steuerklasse im trennungsjahr

30. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rayka
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
steuerklasse im trennungsjahr

hallo,
hört sich vielleicht nicht gerade schlau an aber wer bekommt im trennungsjahr welche steuerkleasse?wir hatten aufgrund der verdienste 3(ich) und 5 meine ex(da kleinerer verdienst).was ist die günstigste alternative?
gruss

-----------------
"danke
euer rayka"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
meist ist 3/5 die günstigste Alternative und während des Trennungsjahres dürft ihr diese auch noch behalten. Ab dem Folgejahr der Trennung allerdings die Steuerklasse gewechselt werden in I/I, bzw. I/II.

Man sollte aber schon bei einer potenziellen Unterhaltsberechnung den späteren Wechsel berücksichtigen, damit es dafür nicht u.U. in ein paar Monten wieder einer Abänderungsklage bedarf.

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#2
 Von 
hns
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 9x hilfreich)

Besser sofort 4/4 wählen. Vom EKST-Ausgleich bekommst du sowieso nichts und Dein höheres Einkommen wird Dir auch negativ ausgelegt, sprich Du darfst mehr Unterhalt zahlen. Wechsle ganz schnell.

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#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Rayka
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antworten. da wir nur 4jahre verheiratet sind und sie von anfang an gearbeitet hat wird der unterhalt nicht gerade sehr viel sein wobei sie auf den unterhalt verzichten möchte!!!
danke

-----------------
"danke
euer rayka"

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