Hallo,
Mein Problem ist folgendes: ich studiere und meine Eltern sind unterhaltspflichtig. Ich bin psychisch krank und konnte daher mein Studium zum 01.04.2020 nicht weiterführen und habe mich krank gemeldet. Ich befinde mich aufgrund meiner Erkrankung in ambulanter Psychotherapie und bekomme Cannabis auf Rezept. Meine Eltern behaupten, dass ich keine Therapie machen würde und zahlen nur noch 636€. Das reicht nicht, da mein Zimmer 400€ kostet.
Welchen Anspruch habe ich? Wie sieht die Unterhaltspflicht im Krankheitsfall aus?
Vielen Dank für eure Hilfe!
studium krankheit Unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich meine, die besteht weiterhin. uU sogar gesteigert.ZitatWie sieht die Unterhaltspflicht im Krankheitsfall aus? :
Dein Anspruch liegt im Falle des Studiums incl. Kindergeld bei 860,- € im Monat. Bei dem, was die Eltern zahlen, bliebe unter Berücksichtigung des Kindergeldes ein Anspruch gegen die Eltern von 20 € monatlich. Wenn dieser überhaupt besteht. Da hab ich so meine Zweifel, weil erst einmal gerichtsfest nachgewiesen werden müsste, dass jedwedes Studium/jedweder Job ausgeschlossen ist. Ob sich der Aufwand für 20 € im Monat lohnt, das musst Du selbst entscheiden.
Außerdem wissen wir nicht, ob es sich um eine Erstausbildung handelt, ob das Studium vor Erkrankung zügig durchgeführt worden ist, ob sich das Studium direkt an den Schulabschluß angeschlossen hat. Auch daraus könnte ein Erlöschen des Anspruchs herzuleiten sein.
Und, es müsste mal auf den Punkt genau gerechnet werden, wie hoch ein Anspruch überhaupt ist.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 19.07.2020 15:31
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Hm, das kann man so pauschal nicht sagen.
Einerseits:
Ein Kind hat Anspruch auf Unterhalt während einer Ausbildung.
Wenn die Ausbildung wegen einer Krankheit langsamer voranschreitet, lässt das den Unterhaltsanspruch nicht entfallen.
Andererseits:
Ein Kind, das nicht in Ausbildung ist, muss sich selbst versorgen - z.B. durch eigene Arbeit.
Ein Kind, das erwerbsunfähig ist, muss vorrangig Sozialleistungen beantragen, bevor des den Eltern auf der Tasche liegen darf.
Es ist unklar, ob das Studium abgebrochen oder unterbrochen wurde.
Es ist unklar, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Wenn ja: Wurde Sozialhilfe beantragt?;
Wenn nein: Warum hat man sich nicht um einen bezahlten Job bemüht?
Dazu kommt, dass ohne Studium nicht unbedingt die Notwendigkeit besteht, am Universitätsort zu wohnen, evtl. können die Eltern den Wiedereinzug ins Elternhaus anbieten - und damit die Unterhaltspflicht erfüllen.
Angesichts der Gemengelage wäre ich froh, wenn die Eltern trotzdem 636€ überweisen.
In diese Richtung gingen meine Überlegungen ja auch. Wobei ich bei meiner Antwort davon ausging, dass das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt wird.
wirdwerden
Es handelt sich bei dem Studium um meine Erstausbildung. Das Studium habe ich unterbrochen. Ich bin also noch eingeschrieben. Ich wurde von einem Arzt krankgeschrieben.
Arbeitsunfähigkeit bzw. Studierunfähigkeit reicht nicht unbedingt für einen Fortbestand des Unterhaltsanspruchs aus. Liefer doch endlich mal Fakten, sowohl drkabo als auch meine Wenigkeit haben darauf hingewiesen, dass da ganz viele Faktoren reinspielen.
Ohne Antworten auf diese Punkte kann man nicht raten. Und, wie lange hat der Arzt Dich den arbeitsunfähig geschrieben? Abgesehen davon ist Arbeitsunfähigkeit nicht gleich studierunfähigkeit.
wirdwerden
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