sorgerecht für die nichte

28. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
kruemel.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
sorgerecht für die nichte

hallo,

um meine frage zu stellen, muss ich weiter ausholen.

2001 brachte meine schwester ein kleines mädchen zur welt. der kv hatte sich während der schwangerschaft von ihr getrennt und seit dem auch nichts mehr von sich hören lassen. die kleine hat er anerkannt, zahlt aber kein unterhalt.

da meine schwester ihr leben damals und auch heute nicht im griff hat, kam die kleine zu meiner mutter und wuchs dort auf. meine mutter bekam das kindergeld und kümmerte sich um sämtliche belange des kindes.

nun verstarb meine mutter im letzten jahr sehr unerwartet eine woche nach dem 4. geburtstag der kleinen.
und als wenn das nicht schock genug ist, stand nun die frage, was passiert nun mit dem kleinen wurm. nachdem meine geschwister meiner schwester erklärten, dass es die falsche herangehensweise ist "Dann kommt sie zu mir, dann kann ich mir ne größere wohnung nehmen" und ihr klarmachten, dass da noch nen bisschen mehr dranhängt, hatte sie meine verlobte und mich gebeten, das kind bei uns aufzunehmen, da das auch der wunsch meiner mutter war.

Wir selber sind kinderlos und hatten nun auf einmal eins, was eine ziemliche umstellung ist.
nun gut. tags darauf sind wir mit meiner schwester zum jugendamt gegangen, um zu erfahren, ob das denn so einfach geht, sich das jugendamt da einschaltet usw.
die meinten, sie mischen sich nicht ein, da das kind ja 'in der familie bleibt'.
uns wurde nur geraten, dass uns meine schwester mit einer vollmacht die alltagssorge überträgt und das bis zu einem bestimmten alter. meine schwester legte das alter auf 10 fest.
sie wollte trotzdem regelmäßig bei uns sein und sich auch um ihr kind kümmern, was wir nur begrüßt haben, weil wir glauben, dass das gut ist.
Seitdem hat meine Schwester einmal spät am abend angerufen und gefragt, ob sie die kleine den nächsten tag haben könne, weil sie mit ihr an den strand fahren mag. nun ist sie mit dem kind noch nie alleine gewesen und wir hatten am anfang vereinbart, dass am beginn die kleine nicht alleine mit ihr kommt. desweiteren ist mein schwester chronisch pleite und fährt schwarz mit der bahn und hätte ihr nicht mal ein eis kaufen können. und sie hat einen neuen freund, der sie leider grün und blau schlägt. auf diese sachen haben wir hingewiesen und den ausflug abgelehnt. dann kam nikolaus, weihnachten, ostern und nix passierte.

die kleine hat sich blendend bei uns eingelebt, geht mit uns regelmäßig zu meiner schwägerin und meinen schwiegereltern, fühlt sich bei uns also wohl, hat auch den schock des todes der oma überwunden, geht mit uns zum logopäden, ist auf unseren antrag in einer integrativgruppe in der kita und bekommt zweimal in der woche frühförderung, einmal davon zu hause.

nun erfuhren wir kurz vorm 5. geburtstag, dass meine schwester behauptet, wir halten ihr das kind vor. was uns natürlich ziemlich verärgert hat, da wir eigentlich immer hoffen, dass sie sich mal meldet und zumindestens fragt, wie es der süßen geht oder das versprochene weihnachtsgeschenk vorbeibringt.

jetzt ist die kleine 5 und beim geburtstag war meine schwester auch da, hat ihr kind aber eigentlich nicht beachtet.
und vorgestern (sonnabend) bekomme ich eine sms, sie möchte die kleine, am sonntag abholen, da sie zu den eltern ihres freundes in den garten fahren will. das habe ich abgelehnt. wieder aus bereits genannten gründen.

die kleine ist so ein wirbelwind und kann selbst ruhige menschen irgendwann den letzten nerv kosten, so dass wir die befürchtung haben, wenn ihr freund einen ausraster bekommt, kann der kleinen keiner helfen und sie hat mit ihrem kind ja noch nie was zu tun gehabt und dann einen ganzen tag und gleich allein?

mittlerweile bekommt das kind halbwaisenrente, da sie ja von anfang an bei der oma lebte. diesen antrag haben wir gestellt, ohne hilfe der mutter. sämtliche behördengänge sind immer mit neuerlichen erklärungen verbunden, warum wir nicht das sorgerecht haben und trotzdem im auftrag des kindes handeln.

nun meine fragen.
wenn meine schwester ihr kind vor dem 10 geburtstag zu sich nehmen will, hat die kleine dann immer noch anspruch auf die halbwaisenrente?
welche möglichkeiten haben meine verlobte und ich, das sorgerecht zu bekommen?

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Mit dem Sorgerecht wird es schwierig. Habt Ihr mal ein ausführliches Gespräch über die Sorgerechtserlangung, über die Probleme mit der Kindesmutter, Freund usw. mit dem Jugendamt geführt? Das würde ich sofort machen. Wenn Ihr das Sorgerecht haben wollt, muss es über das Gericht laufen. Das Jugendamt muss einen Bericht schreiben und das Gericht wird den bewerten und entscheiden. Zu der Halbwaisenrente.Warum steht dem Kind Halbwaisenrente zu? Normalerweise wird es nur gewährt, wenn ein "Ernährer" der Familie verstorben ist. Normalerweise muss man immer angeben, wenn sich etwas für den Bezugsberechtigten in finanzieller Hinsicht ändert. Z.B. Ausbildung usw. Ich würde mich mal bei der Stelle erkundigen, die die Halbwaisenrente gewährt hat.

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#2
 Von 
Cliff
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Wieso adoptiert ihr das Kind eigentlich nicht? Unter den genannten Umständen wäre das für das Kind doch das Beste.

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#3
 Von 
kruemel.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

also mit der halbwaisenrente ist so:
sie hat anspruch darauf, weil sie direkt nach der geburt zur oma gekommen ist und nie eine verbindung zu mutter hatte und nach dem tod der oma ja auch wieder nicht bei der mutter gelandet ist.

ein gespräch mit der mutter gestaltet sich schwierig, da sie abstreitet solche gerüchte zu verbreiten und wenn es um die kleine geht sagt sie nichts, aber auch garnichts. hintenrum erfahren wir dann, dass sie das sorgerecht nicht abtreten will.

nun scheint sie aber auch nicht gewillt zu sein, sich am leben ihrer tochter zu beteiligen und ihr leben zu ändern, dass sie die kleine tatsache mal in ein ordentliches zu hause bekommt und sich um sie kümmert.

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