Hallo,
wie wir alle wissen, sind Fahrtkosten, die Unterhaltspflichtigen für den Umgang mit ihren Kindern entstehen, nicht steuerlich absetzbar.
So weit ich gehört habe, läuft aber bereits ein Verfahren / eine Klage gegen diese Praxis.
Insofern ließe sich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben,
wenn die Umgangskosten nicht berücksichtigt wurden.
Weiß jemand unter welchem Aktenzeichen (vor welchem Gericht ? Bundesfinanzhof?) dieses Verahren läuft ?
Viele Grüße,
nachgefragt
steuerliche Absetzbarkeit für Kosten des Kindesumgangs
26. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2004 | 16:02
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 128x hilfreich)
steuerliche Absetzbarkeit für Kosten des Kindesumgangs
#1
Antwort vom 26. Januar 2004 | 17:46
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 149x hilfreich)
http://www.bundesgerichtshof.de/entscheidungen/entscheidungen.php
http://www.bverfg.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen
#2
Antwort vom 27. Januar 2004 | 12:37
Von
Status: Lehrling (1831 Beiträge, 128x hilfreich)
danke,
soweit ich weiß ist eine Entscheidung zu dieser
Frage noch gar nicht ergangen.
Weiß eventuell doch jemand von so einem laufenden Verfahren ?
nachgefragt
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
305.242
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
12 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten