, dir den Kontakt zum Kind zu versauen. Erst aussetzen lassen und letztlich ganz unterbinden.

Dass sich etliche RechtsverdreherInnen auf so mieses Geld einlassen, lässt mich immer wieder erschrecken.

Viel Erfolg

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xdieterx
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

vielen dank euch werde es versuchen falls jemanden noch was einfällt bitte schreiben .
danke nochmal für die tipps.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.02.2009 00:12:21
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi xdieterx,

hab mal vor dem Gespräch mit dem Jugendamt keine Angst, denn die werden automatisch vom Gericht dazugestellt. Das dient einfach nur dafür, dass vielleicht eine außergerichtliche Vereinbarung geschaffen werden kann.

Es ist nicht einfach mit den Vorwürfen von EXen umzugehen. Versuche nicht darauf zu hören, sonder zeige, dass du ein ehrliches Interesse an deinem Kind hast.

Alle 14 Tage stehen dir zu. Übernachtungen sind in diesem Alter Vereinbarungssache. Feiertage auch (geteilt) und Ferienzeit auch. Er ist zwar erst 4 Jahre, aber trotzdem kannst du das beantragen. Gibt dir auch jeder Richter recht.

Das Jugendamt schickt dann ihr *Ergebnis* zum Gericht und der Richter entscheidet, welcher Antrag stattgegeben wird. Oder er macht sich selber ein Beschluss.

Das dein Kind ab und zu Papa zu den neuen LG deiner Frau sagt liegt einfach an der Präsens dessen und an seinem Alter. Sie sollten aber schon unterscheiden, wer der Vater ist und wer nicht. Sprich das bitte -ruhig- auch beim Termin an.

Kinder definieren in diesem Alter *Beziehung* wer mit ihnen direkt zu tun hat. Das sie konkreter Unterscheiden tun sie erst ab 7 oder 8 Jahren.


Das Sorgerecht wird dir nicht aberkannt. Außer du nimmst nachweislich Drogen und bist nachweislich kriminell.


Bitte tu mir ein Gefallen! Benutze nicht den Kindesunterhalt um deinen Willen durchzusetzen. Verwechsel es nicht mit Ehe-/ Betreuungsunterhalt.


Nur ihr beide seid die Eltern eures Kindes. Und nur ihr beide müsst für das Kind sorgen!


LG Lischka

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2197
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 300x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

ging mir auch so @fragende2008

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

xdieterx hallo,
wann wurdet ihr geschieden?
Welche Vorwürfe sind gemeint mit dem Fernsehen?



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
xdieterx
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 4x hilfreich)

wurden 2003 geschieden

das mit dem fernsehen ist so gemeint das er angeblich immer bei mir fernsieht und nix anderes obwohl ich immer mit ihm was unternehme und wir uns nur ab und zu aber eher selten einen kinderfilm anschauen.
aber das komische ist er erzählt mir immer von irgenwelchen filmen wo leute erschossen werden und schiesen .... ausserdem kennt er so ziemlich jede sendung die im fernsehen laufen und er weiss sogar was auf anderen sendern läuft wenn er sich mal was für kinder anschauen darf. obwohl seine mutter sagt das er nur eine sendung im fernsehen sehen darf und das sandmännchen. ich denke mal das sie da lügt und der fernseher als elternersatz fungiert wenn sie keine lust hat.aber mir wird sowas von ihr vorgeworfen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.910 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen