staatl. Kindergeld

7. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
terry35
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
staatl. Kindergeld

Wer kann weiter Helfen? Meine Tochter 23 Mutter von 2 Kindern wohnt in eigener Mietwohnung hat beim Amt Kindergeld beantragt für sich da sie eine Ausbildung aufgenommen hat. Dieses wurde ihr Bewilligt und ob wohl sie dort ihre Kontonr. angegeben hat wurden die Nachzahlungen des Kindergeldes fälschlicher weise auf mein Konto überwiesen. Ich bin aber davon ausgegangen das es das Geld für meinen Schwerstbehinderten Sohn ist und eben eine Nachzahlung von früher her. Habe also unwissentlich dieses Geld für meinen Sohn (neues Bett etc.) ausgegeben. Ich lebe aber nur von Hartz IV da ich ja nicht arbeitsfähig bin wegen der Betreuung meines Sohnes. Nun hat die KG-Kasse erklärt das sie das Geld nicht nochmals an meine Tochter überweisen und von mir einfordern sondern haben eben gesagt das es nicht ihr Problem ist wenn ich das Geld ausgegeben habe und ich muss zusehen wie ich das eben ersetze. Gibt es da nicht eine Regelung oder einen Paragraphen der Besagt das man eben nicht einfach so dafür hingestellt werden kann wenn doch andere den Fehler begangen haben meine Tochter benötigt auch dringend die Nachzahlung des Kindergeldes.

MFG terry 35




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 281x hilfreich)

Hmm, wenn so eine 'Nachzahlung' von einer Stelle kommt, geht dem meist ein Schreiben, in dem diese Zahlung angekündigt wird, voraus. Wenn ich Geld auf mein Konto bekommen, von dem ich nicht genau weiß, warum und weshalb ich es bekommen, prüfe ich das doch erst nach, ehe ich das ausgebe. Ist beim KG auch ganz einfach anhand der Kindergeld-Nummer bei der Überweisung.
Du kannst die Familienkasse vielleicht dafür verantwortlich machen, dass das Geld auf ein falsches Konto überwiesen wurde, aber nicht dafür, dass du es sofort ausgegeben hast, obwohl es dir nicht zustand.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
terry35
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmalige Erkundung wurde bei Kindergeldkasse als meine Nachzahlung deklariert wurde als ok freigegeben sollte später noch Post erhalten. Habe ich aber nicht! Statt dessen haben wir dann später erfahren das es die Nachzahlung für meine Tochter war. Da war es aber schon zu spät! Es wurde ja erst 6 Wochen später gesagt das es das Geld meiner Tochter war. Und nun?

MFG terry35

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 785x hilfreich)

Lass mich das mal auseinanderklamüsern: Hast du bei der Kindergeldkasse angerufen und gefragt: *Ich habe hier eine unerwartete Zahlung erhalten, hat das seine Richtigkeit?* und dann haben die dir gesagt, *Ja, das ist eine Nachzahlung für Ihren Sohn und Sie kriegen noch einen schriftlichen Bescheid* oder wie ist das gelaufen?

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)


Hallo Terry,
dann kommt ja sicherlich bald die Nachzahlung für deinen Sohn?
Kläre doch bei der Kindergeldkasse, ob man das dann verrechnen könnte, passt das in etwa???

Dann könnte die Kindergeldkasse das Kindergeld an deine Tochter auszahlen und du zahlst dann die übrige Summe zurück.

Denn das darf ja nicht das Problem deiner Tochter sein, da sehe ich eine Möglichkeit.

Hoffe, andere wissen mehr zu dem Thema.



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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#5
 Von 
terry35
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

ja ich habe angerufen und jetzt weiß man ja noch nicht mal ob es denn nun eine Nachzahlung für meinen Sohn geben wird oder nicht und in welcher höhe die bearbeiterin die mir die falsche information gegeben hat wurde zwar mitlerweile wohl belehrt aber mir ist ja damit auch bloß nicht geholfen und meiner tochter ja wohl auch nicht.

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 458x hilfreich)

Hallo Terry,
da würde ich gar nichts machen per Telefon, alles schriftlich verfassen.

Am besten formulierst du noch mal den Ablauf, eventuell hast du dir die Namen der zuständigen Sachbearbeiter notiert???

Schiebe das nicht auf die lange Bahn, die Kindergeldkasse muss Stellung beziehen zur Sache, du aber auch.

Es war ein Missverständnis und es läßt sich sicher klären.

Suche dir den kompletten Schriftwechsel zusammen u. ordne das gleich, damit du das Problem schnell lösen kannst.

Eine überschaubare Rückzahlungsrate kannst du denen schon mitteilen.

Wirklich unangenehm, alles Gute für dich:)

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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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