Ich möchte meine Freundin heiraten und wir möchten einen Ehevertrag abschließen.
In dem Ehevertrag sollen allen Gegenseitigen Ansprüche soweit wie möglich ausgeschlossen werden.
Gleizeitig soll der Ehevertrag nicht sittenwidrig sein.
Es soll Gütertrennung vereinbart werden.
Ich habe im Internet keine Muster / Vorlagen gefunden.
Ich weiß, dass ich den Ehevertrag beim Notar bekomme, aber ich würde mir hier gerne schon mal mehrere Mustervorlagen vom Ehevertrag durchlesen. Auch für den Fall, dass der Notar mir einen Ehevertrag gibt, der nicht optimal ist.
Vielen Dank für eure Hilfe.
suche Ehevertrag Muster/Vorlage Gütertrennung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIch habe im Internet keine Muster / Vorlagen gefunden. :
Ein Ehevertrag wird individuell vom Notar entworfen.
ZitatAuch für den Fall, dass der Notar mir einen Ehevertrag gibt, der nicht optimal ist. :
Woher hast du die Kenntnis, ob ein Ehevertrag "nicht optimal" ist?
Ein Notar haftet für den Inhalt einer Urkunde. Ansonsten kannst du ja einen Anwalt mit der Erstellung eines Ehevertrags beauftragen (kostet halt doppelt).
Der Ehevertrag ist nicht optimal, wenn nicht alle gegenseitigen Ansprüche ausgeschlossen sind, die ausschließbar sind.
Ich hatte um Muster / Vorlagen gebeten. Hat das jemand oder zumindest einen Link?
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Mein Gott Walter Ich weiß ja nicht, was du als Suchbegriff eingegeben hast, aber z.B. "Mustervertrag Gütertrennung" führt zu unzähligen Ergebnissen:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/12-familienrecht-b-muster-vereinbarungen-zur-guetertrennung_idesk_PI17574_HI11457550.html
https://www.vorlage-mustervertrag.de/fachartikel-zu-vertraegen/vereinbarung-von-guetertrennung/
https://www.scheidung.org/ehevertrag-muster/#Ehevertrag_Kostenloses_Muster_zum_Download
http://www.rechtskanzlei.org/familienrecht/ehevertrag-muster.html
-- Editiert von HeHe am 26.05.2021 13:24
https://lmgtfy.app/?q=ehevertrag+g%C3%BCtertrennung+muster&iie=1
Ob alle Ansprüche ausgeschlossen sind, dafür brauchts du keine Mustervorlage aus dem Internet. Gütertrennug, Versorgugsausgleich, nachehelicher Unterhalt, ggf. Kindesunterhalt - mehr geht ja nicht.
Ob ein solcher Vertrag dann im Falle der Scheidung halten würde, steht auf einem anderen Blatt. Da kommt es auf die individuellen Voraussetzungen bei den zukünftigen Eheleuten an. Ein völliger Ausschluss bei jungen Menschen mit geplanter "Hausfrauenehe" und Kinderwunsch ist angreifbarer als ein Auschluss bei Menschen gesetztem Alters, beiderseits bereits aufgebauter Versorgungsanwartschaften und beiderseitiger Berufstätigkeit.
Und da kommt die Beratungstätigkeit des Notars ins Spiel, der auf etwaige Risiken bei völligem Ausschluss hinweisen und ggf. auch eine andere Regelung empfehlen wird. Eine Internetvorlage nach dem Motto " so könnte ein völliger Ausschluss aussehen", kann das nicht leisten.
Der Notar wird sich freuen, wenn ein Laie mit einem "Muster" aus dem Internet daher kommt und alles besser weiß. Er wird keinen Termin zur Beurkundung erhalten, da es momentan keine freien Termine gibt
Danke. Das hilft mir.
Ich sollte also zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Der sollte mir den für mich optimalen Ehevertrag inklusive Erbverzichtsvertrag geben. Anschließend gehe ich mit meiner Freundin mit diesem Ehevertrag zum Notar und wir unterschreiben.
2) Es heißt ja manchmal, der Anwalt und der Notar haften dafür, wenn der Ehevertrag sittenwidrig sein sollte und mir dadurch ein Schaden entsteht:
Wie soll ich denn nach 35 Jahren meinen Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt oder Notar durchsetzen, wenn sich dann bei einer Scheidung die Unwirksamkeit des Ehevertrages herausstellt?
-Sind meine Ansprüche gegen den Anwalt oder Notar dann verjährt?
-Außerdem kann es ja sein, dass der Anwalt oder Notar dann schon nicht mehr lebt. Was mache ich dann?
-- Editiert von walter9 am 26.05.2021 15:19
Du hörst nur das, was du hören willst. Wenn du Geld genug hast, kannst du natürlich zu einem Anwalt gehen, der dir den für dich optimalen Ehevertrag entwirft und mit dem Entwurf dann zu einem Notar.
Beide werden dir keine Garantie dafür geben können, dass der Ehevertrag auch in 35 Jahren einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Sie können nur auf Schwierigkeiten hinweisen, die sich aus heutiger Sicht ergeben. Aber wenn du gerne doppelt zahlen willst (wobei die Anwaltskosten nach RVG deutlich höher als die Notarkosten sein werden) , mach das .
