steuerkarte freibetrag

25. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
baerbel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
steuerkarte freibetrag

hallo und guten morgen,

mein sohn und ich leben von meinem ex-mann getrennt. dieser ist seit nov. 02 krankgeschrieben und wird voraussichtlich nicht mehr arbeiten können. er bezahlt kindesunterhalt.

wir haben das kind jeweils zur hälfte auf den steuerkarten stehen. nachdem er nun nicht mehr arbeiten wird, fände ich es angebracht, dass ich die steuervergünstigung erhalte. leider wird aber sämtliche kommunikation von ihm abgelehnt, sodass ich nun vor der frage stehe:
welche möglichkeit habe ich, das kind ganz auf meine steuerkarte schreiben zu lassen. kann man sich direkt ans finanzamt wenden? und was würde ihm es bringen, wenn er die hälfte behält?

gruß
bärbel

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"die erste"




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo, es gibt nur wenige Möglichkeiten:
1. der andere Elterteil ist tot
2. der andere Elternteil lebt im Ausland
3. der andere Elternteil zahlt seine Unterhaltverpflichtungen nicht mind. zu 75% (Achtung: er muß dazu verpflichtet worden sein). Da er Unterhalt bezahlt, noch lebt und nicht im Ausland lebt kommt das alles nicht in Frage. So richtig viel würde dir das aber nicht bringen, die monatliche Lohnsteuer verringert sich nicht, nur die Kirchensteuer und der Soli ein klein wenig. Der Freibetrag wird sozusagen in Form des KG ausgezahlt. Bei der Einkommensteuerveranlagung kannst du aber den vollen Betreuungsfreibetrag, wenn das Kind nur bei Dir gemeldet ist und unter 16, beantragen, rechnerisch bringt das meißtens mehr.
gruß
mocwai

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#2
 Von 
baerbel
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo mocwai,

hab lange nicht reingeguckt. vielen dank für deine antwort. ich dachte mir schon, dass es nicht so einfach ist. naja.

tschüssle ;-))

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