steuerrücherstattung geht ans jugendamt

25. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
go418436-34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
steuerrücherstattung geht ans jugendamt

Hallo mein mann muss von 11.204-5.2009 Unterhalt zurück zahlen laut dem letzten screiben belief sich der Rückstand auf ca 4300 euro .
nun sind aus 2 jahren die stuererstattungen an das ja gezahkt worden bei der 2 bekam er nnoch 18 euro ausgezahlt .
Jetzt ging die steuer wieder komplett an das ja wie kann das sein das er erst 18 euro ausgeahlt bekommt weil dieser betrag über war und jetzt ist wieder alles weg.
Zudem uns aufgefallen ist das das Aktenzeichen bei den ersten 2 zahlungen 23.2 usw hat und in der jetzigen 23.3 usw .
er hat nur das eine Kind und da weis er nicht mal ob er der vater ist was er damals vor gericht gesagt hat aber nicht beachtet wurde.
wir waren auch schon bei der Stadt fragen die uns sagten das wäre an eine andere Firma abgegeben worden und eine auflistung bekommen wir auch nicht.
geschwige den das überhaupt irgend welche schrieiben diesbezüglich vom ja kommen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Na ja, nix genaues weiss man nicht, aber wir sollen es wissen?

Dein Mann wird ja wohl Unterlagen haben. Es gibt bestandskräftige Bescheide, die sind ihm zugeschickt worden. daraus kann er die rückstände ablesen. Dann weiss er, was er gezahlt hat. Das ist doch nun wirklich zu überprüfen. Offensichtlich waren noch Rückstände da.

Wie das sein kann, dass zunächst 18 € ausgezahlt wurden, jetzt erneut gelder eingezogen/gepfändet wurden, das können wir nicht wissen. da kann man aber bei dem Unternehmen nachfragen, welches das veranlasst hat, vielleicht auch dort mal um eine forderungsaufstellung bitten. Wir hier können das in Ermangelung irgendwelcher konkreten Angaben nicht erklären.
Also, anhand der Unterlagen mal selbst nachrechnen, wenn dann das Ganze immer noch nicht nachvollziehbar ist, die Einzugsstelle kontaktieren und nachfragen.

Die zwei Aktenzeichen resultieren wahrscheinlich daraus, dass es sich um zwei verschiedene Vorgänge handelt (2 Jahresrückzahlungen vom Finanzamt). Und - offensichtlich ist Dein Mann der juristische Vater des Kindes. Zur Anfechtung der Vaterschaft hätte er binnen zwei Jahren nach Kenntnis von erheblichen Fakten, die Zweifel an der Vaterschaft hätten begründen können, das förmliche Anfechtungsverfahren einleiten müssen. Entweder er hat dieses nicht getan, oder aber es gab keine konkreten Zweifel oder aber die Zweijahresfrist war abgelaufen. Auch das sollte Dir Dein Mann erklären können.

....wobei ich davon ausgehe, dass die Rückstände nicht im Rahmen einer Beistandsschaft entstanden sind, sondern bei der Unterhaltsvorschußkasse.

wirdwerden


-- Editiert von wirdwerden am 25.11.2019 07:44

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#2
 Von 
go418436-34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Der letzte Bescheid der unterhaltsvoschusskasse war der von 2004-2007 mit dem Betrag von 4300 €. Danach ist nichts mehr gekommen bis heute.
Eine Auflistung der gezahlten Beträge und eventuell noch offene haben wir beim Amt nicht bekommen.
Es geht uns auch nicht darum das er es nicht zahlt , lediglich was eventuell noch offen ist und was gezahlt wurde wollten wir vom Amt her wissen .und was es eben mit den verschiedenen Aktenzeichen auf dich hat in den letzten Unterlagen ist überall das mit. Der 23.2 angegeben und dieses Jahr taucht ein neues auf , das fanden wir komisch .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go418436-34
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hatt sich heute alles geklärt ! Das Finanzamt hatte vom ja keine Auskunft bekommen das die Zahlung ausgeglichen ist . Wenn man überlegt seid 4 Jahren ist alles ausgeglichen und das Amt bekommt weiterhin alle Gelder .
Jetzt muss mein Mann zum Amt um das Schreiben das alles ausgeglichen ist zu bekommen und das die Gelder an ihn ausgezahlt werden .
Insgesamt wurden fast 10.000 Euro vom Amt eingehalten das kann es eigentlich echt nicht sein.und auf Anfragen wird erst mal gesagt das alles an eine Firma angetreten wurde und man weiter keine Auskunft bekommt.

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