Mit dem Risiko, dass sich ein [u]eventueller [/u]Schadensersatzanspruch gegenüber dem Anwalt oder Notar in 35 Jahren nicht wird durchsetzen lassen können, wirst du leben müssen.
ZitatIch sollte also zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen. Der sollte mir den für mich optimalen Ehevertrag inklusive Erbverzichtsvertrag geben. :
Das kannst du tun, wenn du zuviel Geld hast.
Ein "normaler" Notar ist durchaus in der Lage einen solchen Ehevertrag vorzubereiten. Das ist Tagesgeschäft des Notars.
Zitat:Es heißt ja manchmal, der Anwalt und der Notar haften dafür, wenn der Ehevertrag sittenwidrig sein sollte und mir dadurch ein Schaden entsteht
Das verstehst du völlig falsch.
Was du möchtest, ist die eierlegende Wollmilchsau - und die gibt es nicht. Du möchtest heiraten und dich gleichzeitig von allen Verpflichtungen "freistellen" lassen, die eine Heirat nunmal mitbringen. Man kann sich aber nicht die Rosinen rauspicken. Wer heiratet, geht gewisse Verpflichtungen ein.
Es gibt z.B. einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten , den man durch einen Ehevertrag nicht aushebeln kann. Eine solche Vereinbarung wäre im Zweifel unwirksam (wenn ein Ehegatte Sozialleistungen in Anspruch nehmen müsste). Dafür "haftet" weder der Anwalt noch der Notar.
Du solltest dir ernsthaft überlegen Single zu bleiben
Sind die anderen hier auch der Meinung, dass der Anwalt oder Notar keinen Schadensersatz an mich zahlen muss, wenn er einen sittenwidrigen Ehevertrag schreibt und ich dadurch einen Schaden habe?
Doch - evtl.
Ansonsten gilt das, was cruncc1 geschrieben hat:
Zitat:Was du möchtest, ist die eierlegende Wollmilchsau - und die gibt es nicht
Es gibt nicht für jeden Lebensumstand eine bombenfeste Garantie auf alle Eventualiäten.
Zitat...wenn er einen sittenwidrigen Ehevertrag schreibt und ich dadurch einen Schaden habe? :
Ein Notar ist zur Neutralität beiden Parteien gegenüber verpflichtet. Falls "grenzwertige" Klauseln im Vertrag enthalten sind, wird er eine entsprechende Belehrung aufnehmen oder die Beurkundung ggf. ablehen.
Was verstehst du darunter, dass du einen "Schaden" hast?
ZitatWas verstehst du darunter, dass du einen "Schaden" hast? :
Der Notar soll einen Ehevertrag schreiben, wo alle gegenseitigen Ansprüche soweit wie möglich ausgeschlossen sind. Die Gefahr ist dabei, dass der Notar dabei Ansprüche ausschließt, die nicht ausgeschlossen werden können und der Ehevertrag (oder Teile des Ehevertrages) später für unwirsam erklärt werden und ich dadurch mehr an meine Frau bezahlen muss als wenn der Notar keine Fehler gemacht hätte.
Das ist der Schaden.
ZitatOb alle Ansprüche ausgeschlossen sind, dafür brauchts du keine Mustervorlage aus dem Internet. Gütertrennug, Versorgugsausgleich, nachehelicher Unterhalt, ggf. Kindesunterhalt - mehr geht ja nicht. :
Die Erbansprüche können auch noch ausgeschlossen werden!
Ist das alles?
Oder gibt es noch etwas, was man ausschließen könnte?
Wenn die Voraussetzungen für einen Schadensersatz vorliegen, wirst du einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Bei einer Amtshaftung muss regelmäßig aber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Mit Familienrecht hat das jedenfalls nichts mehr zu tun.ZitatSind die anderen hier auch der Meinung, dass der Anwalt oder Notar keinen Schadensersatz an mich zahlen muss, wenn er einen sittenwidrigen Ehevertrag schreibt und ich dadurch einen Schaden habe? :
JA. Wer den Hund (nicht) bekommt. Wer (nicht) ans Grab darf. uswusf.ZitatOder gibt es noch etwas, was man ausschließen könnte? :
Lässt sich alles vertraglich und notariell beglaubigt ausschließen.
Zum Erbe: Wenn ihr euch gegenseitig ausschließt, sollte der Notar auf euren Wunsch hin evtl. aufnehmen---wer das jeweilige Erbe dann erhalten soll.
Vielleicht vereinfacht sich das Problem, wenn man nichts ausschließt, sondern vereinbart, was als kleiner Rest bleiben darf...?
Bei all der Angst empfehle ich: Am besten gar nicht erst eine solche Ehe schließen.
...im allgemeinen wissen Notare, wann ein Vertrag sittenwidrig werden könnte. Auch darauf würden sie vorher hinweisen.
Dann würde kein Schaden entstehen und auch kein Schadensersatz daraus zu erwarten sein.
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